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EU: Vollharmonisierung = Vollverlust der Souveränität

In der EU gilt das Prinzip „Vollharmonisierung“ und es wird künftig auf immer mehr Bereiche ausgeweitet werden: Im Kern bedeutet dies, dass auf nationale Gegebenheit, Traditionen, Eigenheiten oder Wünschen nach besseren Standards keine Rücksicht mehr genommen wird. Brüssel schreibt die Gesetzte und Regelungen en detail vor.

 

Von Dagmar Metzger, Christian Bayer, Steffen Schäfer und Stephan Schmidt

Den letzten Freitag den 13. kann man wohl als Unglückstag verstehen. Ja, mehr noch, als Vorboten für weitere, noch ausstehenden Unglücke. Denn mit dem letzten Freitag tritt die „Verbraucherrechterichtlinie“ der EU in Kraft und damit die Vollharmonisierung im Fernabsatzrecht. Vollharmonisierung klingt natürlich zunächst einmal super – nach europaweiter Eintracht (die Ukraine ist inzwischen medial schon wieder weit weg) und auch Verbraucherrecht verspricht den gebeutelten Bürgern Schutz. Zudem hatten wir doch erst jüngst gelernt, dass es Dinge wie das vermeintliche Freihandelsabkommen TTIP sind, welche den Verbraucherschutz gefährden, indem sie beispielsweise staatliche Hoheitsrechte an US-amerikanische Anwaltskanzleien übertragen. Weit gefehlt! Verbraucher- und Bürgerrechte abbauen, kann die EU auch alleine, ganz ohne US-amerikanische Hilfe.

 

Aber worum geht es eigentlich? Besagte Richtlinie reduziert die Verbraucherrechte im Bezug auf Käufe im Internet – künftig wird das Rückgaberecht allgemein auf 14 Tage begrenzt, eine Rückgabe muss schriftlich begründet sein und die Kosten für die Rücksendung soll der Kunde tragen, auch wenn es den Unternehmen natürlich freisteht, diese kulanterweise zu übernehmen. Dazu noch einige weiterführende Regelungen, die Zahlungs- und Lieferfristen, versteckte Abonnements und zusätzliche Gebühren und Kosten betreffen. Die Händler jubeln und sicherlich kann man lang und breit darüber streiten, ob die Onlinebestellung wirklich soviel besser gestellt sein musste gegenüber dem stationären Handel wie bisher oder ob eine solche Regelung für den EU-weiten Internethandel dringend notwendig gewesen ist. Auch werden die Verbraucherrechte nicht ins Bodenlose erodiert oder gar komplett abgeschafft. Allerdings geht es nicht allein um die Reduzierung von Verbraucherrechten, sondern um den grundlegenden Paradigmenwechsel, der mit der neuen EU-weiten Verbraucherrechterichtline deutlich zu Tage tritt.

 

Früher begnügte sich die EU damit, Mindeststandards festzulegen und die konkrete Ausarbeitung den Mitgliedsländern zu überlassen, die natürlich auch deutlich strengere Standards beschließen konnten. Dieses Vorgehen lief unter dem Label „Harmonisierung“ und wurde schon relativ kritisch gesehen. Mit etwas gutem Willen jedoch konnte man darin dennoch das in den EU-Verträgen festgelegte Prinzip der Subsidiarität erkennen. Nun allerdings gilt in der EU das Prinzip „Vollharmonisierung“ und es wird künftig auf immer mehr Bereiche ausgeweitet werden: Im Kern bedeutet dies, dass auf nationale Gegebenheit, Traditionen, Eigenheiten oder Wünschen nach besseren Standards keine Rücksicht mehr genommen wird. Brüssel schreibt die Gesetzte und Regelungen en detail vor – der Bundestag hat diese am Ende einfach nur noch abzunicken. Mit anderen Worten: die demokratisch legitimierte Legislative Deutschlands (und natürlich auch der übrigen EU-Mitgliedsstaaten) wird elegant und durch die Hintertür entmachtet.

 

Zudem – wir hatten dies bereits einmal ausgeführt (vgl. Freitagsgedanken vom  2. Mai 2014) – kann immer nur nach unten „harmonisiert“ werden. Standards werden also immer weiter gesenkt. Bereits jetzt gibt es genug Stimmen, die eine EU-weite Arbeitslosenhilfe fordern, für die „Harmonisierung“ der Sozialhilfe eintreten oder von einer einheitlichen EU-Mindestrente träumen. Führt man sich das Wohlstandsgefälle innerhalb der EU vor Augen, ist klar, wohin die Reise führen wird. Für die deutschen Bürger kann es nur nach unten gehen! Vermutlich sogar in doppelter Hinsicht, da nicht nur die bundesrepublikanischen Rechts- und Sozialstandards abgesenkt werden, sondern der deutsche Steuerzahler auch noch für die Etablierung eben solcher in anderen EU-Staaten zur Kasse gebeten werden wird – sei es via den stets aufs neue geforderten Eurobonds oder einer EU-weiten Steuer, wie sie ebenfalls immer wieder und nicht nur aus Brüssel gefordert wird.

 

Der heutige Freitag der Dreizehnte ist somit das Menetekel für zwei Entwicklungen, die dem deutschen Bürger keinesfalls zum Vorteil gereichen werden. Nämlich erstens die zunehmende Erodierung von Rechten, die Nivellierung von Sozialleistungen und nicht zuletzt die sich verstärkenden staatlichen Zugriffe auf die Vermögen der Bürger. Dies alles ist Ausdruck der immer weiter voranschreitenden Gleichschaltung, die schlimmstenfalls erst dann endet, wenn die Vermögen der Bürger auf Null vereinheitlicht wurden und sich ihre materielle Gleichheit auch in einer Einheitskluft niederschlägt. Was jetzt vielleicht noch wie ein bitterer Scherz klingt, war unter Mao in der Volksrepublik China aber traurige Realität und nach seinem Machtantritt benötigte er dafür nur etwas mehr als zehn Jahre. Der Kommissionspräsident Manuel Barroso übrigens war einst Parteiführer der Maoistischen Partei Portugals...

 

Zum zweiten ist die „Vollharmonisierung“ jedoch nicht alleine nur eine schleichende Absenkung der deutschen Lebensstandards. In größerer Perspektive ist sie vor allem ein eklatanter Schritt hin zum Brüsseler Einheitsstaat. Die EU-Institutionen reißen mit der Vollharmonisierung die Legislative vollständig an sich. Auch die anderen beiden Staatsgewalten sind bereits dabei nach Brüssel abzuwandern – nicht zuletzt die Anrufung des EuGH durch das BVerfG bei entscheidenden Fragen wie beispielsweise dem ESM-Urteil oder Sozialhilfe für EU-Ausländer macht das deutlich. Laut dem Grundgesetz aber geht alle Staatsgewalt vom Volke aus...

 

Alle Altparteien, gleich welcher Couleur, setzen sich aktiv nicht alleine für die schleichende Schleifung der Sozialstandards unseres Landes ein, sondern betreiben auch ganz bewusst die Konstruktion eines neuen, supranationalen, demokratisch nicht legitimierten und auf Gewaltenteilung verzichtenden Staatsgebildes. Damit wird deutlich, dass das politisches Establishment nicht nur seine ursprünglichen Aufgaben und Pflichten vergessen hat, es offenbart auch seine Verachtung für den eigentlichen Souverän des Staates: Das Volk.

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