Die parlamentarische Demokratie wird nun nicht mal mehr geheuchelt: Das EU-Parlament schafft in einem historischen Schritt kalt das elementarste Abgeordnetenrechte auf freie, ungefilterte Rede ab. Live-Zensur unliebsamer Redner.
Von Peter Boehringer
Die Angst vor freier Rede im Parlament ist bei den Systemlügnern und -verteidigern schon lange tiefsitzend. Schon bisher durfte sich der jeweilige EU-Parlamentspräsident bei der Leitung von EUP-Debatten als die Redner unterbrechender, willkürlich zensierender und belehrender Gottspieler gerieren. Martin Schulz´ Natur kam das immer sehr entgegen.
Was seither „nur“ illegitime Praxis im EUP war, wird nun gar noch „gesetzlich“ per neuer, offizieller und bereits geltender Parlaments-Zensurregel abgesichert. Offenbar hat man zu viel Angst vor der Deutungshoheit, die unzensierte Redner wie Nigel Farage und andere erlangen könnten, wenn sie mal live und ungefiltert etwas ans Volk bringen können.
Der Brexit-Schock (für den u.a. Nigel Farages ungefilterte Wahrheits-Reden kausal waren, die allesamt Youtube-Hits wurden) sitzt tief!
Man beachte den geschichtlichen Kontext: Nicht einmal die Nazis konnten im Reichstag noch bis weit in 1933 hinein kritische Reden stoppen. Sie mussten die kritischen Widerstands-Redner gegen das System ggf erst AUSSERHALB des Parlaments verhaften oder (wie 1933 Otto Wels / SPD) zwangsausbürgern.
Nicht zuletzt deshalb genießen Abgeordnete in den rechtsstaatlichen Ländern Immunität und im Parlament ABSOLUTE Redefreiheit. Künftig nicht mehr so in der Gesinnungsdiktatur des EUP… Jedenfalls nicht mehr ggü. der (einzig relevanten) Weltöffentlichkeit am TV und im Netz.
DIE WELT:
EU-Parlament: Bei Hass und Beleidigungen darf der Stecker gezogen werden
Sinnvolle Maßnahme oder Zensur? Die neue Regel 165 des EU-Parlaments gestattet dem Präsidenten, Liveübertragungen zu unterbrechen, wenn Abgeordnete sich diffamierend äußern. In einem Jahr mit potenziell weichenstellenden Wahlen in mehreren EU-Staaten geht das Europäische Parlament gegen Rassismus und Hassreden [ blubb…] in seinen eigenen Reihen vor.
Die Abgeordneten statteten den Parlamentspräsidenten mit der Vollmacht aus, im Fall von [nirgendwo definierten] rassistischen [… GEGEN Deutsche geht Rassismus übrigens per Definition gar nicht – "Köterrasse"] Reden oder Handlungen bei der Liveübertragung einer Debatte den Stecker zu ziehen – ein bislang beispielloser Schritt.
Zudem darf der Präsident beleidigendes Video- oder Audiomaterial [dauerhaft, unauffindbar] aus dem System entfernen. … Was als beleidigend gilt, ist nicht klar umrissen.
… Es gebe eine wachsende Zahl von Politikern, „die Dinge sagen, die über die Grenzen normaler parlamentarischer Diskussion und Debatte hinausgehen“ [also zB politisch inkorrekte Kritik an ihm und seiner EU-Junta] , sagt der britische EU-Parlamentarier Richard Corbett, der sich für die neue Regelung einsetzte. Er befürchte, dass dies gezielt als Mittel eingesetzt und das Parlament als „fantastische Plattform“ dafür gesehen werden könnte. …
Regel 165 des Parlaments gestattet dem Präsidenten nun, Liveübertragungen „im Fall diffamierender, rassistischer und fremdenfeindlicher Sprache oder Verhaltens“ eines Abgeordneten zu unterbrechen. Die Höchststrafe soll rund 9000 Euro betragen. Inkriminiertes Material könnte „aus der audiovisuellen Aufzeichnung des Sitzungsprotokolls gelöscht“ werden – Bürger würden demnach nie davon erfahren, sofern nicht Reporter zugegen waren und darüber berichten [nicht einmal das Orwell´sche Wahrheitsministerium hat so zensiert].



