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Die Migrations-Katastrophe

Sinn: Viele Städte werden der ausufernden Sozialleistungen für die Immigranten nicht mehr Herr. - Hätten wir heute das Heimatlandprinzip in der EU, käme es nicht zu Armutswanderungen in den Sozialstaat. Für eine Novelle der EU-Freizügigkeitsrichtlinie ist es allerhöchste Zeit.

 

von Hans-Werner Sinn

Deutschland erlebt derzeit einen Immigrationssturm, der an die Zeit nach der deutschen Wiedervereinigung erinnert. 2012 kamen netto, also nach Abzug der Auswanderer, rund 410.000 Menschen nach Deutschland. Dies waren etwa so viel wie 1993 und gut 50 Prozent mehr als 2011. Noch vor kurzem war Deutschland ein Auswandererland. Nun kommen die Menschen in Scharen.

Das hat verschiedene Ursachen. Die wichtigste ist die Umlenkung der Kapitalströme im Zuge der Wirtschaftskrise. Das deutsche Sparkapital drängt nicht mehr ins europäische Ausland, sondern sucht den sicheren Heimathafen, während in Südeuropa weiter Krisenstimmung herrscht. Die Menschen folgen nun dem Kapital. Auch aus Spanien, Griechenland, Portugal, Italien und Irland kommen heute die Immigranten.

Eine andere Ursache ist die Herstellung der Freizügigkeit für Arbeitnehmer aus den meisten östlichen EU-Ländern im Jahr 2011. Nach Öffnung der Tore entlud sich der aufgestaute Migrationsdruck. Im Jahr 2014 gehen die Tore nun auch für die Arbeitnehmer aus Rumänien und Bulgarien auf, was die Zahl der Zuwanderer weiter steigen lassen dürfte.

Die Migration versorgt die deutsche Wirtschaft mit dringend benötigten Arbeitskräften. Viele Immigranten, gerade aus Polen, Tschechien, der Slowakei oder Slowenien, sind gut ausgebildet und integrationswillig. Die Migration ist ein Gewinn für alle Beteiligten: Für die Migranten, weil sie höhere Löhne als zu Hause verdienen. Und für die Deutschen, weil die neuen ausländischen Arbeitnehmer die Produktion mehr steigern, als sie kosten.

Anders ist es mit der Migration in den Sozialstaat, denn die Leistungen, die die Migranten in Anspruch nehmen, erwirtschaften sie nicht selbst. Sie werden den Steuerzahlern oder den anderen Empfängern von Sozialleistungen entzogen.

Der Deutsche Städtetag hat nun Alarm ausgelöst. Viele Städte werden der ausufernden Sozialleistungen für die Immigranten nicht mehr Herr. Die Situation in einigen ohnehin stark belasteten Städten des Ruhrgebiets droht außer Kontrolle zu geraten. Nach Berlin-Neukölln wandern, wenn man dem "Spiegel" glauben darf, mittlerweile ganze rumänische Dörfer aus.

Häufig handelt es sich dabei um Roma - dieselben Roma, die der damalige französische Staatspräsident Nicolas Sarkozy vor ein paar Jahren aus Frankreich vertrieb. Der Städtetag spricht die prekäre Situation der Roma in ihren Heimatländern und in Deutschland offen an. Die Situation der Sinti könnte ähnlich sein. In Ungarn, Tschechien, der Slowakei, Rumänien und Bulgarien wohnen heute noch etwa 4,5 Millionen Roma und Sinti.

Die Möglichkeit der Immigration in den deutschen Sozialstaat wurde schon 2004 mit der Freizügigkeitsrichtlinie der EU geschaffen. Wer kein Arbeitnehmer sein will, kann seitdem unbeschränkt einreisen, nur muss er sich die ersten fünf Jahre selbst versorgen und für seine Krankenversicherung allein aufkommen. Nach Ablauf der fünf Jahre erhält er dann automatisch ein Daueraufenthaltsrecht und ist zum Bezug aller steuerfinanzierten sozialen Leistungen, die auch Deutschen offenstehen, berechtigt.

Ein Rumäne zum Beispiel, der im Alter von 60 Jahren einwandert, gilt ab dem 65. Lebensjahr als nicht mehr arbeitsfähig und hat dann bis zum Lebensende einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums, wenn er den Wohnsitz in Deutschland behält. Im Durchschnitt erhält er heute pro Monat 382 Euro Sozialhilfe, 360 Euro Wohn- und Heizungsgeld sowie eine freie Krankenversicherung im Wert von etwa 300 Euro, zusammen also 1.050 Euro. Darin sind Sachleistungen für den Kühlschrank und die Waschmaschine noch nicht eingerechnet. Das durchschnittliche Einkommen als Quasi-Rentner in Deutschland liegt bei etwa dem Zwei- bis Dreifachen des Durchschnittlohns in Rumänien oder Bulgarien - ohne dass vorher irgendwelche Beiträge oder Steuern in Deutschland hätten gezahlt werden müssen.

Eine solche Form der Migration wird unweigerlich zur Erosion des deutschen Sozialstaates führen, denn zum einen fehlt das Geld dafür, zum anderen werden die Länder versuchen, ihre Attraktivität für Armutswanderer zu verringern. Die EU-Idee einer Inklusion der Bedürftigen nach den Regeln des Wohnsitzlandprinzips ist mit der Fortexistenz des Sozialstaates alter Prägung nicht vereinbar.

Nur das Heimatlandprinzip kann funktionieren. Das bedeutet: Wer Sozialhilfe von einem EU-Land bezieht, kann sein Geld in jedem beliebigen EU-Land seiner Wahl ausgeben, und sei es auf Mallorca oder den Kanaren. Er hat aber nicht das Recht, die Hilfe von seinem Gastland zu verlangen, sondern muss sich an sein Heimatland wenden, das ja dem Sozialstaatsgebot der EU verpflichtet ist. Nur bei der reglementierten Zuwanderung aus Drittstaaten gelten andere Regeln.

Hätten wir heute das Heimatlandprinzip in der EU, käme es nicht zu Armutswanderungen in den Sozialstaat. Für eine Novelle der EU-Freizügigkeitsrichtlinie ist es allerhöchste Zeit.

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