AKTUELLE PRESSE  |  WIRTSCHAFT  |  POLITIK  |  BÖRSE  |  GOLD  |  KRYPTO  |  ETC  |  WITZIGES

Unser Börsen-Club: +1033%, +484%, +366%: Schau dir die Gewinnerliste an.

Arbeitslosenzahlen Pfusch?

Zu unserem Artikel „Die tatsächliche Arbeitslosenquote in Deutschland“ haben wir viele Zuschriften erhalten, denn es ist klar: dieses Thema bewegt! Um das Bild zu komplettieren, ...

Von Claudio Kummerfeld

Zu unserem Artikel „Die tatsächliche Arbeitslosenquote in Deutschland“ haben wir viele Zuschriften erhalten, denn es ist klar: dieses Thema bewegt! Um das Bild zu komplettieren, möchten wir uns dem Thema heute erneut widmen und diesmal für die Arbeitslosigkeit in Deutschland eine Analyse der Berechnungsgrundlage machen. Auch lassen wir unsere eigene Sichtweise der Dinge mit einfließen, denn oft ist die Richtigkeit von Berechnungsmethoden von der Sichtweise des Betrachters abhängig.

Erwerbslosigkeit und Arbeitslosigkeit

Leicht kann man diese Begriffe verwechseln, und auch bei den monatlichen Verlautbarungen der Bundesagentur für Arbeit kommt man gerne durcheinander. Die Erwerbslosenquote (Februar 4,8%) liegt immer deutlich niedriger als die Arbeitslosenquote (März 6,8%). Die Bundesagentur für Arbeit schreibt hierzu u.a.:

“Die Arbeitsmarktstatistik nach dem Sozialgesetzbuch und die Statistik nach dem ILO-Erwerbsstatuskonzept (International Labour Organization – ILO) haben eine auf den ersten Blick ähnliche Beschreibung von Arbeitslosigkeit bzw. Erwerbslosigkeit, unterscheiden sich aber im Detail. Nach dem ILO-Erwerbskonzept ist „aktive Arbeitsuche“ dann erfüllt, wenn innerhalb der letzten vier Wochen spezifische Schritte unternommen wurden, um eine abhängige Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit zu finden. Nach dem SGB III hat der Arbeitslose alle Möglichkeiten zur beruflichen Eingliederung zu nutzen, insbesondere Verpflichtungen aus der Eingliederungsvereinbarung wahrzunehmen, bei der Vermittlung durch Dritte mitzuwirken und die Selbstinformationseinrichtungen der Agenturen für Arbeit zu nutzen.”

Auf Deutsch: Wer nach Meinung der Bundesagentur für Arbeit nicht aktiv genug nach Arbeit sucht, kann bei der Erherunb der “Erwerbungslosenstatistik” wegfallen. Eine von der Bundesagentur für Arbeit” veröffentlichte Übersicht, wie sich nach ihrer Definition Erwerbslosigkeit und Arbeitslosigkeit unterscheidet, finden Sie hier.

Arbeitslosigkeit als Bezugsgröße

Auch wenn das Thema Arbeitslosigkeit eine menschliche Tragödie ist, ist es dennoch wichtig sich auch detailliert dem Thema zu widmen, wie viele Menschen in Deutschland denn nun betroffen sind – und die Darstellung in % ist nun mal der transparenteste Weg, um einen Vergleich zu anderen Ländern herzustellen, die deutlich weniger Einwohner haben. Nur so kann man z.B. merken, ob man “gut oder schlecht” da steht.

Vor Kurzem haben wir die kritische Meinung eines Lesers veröffentlicht. (nochmal herzlichen Dank für den Beitrag) Als Bezugsgröße für die Berechnung der Arbeitslosenquote nur die “sozialversicherungspflichten Beschäftigten” heranzuziehen, macht nach unserer Meinung keinen Sinn, denn diese Personengruppe hat ja Arbeit. Das wäre ungefähr so, als würde man beim Pferderennen auf alle Pferde wetten. Man gewinnt immer, gibt für seine Wettlose aber immer so viel aus, dass es am Ende ein Nullsummenspiel ist. Vielleicht kein passender Vergleich, aber es geht um die Sinnlosigkeit der Berechnung.

Man will ja wissen, welcher Teil der Gesamtbevölkerung, die arbeitet + arbeitsfähig ist und zur Verfügung steht, arbeitslos ist. Deshalb muss man für die Bezugsgröße ja immer die Arbeitenden und die Arbeitslosen zusammenzählen.

Unterbeschäftigung wie sie hauptsächlich bei den 450 Euro-Jobs zu finden ist, ist schlimm, und oft auch tragisch, aber wenn man über die Erstellung der “Arbeitslosenquote” redet, sollte man, so unsere Meinung, sich ehrlich fragen, ob man die 450 Euro-Jobber als “Arbeitslose” zählen sollte. Wir meinen NEIN. Man sollte überlegen eine %-Parallelstatistik einzuführen, wo alle Arbeitslosen und alle Menschen zusammengefasst sind, die von ihrer Arbeit nicht leben können. So eine Gesamtzahl fortlaufend parallel zur offiziellen Arbeitslosenquote zu veröffentlichen, wäre mehr als sinnvoll.

Dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehend

Nach unserer Meinung macht es nur Sinn für die Bezugsgröße der Berechnung der Arbeitslosenquote alle Menschen einzurechnen, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen als Arbeitskräfte, d.h. alle Menschen, die arbeiten + arbeiten könnten, aber eben keine haben. Es ist menschlich mehr als nachvollziehbar 450 Euro-Jobber in die Arbeitslosenquote mit einrechnen zu wollen, aber sie heißt ja nun mal “Arbeitslosenquote” und man sollte, um eine große wichtige Kennzahl präsentieren zu können, die Begrifflichkeit klar treffen. Arbeit, seit es auch nur auf 450 Euro-Basis, ist Arbeit, und bedeutet, dass diese Person nicht zu den Arbeitslosen zuzurechnen ist.

Die Bundesagentur bezieht sich bei ihrer Berechnungsmethode auf 43 Millionen Menschen, die erwerbstätig sind (alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, Selbständige + Beamte) + die Arbeitslosen. Im Behördendeutsch heißt die Definition der Bundesagentur für Arbeit so:

“Arbeitslosenquoten zeigen die relative Unterauslastung des Arbeitskräfteangebots an, indem sie die (registrierten) Arbeitslosen zu den Erwerbspersonen (EP = Erwerbstätige + Arbeitslose) in Beziehung setzen.”

Berechnungsmethode
Grafik: Bundesagentur für Arbeit

Die genaue Erläuterung der BA finden Sie hier.

Diese Berechnungsgrundlage, so meinen wir, ist sinnvoll und richtig. Auch wenn man natürlich, wie wir in unserem Artikel vom 25.03.2015 aufgezeigt haben, mehr als scharf kritisieren sollte, mit welch peinlichen Methoden die Bundesagentur für Arbeit versucht Arbeitslose so einzustufen, dass sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen und damit gar nicht erst den 3 Millionen Arbeitslosen zugeordnet werden.

Unser Fazit: Die generelle (!) Berechnungsgrundlage, auf welche Gesamtzahl an Menschen sich die Bundesagentur für Arbeit bezieht, ist richtig. Die Art und Weise, wie sie Menschen als “nicht zur Verfügung stehend” deklariert, damit sie nicht als arbeitslos zählen, ist nicht nur peinlich, sondern ein Skandal.
-
-
-
-
Quelle: Bundesagentur für Arbeit

The post Arbeitslosigkeit in Deutschland: Analyse der Berechnungsgrundlage appeared first on finanzmarktwelt.de.

Wissen macht reich:  Vertrauliche Börsen-News im MM-Club

Neue Videos:

Marlene Dietrich in "Der blaue Engel" - 1. deutscher Tonfilm: YouTube

Börse 24h
Börsen News

Mein bestes Börsenbuch:

 

BITCOIN LIVE

Bitcoin + Ethereum sicher kaufen Bitcoin.de
Bitcoin News
Spenden an MMnews
BTC:
bc1qwfruyent833vud6vmyhdp2t2ejnftjveutawec

BCH:
qpusq6m24npccrghf9u9lcnyd0lefvzsr5mh8tkma7 Ethereum:
0x2aa493aAb162f59F03cc74f99cF82d3799eF4CCC
Aktuelle Presse

Die Polizei vermutet als Motiv hinter den tödlichen Schüssen in einer Jugendhilfeeinrichtung in Stade einen Sorgerechtsstreit.

Wie die Lüneburger Polizei am Montagabend mitteilte, gilt ein [ ... ]

BDI-Präsident Peter Leibinger sowie IG-Metall-Chefin Christiane Benner und IGBCE-Vorsitzender Michael Vassiliadis sehen Deutschland "vor der größten Herausforderung seit der Wiedervereinigung". [ ... ]

Der frühere Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) warnt angesichts zunehmender Hitzewellen vor einer anhaltenden Unterschätzung der Gesundheitsrisiken.

Hitze werde nicht wahrgenommen [ ... ]

Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, André Berghegger, drängt auf eine Grundgesetzänderung, um eine bessere Finanzierung von Klimaanpassungs- [ ... ]

Von der geplanten Aufhebung des automatischen Schutzstatus für ukrainische Männer in einer bestimmten Altersklasse wären in Deutschland mehr als eine Viertelmillion Personen betroffen.

Die [ ... ]

In einer Jugendhilfeeinrichtung in der Dankersstraße in Stade sind am Montag fünf Menschen durch Schüsse getötet worden.

Wie die Polizeidirektion Lüneburg mitteilte, wurden zwei [ ... ]

Die Zahl der vorsorglichen Kriegsdienstverweigerungen in Deutschland ist nach der Einführung des neuen Wehrdienstes deutlich gestiegen. Bis Ende Mai wurden bereits 2.667 Anträge auf Kriegsdienstverweigerung [ ... ]

Haftungsausschluss

Diese Internet-Präsenz wurde sorgfältig erarbeitet. Der Herausgeber übernimmt für eventuelle Nachteile oder Schäden, die aus den aufgeführten Informationen, Empfehlungen oder Hinweisen resultieren, keine Haftung. Der Inhalt dieser Homepage ist ausschließlich zu Informationszwecken bestimmt. Die Informationen sind keine Anlageempfehlungen und stellen in keiner Weise einen Ersatz für professionelle Beratung durch Fachleute dar. Bei Investitionsentscheidungen wenden Sie sich bitte an Ihre Bank, Ihren Vermögensberater oder sonstige zertifizierte Experten.


Für Schäden oder Unannehmlichkeiten, die durch den Gebrauch oder Missbrauch dieser Informationen entstehen, kann der Herausgeber nicht - weder direkt noch indirekt - zur Verantwortung gezogen werden. Der Herausgeber übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen auf seiner Internet-Präsenz.

 

Vorsorglicher Hinweis zu Aussagen über künftige Entwicklungen
Die auf dieser Website zum Ausdruck gebrachten Einschätzungen geben subjektive Meinungen zum Zeitpunkt der Publikation wider und stellen keine anlagebezogene, rechtliche, steuerliche oder betriebswirtschaftliche Empfehlung allgemeiner oder spezifischer Natur dar.

Aufgrund ihrer Art beinhalten Aussagen über künftige Entwicklungen allgemeine und spezifische Risiken und Ungewissheiten; und es besteht die Gefahr, dass Vorhersagen, Prognosen, Projektionen und Ergebnisse, die in zukunftsgerichteten Aussagen beschrieben oder impliziert sind, nicht eintreffen. Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass mehrere wichtige Faktoren dazu führen können, dass die Ergebnisse wesentlich von den Plänen, Zielen, Erwartungen, Einschätzungen und Absichten abweichen, die in solchen Aussagen erwähnt sind. Zu diesen Faktoren zählen

(1) Markt- und Zinssatzschwankungen,

(2) die globale Wirtschaftsentwicklung,

(3) die Auswirkungen und Änderungen der fiskalen, monetären, kommerziellen und steuerlichen Politik sowie Währungsschwankungen,

(4) politische und soziale Entwicklungen, einschliesslich Krieg, öffentliche Unruhen, terroristische Aktivitäten,

(5) die Möglichkeit von Devisenkontrollen, Enteignung, Verstaatlichung oder Beschlagnahmung von Vermögenswerten,

(6) die Fähigkeit, genügend Liquidität zu halten, und der Zugang zu den Kapitalmärkten,

(7) operative Faktoren wie Systemfehler, menschliches Versagen,

(8) die Auswirkungen der Änderungen von Gesetzen, Verordnungen oder Rechnungslegungsvorschriften oder -methoden,

Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass die oben stehende Liste der wesentlichen Faktoren nicht abschliessend ist.

Weiterverbreitung von Artikeln nur zitatweise mit Link und deutlicher Quellenangabe gestattet.

 

© 2023 MMnews.de

Please publish modules in offcanvas position.