Lieber Leser,
geht es nach dem Willen der EU-Kommission muss Apple in Irland 13 Mrd. Euro Steuern zuzüglich etwaiger Zinsen nachzahlen. Die Brüsseler Wettbewerbsaufsicht wertete die Steuervereinbarung zwischen Irland und dem US-Technologieriesen als unerlaubte staatliche Beihilfe, da die Amerikaner dadurch weniger als den für alle geltenden Satz von 12,5% gezahlt haben. Apple hingegen denkt nicht daran, sich mit dieser Entscheidung abzufinden.
Europäischen Gerichtshof angerufen
Deshalb hat der Hightech-Gigant in der Angelegenheit jetzt eine Klage beim Europäischen Gerichtshof eingereicht. Apple vertritt die Ansicht, dass die Erlöse aus den Geschäften in Europa, die überwiegend von Irland abgewickelt werden, eigentlich in den USA zu versteuern seien und in Irland lediglich aufbewahrt werden. Auch bestreitet der Konzern, Vergünstigungen erhalten zu haben, die nicht auch andere Unternehmen in Anspruch hätten nehmen können.
Erfolgsaussichten eher mäßig
Ob die Wettbewerbshüter tatsächlich – wie von Apple behauptet – irisches Recht falsch ausgelegt haben und keine sorgfältige sowie unparteiliche Untersuchung vorgenommen hat, lässt sich hier genauso wenig beurteilen, wie der Vorhalt, die Behörde habe schwerwiegende Fehler hinsichtlich der Bewertung der Tätigkeit gemacht. Allerdings erscheint ein vollständiges Obsiegen des Konzerns nicht sonderlich wahrscheinlich. Eventuell kann man einen Vergleich erreichen. Aber selbst wenn nicht, treffen die 13 Mrd. Euro keinen Armen und stellen nicht den Ansatz einer existenziellen Bedrohung für Apple dar. Auf die Kursentwicklung der Anteilscheine, die tendenziell weiter aufwärtsgerichtet sein dürfte, wird der Ausgang des Verfahrens keine nachhaltigen Auswirkungen haben.



