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GEZ-Vollstreckung: Gerichtsvollzieher wechselt Seite

Zunehmend empfinden auch Staatsbedienstete einen Gewissenskonflikt dabei, Rundfunkverweigerer zu vollstrecken. Ein Gerichtsvollzieher gibt wertvolle Tipps für den Fall, dass die ARD-ZDF-Geldeintreiber vor der Tür stehen.

 

Von Heiko Schrank

Unser Mailpostfach läuft über mit Anfragen von GEZ-Verweigerern. Viele von ihnen sind sich unsicher und erbitten Hilfe und Unterstützung. Der Eindruck, der sich uns auftut ist, dass immer mehr Menschen den Beitrag verweigern und wir die fünf Millionenmarke inzwischen längst überschritten haben.

 

Hier exklusiv das gerade erschienene Video „GEZ ade!“, in dem ExtremNews Olaf Kretschmann und Heiko Schrang, zwei der prominentesten Köpfe der GEZ-Verweigererszene, interviewte.

 

Die Zivilcourage ist jedoch inzwischen in eine neue Phase eingetreten. Zunehmend empfinden auch Staatsbedienstete einen Gewissenskonflikt dabei, Rundfunkverweigerer zu vollstrecken.

 

Hier eine Mail von dem Vollstreckungsbeamten Bernhard F., die uns heute erreichte:

„Ich bin in einer niedersächsischen Kommune angestellt und zwar als „Vollstreckungsbeamter“. Dadurch erhalte ich auch regelmäßig Vollstreckungsaufträge von der „GEZ“, deren Forderungen ich zwangsweise einzuziehen habe. Es ist mir ein besonderes Bedürfnis, Zahlungsverweigerer zu unterstützen und Rückendeckung zu geben.

 

Da ich sowohl im Innendienst (Einspeisen der Fälle ins Kassenprogramm und Anschreiben der Schuldner), als auch im Außendienst (Aufsuchen der Schuldner zwecks Pfändung) tätig bin, habe ich einen gewissen Spielraum, den ich auch gerne nutze.

 

Sobald ich merke, dass mir jemand seinen Unmut bzgl. „GEZ“ kund tut, gebe ich mit Freuden einen Hinweis auf das Buch „Die GEZ-Lüge“ und die gleichnamige DVD mit Olaf Kretschmann.“

 

Ferner schrieb er:

  • „Ich habe über 50 Fälle wegen fehlendem Nachweis der Vollstreckungsvoraussetzungen kehrtwendend zurückgesandt, bezugnehmend auf das Urteil des Tübinger Landgerichts. Das fand die „GEZ“ nicht so witzig und hat sich teils in einem drei Seiten langem Schreiben pro Fall aufgepustet und einen entsprechenden Nachweis verweigert. Es wurden jedoch nicht alle Fälle gleichermaßen bearbeitet. Manche waren ausführlich in der Begründung, andere hatte ich für etliche Monate nicht mehr auf dem Tisch. Hintergrund dazu: Ich hatte als Nachweis der Rechtmäßigkeit des Vollstreckens den Festsetzungsbescheid in Kopie verlangt, um zu sehen, ob der Gläubiger auch darin explizit erkennbar ist, was in Niedersachsen ja der NDR wäre, und nicht etwa der Beitragsservice („GEZ“). Doch genau dies wollte mir die „GEZ“ nicht zeigen.“
  • „Ich habe auch schon vorgefertigte Boykott-Schreiben dem „GEZ-Schuldner“ persönlich ausgehändigt, welches dieser mir bei Übereinstimmung mit dessen Inhalt unterschrieben zurückgab und ich dieses Schreiben zum Anlass nahm, den Vollstreckungsfall zu beenden und an die „GEZ“ zurückzuschicken. Wer mich verpfeift, stellt sich doch selbst ein Bein: wenn ich den Job nicht mehr ausführen dürfte, käme höchst wahrscheinlich jemand ans Ruder, der es mit dem nötigen Behördeneifer so richtig krachen lassen würde.“

Außerdem schrieb er:

„Die GEZ lädt übrigens die Mitarbeiter der Vollstreckungsbehörden regelmäßig zu kostenlosen Seminaren inkl. Mittagsessen ein, um die Behörden in eigener Sache bzgl. Vollstreckung zu unterstützen. Ich selbst habe noch nicht die Überwindung und die Zeit aufgebracht, an einer solch klebrigen Veranstaltung teilzunehmen.“

Dies ist eine wichtige Botschaft für all diejenigen Vollstreckungsbeamten, die noch mit ihrem Gewissen hadern.

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