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ARD, ZDF: Bis auf Arte alle abwickeln!

Öffentlich-rechtliches Zwangsfernsehen: Bis auf Arte, 3Sat und Klassik-Radiosender kann man eigentlich alle anderen Sender dichtmachen und abwickeln. - „Weniger Staat und mehr Freiheit in allen Bereichen“ muss die Forderung sein. Das Rundfunksystem ist Ausdruck der Anmaßung des Staats sich immer weiter außerhalb seiner originären Aufgabenfelder zu bewegen.

 

Von Dagmar Metzger und Steffen Schäfer, Liberale Vereinigung

Zwischen den Jahren passiert ja in der Regel nicht viel – zumindest medial betrachtet. Fernsehen und Zeitungen sind primär mit Jahresrückblicken beschäftigt. In den Schreibstuben der Republik herrscht zumeist gähnende Leere, weil Redakteure und Reporter den wohlverdienten saisonalen Urlaub genießen. Den Bürgern selbst geht es ähnlich. Die allgemeine Aufmerksamkeit gegenüber jedweder Art von politischen Neuigkeiten, im Allgemeinen ohnehin nicht allzu hoch, ist noch einmal ganz besonders niedrig. Wenn dann die heiligen drei Könige auch endlich aus dem Morgenland eingetroffen sind, das neue Jahr also so richtig beginnt, ist meist nicht mehr die Zeit, die Ereignisse der vergangenen 2 bis 3 Wochen richtig aufzuarbeiten und einzuordnen.


Mit anderen Worten: Es ist genau die richtige Zeit für mehr oder weniger brisante Veröffentlichungen, die möglichst wenig Aufsehen erregen und eine möglichst geringen Reaktion erzeugen sollen - ganz ähnlich wie man brisante Abstimmungen im Bundestag am besten auf einen Freitagabend, idealerweise kurz vor der Sommerpause gepaart mit einem Fußballhalbfinale mit deutscher Beteiligung legt.


Entsprechend klug war es, das aus dem Oktober 2014 stammende Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen „Öffentlich- rechtliche Medien – Aufgabe und Finanzierung“ erst Mitte Dezember zu veröffentlichen bzw. zum Download bereitzustellen.

 

Dessen Inhalt ist nämlich durchaus brisant, schließlich empfiehlt der Beirat eine komplette Revision der öffentlich-rechtlichen Medien: Die Experten raten dem Gesetzgeber dringend, die Finanzierung auf rechtlich einwandfreie Füße zu stellen. Entweder sollte sie aus dem allgemeinen Staatshaushalt bereitgestellt werden oder über eine moderne Nutzungsgebühr stattfinden. Das derzeitige Abgabenmodell wird von ihnen also berechtigterweise, formulieren wir es vorsichtig, als suboptimal angesehen. Werbung sollte es in keinem Falle geben, um – man höre und staune – Fehlanreize in der Programmgestaltung zu verhindern und schließlich drängt der wissenschaftliche Beirat auf mehr Transparenz, um die Kosteneffizienz der Rundfunkanstalten zu fördern, von der nicht nur Spötter sagen würden, dass diese überhaupt erst einmal hergestellt werden müsste.


Nun sind alle diese Dinge ja nichts Neues und jedem denkenden Menschen dürfte klar sein, dass eine monatliche Gebühr für einen Dienst, den man nicht abbestellen kann (zumal man ihn zuvor überhaupt nicht bestellt hat) etwas höchst Fragliches ist und definitiv nichts mit Demokratie zu tun hat – alle diese Kritik bestand ja bereits bei dem alten GEZ-System, dem man sich aber eben doch noch irgendwie entziehen konnte, gerade wenn man keinerlei Empfangsgeräte besaß.


Bei den Rundfunkanstalten liegt ohne Frage vieles im Argen. Die Tatsache, dass sie ihrer Aufgabe einer umfassenden und vor allem objektiven Informationsvermittlung kaum mehr gerecht werden, kommt dabei keinesfalls an letzter Stelle – demgegenüber sind die knapp 18 Euro pro Monat eigentlich zu vernachlässigen. Das Kernproblem liegt jedoch ganz woanders und betrifft nicht das Fernsehprogramm oder die Art, wie sich die Sender finanzieren.

 

Der eigentlich brisante Satz des Gutachtens lautet dementsprechend auch: „Die öffentlich-rechtlichen Anbieter sollten nur da auftreten, wo das privatwirtschaftliche Angebot klare Defizite aufweist.“ Übersetzt und bezogen auf die Rundfunkanstalten heißt dies: Bis auf Arte, 3Sat und ev. noch die Klassik-Radiosender kann man eigentlich alle anderen Sender dichtmachen und abwickeln.


Tatsächlich aber verdeutlicht dieser Satz eines der Kernprobleme unserer Gesellschaft: Der Staat maßt sich in nahezu allen Gesellschafts- bzw. Wirtschaftsbereichen an, Aufgaben und Funktionen wahrzunehmen, die eigentlich von der Privatwirtschaft weitaus besser und zu weitaus günstigeren Preisen bereit gestellt würden. Sei es im Gesundheitswesen, sei es im Straßenbau, sei es im Bildungssektor. Überall würden Privatanbieter Lösungen offerieren, die wesentlich näher an den Menschen und ihren Bedürfnissen sind.


Man stelle sich einmal vor, man hätte den Telekommunikationssektor nicht liberalisiert. Ja, ein Telefonanschluss würde dann vermutlich immer noch 50 DM (also rund 25 Euro) kosten, ganz egal ob dazu 200 Meter Straße aufgerissen oder einfach nur zwei Drähte miteinander verschaltet werden müssten. Aber Internetzugang gäbe es, wenn überhaupt, nur mit einer Geschwindigkeit von 56kbit, ein Anruf nach Österreich würde etliche Euro die Minute kosten und schnurlose Telefone wären nach wie vor Sache von Science-Fiction-Filmen.


Das Gesundheitssystem ist ebenfalls ein hervorragendes Beispiel – ohne staatliche Regulierung gäbe es hier Anbieter für alle Bereiche und Lebenssituationen. Wer alternative Heilungsansätze bevorzugt, fände ebenso eine Versicherung hierfür wie jemand, der auf konservative Behandlungen setzt. Es gäbe Rund-um-sorglos-Pakete und Angebote, die nur das allernötigste abdecken würden. Die Versicherer würden ihren Kunden attraktivere Angebote für eine gesunde Lebensführung etc. pp machen und die Kosten insgesamt würden sehr viel transparenter werden. Die staatliche Kontrolle des Gesundheitssystems sorgt hingegen nur dafür, dass die Preise und Verwaltungskosten hoch sind, große Pharmakonzerne profitieren und die meisten Patienten auf der Strecke bleiben.


Auch der Straßenbau wäre ohne Staat sehr viel effektiver, wie ein Landwirt kürzlich in England demonstrierte. Weil eine wichtige Umgehungsstraße wegen Renovierungsarbeiten für die nächsten zwei Jahre gesperrt wurde und Pendler einen Umweg von knapp 20 Kilometern hätten fahren müssen, baute er kurzerhand und in nur sechs Wochen eine Abkürzung über sein Grundstück und erhob hierfür eine geringe Gebühr.


Im Bildungs- und Gesundheitswesen hält sich der Staat die lästige Konkurrenz per Gesetz vom Leibe. Da er aber auch jederzeit auf die tiefen Taschen seiner Bürger zugreifen kann, muss er sich nicht um Fragen der Wirtschaftlichkeit scheren und kann so jeden Konkurrenten schlicht aushungern. Womit wir wieder beim Thema Rundfunkanstalten wären: Zweifelt irgendwer daran, dass die Berichterstattung über beispielsweise die Fußballergebnisse nicht ebenso gut von den Privatsendern erledigt werden könnte? Natürlich nicht – aber ARD und ZDF konnten dank der Zwangsabgabe ein Angebot machen, bei dem die Privaten nicht mehr in der Lage waren mitzuhalten.

 

Leidtragende hiervon sind am Ende Bürger und Unternehmen. Die Bürger müssen für ihre Zwangsbeglückung zahlen und die am freien Markt operierenden Unternehmen müssen sich einem Konkurrenten stellen, der nicht den Marktzwängen unterliegt, also nicht wirtschaftlich kalkulieren muss und ihnen so lukrative Objekte abnimmt.


So ist das derzeit bestehende Rundfunksystem nur ein Ausdruck der allgemeinen Anmaßung des Staats und dessen Tendenz sich immer weiter außerhalb seiner originären Aufgabenfelder zu bewegen. Wer also die Rundfunkabgabe kritisiert, sollte hier nicht halt machen, sondern sich gegen die immer weiter ausufernden Staatseingriffe wehren: „Weniger Staat und mehr Freiheit in allen Bereichen“ muss die Forderung sein.

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