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Vergeblicher Kampf gegen Windmühlen

Der Kampf der mehr als 200 Bürgerinitiativen gegen die Zerstörung der Landschaft  durch immer größere und zahlreichere Windgeneratoren, die auch vor Wäldern und Naturschutzgebieten nicht Halt macht, ist solange vergeblich, wie den Öko-Strom Profiteuren durch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) über 20 Jahre unglaubliche Einnahmen und Gewinne ohne jedes Risiko garantiert werden. Der Spuk kann nur beendet werden durch die Abschaffung des unsozialen EEG. Dazu müssen die Profiteure und ihre Profite öffentlich gebrandmarkt werden.

 

von Prof. Dr.-Ing. Hans-Günter Appel

Das Land Baden Württemberg hat gerade unter seinem grünen Ministerpräsidenten Kretschmann beschlossen, die unsinnige „Energiewende“ durch den massiven Ausbau von Windgeneratoren voranzutreiben. Dazu sollen auch die Wälder und ausgewiesene Naturschutzgebiete frei gegeben werden. In anderen Bundesländern wird ähnlich verfahren. Auf vielen bewaldeten Bergkämmen drehen sich schon riesige Windgeneratoren. Und deren Zahl soll vervielfacht werden.

Überall wehren sich Bürgerinitiativen gegen die Zerstörung der Landschaft, gegen Lärm, gefährlichen Infraschall und Schattenschlag durch die Windturbinen und gegen den Wertverfall ihrer Häuser. Die Immobilienpreise sinken in der Nachbarschaft von Windparks um 30 Prozent. Diese Teilenteignung muss nach der derzeitigen Rechtslage ohne Entschädigung hingenommen werden. Doch die Bürgerinitiativen haben mit diesen Argumenten keine Chancen. Die Lobby der Profiteure ist übermächtig. Sie hat dreistellige Millionenbeträge zur Verfügung. Regierungen und die Parlamente wurden infiltriert. Die Medien werden mit einseitigen Nachrichten bombardiert, um die „Energiewende“ und damit den unsinnigen und teuren Ausbau der regenerativen Energieanlagen mit Hilfe des EEG zu stützen. So sind auch viele Aktivisten der Bürgerinitiativen indoktriniert und im Prinzip für Ökostrom. Sie lehnen nur Anlagen vor Ihrer Haustür ab. Doch nur der Kampf gegen die Profiteure des EEG kann Erfolg bringen. Dazu muss man die Profiteure und ihre von den Stromverbrauchern zwangsweise subventionierten Gewinne kennen.

 

Betreiber von Windgeneratoren.

Ein Betreiber von 5 Windgeneratoren der heute üblichen 3 Megawatt-Klasse ist für die nächsten 20 Jahre Einkommensmillionär. Dazu braucht er „nur“ die Baugenehmigung. Banken finanzieren die gesamte Anlage, und der Kapitaldienst ist durch das EEG gesetzlich abgesichert. Gegen die Baugenehmigung treten überall Bürger an, die durch die riesigen Windgeneratoren geschädigt werden. Wie erreicht man nun doch eine Baugenehmigung? Man korrumpiert die Beteiligten.

 

Landbesitzer

Den Landbesitzern von geplanten Windparkflächen werden Pachten gezahlt bis zu 12 Prozent der Einspeisevergütung. Für eine 3 Megawattanlage auf einem Hektar Land sind dies bis zu 45.000 Euro jährlich. Bei einer Verpachtung als Ackerland gibt es nur 1.000 Euro pro Jahr. Einem solchen Angebot kann wohl kaum ein Landwirt widerstehen.

 

Städte und Gemeinden

Viele Städte und Gemeinden wollen ihre leeren Kassen mit der Gewerbesteuer aus Windparks füllen. Die Verwaltungen versuchen daher mit vielen Tricks, Windparkflächen auf ihrem Gebiet auszuweisen. Sie übersehen dabei die dadurch immer weitergehende Verteuerung des Stroms, die der Bürger tragen muss. Dadurch geht deren Kaufkraft zurück. Schwimmbadbesuche werden reduziert, und Geschäfte schließen. Am Ende sind die Verluste für die städtischen Finanzen bei der Gewerbesteuer größer als der erhoffte Gewinn.

 

Stadt- und Gemeinderäte

Lokale Ratsherren genehmigen die Aufstellung von Bebauungsplänen. Um Zustimmung für neue Anlagen zu erhalten, bieten die Planer den Bürgern eine finanzielle Beteiligung am Windpark an. Häufig werden Ratsmitglieder oder gar der Bürgermeister auch in den Aufsichtsrat der Betreibergesellschaft (natürlich gegen Vergütung) aufgenommen. In einer Reihe von Fällen waren der Bürgermeister oder Ratsmitglieder sogar selbst die Betreiber der Anlagen.

 

Banken.

Wie schon erwähnt, ist die Finanzierung von „Ökostrom“-Anlagen für die Banken ein fast risikofreies Geschäft. Dem steht nur der Wertverlust von Immobilien in Windparknähe entgegen. Banken fördern daher mit all ihren Möglichkeiten, dass immer weitere „Windparks“ gebaut werden. Viele Banken sind im „Ökostrom“-Geschäft mit mehr als 10 Prozent ihrer Bilanzsumme.

 

Rechtsanwälte.

Viele Bürgerinitiativen ziehen vor Gericht. Den Rechtsanwälten winken gute Honorare. Es gibt heute große Kanzleien, die sich auf die Vertretung von Betreibern oder von Bürgerinitiativen spezialisiert haben und an jeder Klage mit Sicherheit verdienen.

 

Gerichte.

Viele Richter sind durch die jahrelangen einseitigen und zum Teil bewusst falschen Berichte über die kommende „Klimakatastrophe“, über die „Gefahren“ von den Kernkraftwerken und über den „Dreck“ aus Kohlekraftwerken indoktriniert. Gefahren von Windgeneratoren, Solaranlagen und Biogasanlagen dagegen werden nicht beachtet, Klagen gegen Windgeneratoren daher meistens abgelehnt.

 

Kirchen.

Ökostromanlagen sollen die „Bewahrung der Schöpfung“ sichern. Diese Ansicht hat sich bei praktisch allen Kirchenleitungen, ob katholisch oder evangelisch, festgesetzt. Von den Kirchen ist daher keine Hilfe zu erwarten. Sie propagieren den Ausbau von Ökostrom und stellen sogar Kirchendächer für Solarstromanlagen zur Verfügung.

 

Umweltverbände.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Naturschutzbund Deutschland (NABU) haben generell zugestimmt, auch Naturschutzgebiete und Wälder für Windgeneratoren freizugeben. Nur in Einzelfällen erheben Sie Einspruch. Doch wenn dann der Investor eine größere „Spende“ überweist, wird der Einspruch zurückgezogen. Diese Umweltverbände haben sich zu Profiteuren degradiert.

 

Bundesregierung.

Die Bundesregierung hat die „Energiewende“ ins Leben gerufen und verteidigt nun deren wichtigstes Instrument: das unsoziale EEG, also die gesetzliche Umverteilung von unten nach oben. Jeder Bundesbürger muss an die Profiteure inzwischen 250 Euro im Jahr zusätzlich für seinen Strom bezahlen. Dazu kassiert der Staat von jedem Bürger noch 50 Euro im Jahr als Mehrwertsteuer. Gegen sachliche Beratung ist die Bundesregierung immun. Sie stützt sich lieber auf eine Ethikkommission.

 

Bundestag.

Viele Mitglieder des Bundestages sind korrumpiert. Sie betreiben selbst Ökostromanlagen oder sind an solchen Anlagen beteiligt. Mitglieder der Grünen verteidigen den Ausbau von Ökostromanlagen aus ideologischen Gründen. Einige Mitglieder, vorwiegend aus den Reihen der CDU und der FDP, äußern sich in privaten Gesprächen gegen die unsinnige und unsoziale „Energiewende“. Doch bei Abstimmungen fallen sie um und folgen der Parteilinie.

 

Erfolgschance für Bürgerinitiativen.

„Der Ausbau von Ökostromanlagen wird weitergehen, solange das EEG hohe und risikofreie  Profite auf Kosten aller Bürger verspricht“, sagt der Vorsitzende der Stromverbraucherschutz-Bewegung NAEB e.V., Heinrich Duepmann. „Wir fordern daher, das unsoziale EEG abzuschaffen, um diesen Irrsinn zu beenden. Gegen die Profiteure haben wir nur gemeinsam eine Chance. Die Anti-Windkraft-Initiativen werden nur Erfolg haben, wenn sie sich unserer Bewegung anschließen und ihr als Mitglied beitreten“.

www.naeb.info

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