AKTUELLE PRESSE  |  WIRTSCHAFT  |  POLITIK  |  BÖRSE  |  GOLD  |  KRYPTO  |  ETC  |  WITZIGES

Unser Börsen-Club: +1033%, +484%, +366%: Schau dir die Gewinnerliste an.

EU will mehr Menschenversuche

Die EU will Arzneimittelversuche am Menschen erleichtern, um so die Medizinindustrie zu fördern. Nach dem neuen europäischen Recht sind die Schutzmechanismen bei Versuchen an Menschen niedriger als bei Tieren.

 

Die EU will nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" Arzneimittelversuche am Menschen erleichtern, um so die Medizinindustrie zu fördern. Bisher von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt betreibe die EU-Kommission ein Gesetzgebungsverfahren, das die Standards bei der Arzneimittelforschung an Menschen aufweicht, so das Blatt.

Die hier derzeit noch geltende EU-Richtlinie solle von einer EU-Verordnung abgelöst werden, die unter anderem vorsieht, dass die unabhängigen Ethikkommissionen bei klinischen Tests künftig nicht mehr beteiligt werden. Medizinethiker befürchten nun, dass mit dem neuen europäischen Recht die Schutzmechanismen bei Versuchen an Menschen niedriger sein werden als bei Tierversuchen.

Die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen im Deutschen Bundestag wollen daher mit einer überfraktionellen Initiative grundlegende Änderungen der geplanten EU-Verordnung erreichen. Im Juni soll die Verordnung, die von der EU-Kommission ausgearbeitet wurde, in erster Lesung im Europäischen Parlament behandelt werden. Sie sieht vor, dass ein einzelner Mitgliedstaat federführend und mit Wirkung für alle anderen Staaten Nutzen und Risiken der medizinischen Versuche bewertet und diese dann zulässt.

Der Sponsor der Tests - also die Medizinindustrie - soll ein Vorschlagsrecht für die Auswahl dieses "berichterstattenden" Mitgliedsstaats haben. Der Arbeitskreis der medizinischen Ethikkommissionen in Deutschland befürchtet, dass auf diese Weise kritischen Mitgliedsländern "gezielt ausgewichen" wird.

Die Medizinethiker fordern zusammen mit der Bundesärztekammer für einzelne Mitgliedstaaten das Recht, die Teilnahme an den Menschenversuchen zu verweigern, falls sie ein Mitgliedsstaat ärztlich nicht für vertretbar halte. Die überfraktionelle Initiative im Bundestag hat sich jüngst die schweren Bedenken der Medizin Ethiker und der Bundesärztekammer teilweise zu eigen gemacht. Sie rügt "erhebliche Mängel" der Verordnung: Unter anderem reduziere sie den Schutz von Minderjährigen und von Menschen in Notfallsituationen. Die deutschen Parlamentarier warnen daher: "Eine Instrumentalisierung von Patientinnen und Patienten wäre nicht mit den Grundrechten der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie der Charta der Grundrechte der EU vereinbar".

Die Parlamentarier kritisieren zudem die geplante Ausschaltung der Ethikkommissionen bei der Prüfung und Zulassung medizinischer Tests wird von der Bundestags-Initiative heftig kritisiert.. Bisher mussten war es so, dass ein Forschungsvorhaben vor ihrem Beginn einer solchen unabhängigen Kommission Beratung und zur Zustimmung vorgelegt werden musste. Die umstrittene Verordnung soll eine Harmonisierung der Anforderungen an klinische Prüfungen mit Humanarzneimitteln in der Europäischen Union erreichen.

Die bisher geltende Richtlinie wird in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich umgesetzt. Die geplante Verordnung - die nationale Abweichungen nicht zulässt - hat insbesondere Bedeutung bei multinationalen klinischen Prüfungen, also bei medizinischen Versuchen in mehr als einem Mitgliedstaat.

Die Europäische Kommission behauptet, das bisher hohe Schutzniveau habe zur Behinderung der Forschung geführt, die Zahl der klinischen Prüfungen in der EU sei von 2007 bis 2011 um 25 Prozent zurückgegangen. Es handelt sich freilich um den Zeitraum, in dem wegen der Wirtschaftskrise Investitionen weltweit eingebrochen sind.

Der Arbeitskreis aller 52 Ethikkommissionen in Deutschland hatte schon in seiner Stellungnahme vom 21. August2012 die geplante Verordnung als "bestürzend" kritisiert: International anerkannte ethische Standards würden gebrochen, die Sicherheit der Teilnehmer an medizinischen Studien "in nicht mehr vertretbarer Weise erheblich gefährdet" und "fremdnützigen Verwertungsinteressen" der Vorrang gegeben.

"Der Mensch, der an Arzneimittelstudien teilnimmt", wird künftig, so die Klage, "wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Interessen dienen, ohne dass zuvor in einem unabhängigen ethisch-rechtlichen Bewertungsverfahren geprüft wurde, ob der Schutz seiner Rechte, sein Wohlergehen, seine Sicherheit und Selbstbestimmung gewährleistet wurde".

Beate Henrikus, die Geschäftsführerin der von Professor Wolfgang Eisenmenger geleiteten Ethikkommission des Münchner Ludwigs-Maximilians-Universität, verwies gegenüber der SZ auf die höheren Standards bei Tierversuchen: Da benötige der Forscher "die Zustimmung der Ethikkommission a) zum wissenschaftlichen Protokoll, b) den räumlichen und sozialen Bedingungen, unter denen die Tiere gehalten werden und c) für jeden, der im Rahmen des Versuchs an den Tieren Maßnahmen durchführt". Der EU-Entwurf für medizinische Versuche an Menschen bleibe "deutliche dahinter".
Wissen macht reich:  Vertrauliche Börsen-News im MM-Club

Neue Videos:

Marlene Dietrich in "Der blaue Engel" - 1. deutscher Tonfilm: YouTube

Börse 24h
Börsen News

Mein bestes Börsenbuch:

 

BITCOIN LIVE

Bitcoin + Ethereum sicher kaufen Bitcoin.de
Bitcoin News
Spenden an MMnews
BTC:
bc1qwfruyent833vud6vmyhdp2t2ejnftjveutawec

BCH:
qpusq6m24npccrghf9u9lcnyd0lefvzsr5mh8tkma7 Ethereum:
0x2aa493aAb162f59F03cc74f99cF82d3799eF4CCC
Aktuelle Presse

Bernd Beetz, Miteigentümer der Warenhauskette Galeria, hat nach der Freigabe eines Rettungskredits nun auch von der Politik und von Sozialpartnern Unterstützung gefordert und ein neues Konzept [ ... ]

Nach einer Razzia bei einem Anbieter einer verbotenen Streaming-Plattform in Köln im vergangenen Jahr droht jetzt tausenden Kunden ein juristisches Nachspiel. "Wir gehen derzeit davon aus, dass im [ ... ]

Bund und Länder haben sich bei der Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstag auf ein gemeinsames Programm zur Modernisierung des Staates und zum Rückbau unnötiger Bürokratie geeinigt.

Unter [ ... ]

Der Bund muss offenbar bis zu 7,2 Milliarden Euro für den Einstieg beim Panzerhersteller KNDS zahlen. Das geht aus vertraulichen Unterlagen hervor, die die Bundesregierung den Haushältern des [ ... ]

Bund und Länder haben sich auf der Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstag darauf geeinigt, den Finanzfluss untereinander und mit den Kommunen neu zu ordnen.

Ab dem 1. September gelte stärker [ ... ]

Die Thüringer Polizei befürchtet eine Eskalation der Proteste gegen den AfD-Bundesparteitag in Erfurt. Das berichtet der "Spiegel" unter Berufung auf ein vertrauliches Lagebild der Landespolizeidirektion.

Danach [ ... ]

Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) bezieht im Streit um die EU-Methanverordnung Position gegen Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU).

Schneider sagte dem "Handelsblatt" (Freitagausgabe), [ ... ]

Haftungsausschluss

Diese Internet-Präsenz wurde sorgfältig erarbeitet. Der Herausgeber übernimmt für eventuelle Nachteile oder Schäden, die aus den aufgeführten Informationen, Empfehlungen oder Hinweisen resultieren, keine Haftung. Der Inhalt dieser Homepage ist ausschließlich zu Informationszwecken bestimmt. Die Informationen sind keine Anlageempfehlungen und stellen in keiner Weise einen Ersatz für professionelle Beratung durch Fachleute dar. Bei Investitionsentscheidungen wenden Sie sich bitte an Ihre Bank, Ihren Vermögensberater oder sonstige zertifizierte Experten.


Für Schäden oder Unannehmlichkeiten, die durch den Gebrauch oder Missbrauch dieser Informationen entstehen, kann der Herausgeber nicht - weder direkt noch indirekt - zur Verantwortung gezogen werden. Der Herausgeber übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen auf seiner Internet-Präsenz.

 

Vorsorglicher Hinweis zu Aussagen über künftige Entwicklungen
Die auf dieser Website zum Ausdruck gebrachten Einschätzungen geben subjektive Meinungen zum Zeitpunkt der Publikation wider und stellen keine anlagebezogene, rechtliche, steuerliche oder betriebswirtschaftliche Empfehlung allgemeiner oder spezifischer Natur dar.

Aufgrund ihrer Art beinhalten Aussagen über künftige Entwicklungen allgemeine und spezifische Risiken und Ungewissheiten; und es besteht die Gefahr, dass Vorhersagen, Prognosen, Projektionen und Ergebnisse, die in zukunftsgerichteten Aussagen beschrieben oder impliziert sind, nicht eintreffen. Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass mehrere wichtige Faktoren dazu führen können, dass die Ergebnisse wesentlich von den Plänen, Zielen, Erwartungen, Einschätzungen und Absichten abweichen, die in solchen Aussagen erwähnt sind. Zu diesen Faktoren zählen

(1) Markt- und Zinssatzschwankungen,

(2) die globale Wirtschaftsentwicklung,

(3) die Auswirkungen und Änderungen der fiskalen, monetären, kommerziellen und steuerlichen Politik sowie Währungsschwankungen,

(4) politische und soziale Entwicklungen, einschliesslich Krieg, öffentliche Unruhen, terroristische Aktivitäten,

(5) die Möglichkeit von Devisenkontrollen, Enteignung, Verstaatlichung oder Beschlagnahmung von Vermögenswerten,

(6) die Fähigkeit, genügend Liquidität zu halten, und der Zugang zu den Kapitalmärkten,

(7) operative Faktoren wie Systemfehler, menschliches Versagen,

(8) die Auswirkungen der Änderungen von Gesetzen, Verordnungen oder Rechnungslegungsvorschriften oder -methoden,

Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass die oben stehende Liste der wesentlichen Faktoren nicht abschliessend ist.

Weiterverbreitung von Artikeln nur zitatweise mit Link und deutlicher Quellenangabe gestattet.

 

© 2023 MMnews.de

Please publish modules in offcanvas position.