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Achtung: Neue Dividendenregelung

Liebe Leser,

die positive Nachricht für Sie vorab: Die ersten Dividendenvorschläge der Unternehmen deuten darauf hin, dass wir im Börsenjahr 2017 in Deutschland mit einem neuen Rekord rechnen können. Die Dividenden-Ausschüttungen der Unternehmen werden so hoch wie nie zuvor sein. Die Dividendensaison hat auch schon begonnen.

Gestern hielt zum Beispiel die im SDax notierte Beteiligungsgesellschaft DBAG ihre Hauptversammlung ab und beschloss eine Dividende in Höhe von 1,20 Euro je Aktie. Heute wird die Dividende vom Kurs abgeschlagen. Dabei handelt es sich um den sogenannten Dividendenabschlag, der üblicherweise am ersten Werktag nach der Hauptversammlung vorgenommen wird. Soweit nichts Neues.

Allerdings dürften sich einige DBAG-Aktionäre darüber wundern, warum sie nicht heute eine Gutschrift der Dividende erhalten haben. Ich kann Sie beruhigen: Kein Grund zur Sorge! Die Dividende wird Ihnen am kommenden Montag gutgeschrieben.

Zum Hintergrund: Bislang war es bei deutschen Unternehmen üblich, dass nicht nur am ersten Tag nach der Hauptversammlung der Dividendenabschlag zu beobachten war, sondern auch die Dividende den Aktionären gutgeschrieben wurde. Seit diesem Jahr ist das nicht mehr so.

Wie genau die Dividendenauszahlung seit diesem Jahr abläuft, warum und was das für Sie als Aktionäre bedeutet, erfahren Sie jetzt.

Das ist neu bei den Dividenden

Seit Anfang des Jahres gibt es auch im deutschen Markt den „Record Date“. In anderen Ländern ist dieser sogenannte Bestandsstichtag schon länger gebräuchlich. Wenn Sie beispielsweise Erfahrungen mit US-amerikanischen Dividenden-Aktien haben, kennen Sie dieses Procedere bereits.

Damit verbunden ist ein anderer zeitlicher Umgang in der Abwicklung und Auszahlung von Dividendenansprüchen und Bezugsrechten. Hintergrund dieser Neuerungen ist der von der Europäischen Union vorangetriebene Abbau von Markthindernissen in grenzüberschreitenden Kapitalmarktgeschäften.

Betroffen von der neuen Regelung ist alles, was in Stücken notiert und einen Ex-Tag kennt. Bei der Ausgabe von Bezugsrechten findet die Notierung vor dem Record Date statt. Abgesehen von Dividenden und Bezugsrechten betrifft die neue Regelung aber auch Genussscheine.

Das ändert sich für Sie als Aktionär

Die für Sie als Aktionär wesentlichste Änderung ist die, dass Ihnen die Dividende von deutschen Unternehmen seit diesem Jahr nicht mehr am ersten Werktag nach der Hauptversammlung gutgeschrieben wird, sondern erst am dritten Werktag nach der Hauptversammlung.

Ein Beispiel: Die im DAX notierte Siemens AG hielt ihre Hauptversammlung in diesem Jahr am 1. Februar ab. Da das ein Mittwoch war, erhielten die Siemens-Aktionäre ihre Dividende erst am darauffolgenden Montag, den 6. Februar.

Was nicht von der neuen Regelung betroffen ist

Nicht von der neuen Regelung betroffen sind Instrumente ohne Ex-Tag, wie zum Beispiel Kuponzahlungen oder die Rückzahlung von Optionsscheinen.

Bei Fondsanteilen gibt es keine gesetzliche Grundlage, weshalb die neuen vereinheitlichten Regeln auf freiwilliger Basis eingehalten werden, sofern dies geschieht. Der deutsche Fondsverband (BVI) jedenfalls empfiehlt eine einheitliche Umsetzung.

Fazit: Die Dividenden von deutschen Unternehmen werden jetzt erst am dritten Arbeitstag nach der Hauptversammlung ausgeschüttet. Diese Verzögerung ist ein kleines Ärgernis, aber für Langfristanleger, die über mehrere Jahre auf dividendenstarke Aktien setzen, ist das kein Beinbruch. Hier überwiegt die Freude über erneut steigende Ausschüttungen.

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