AKTUELLE PRESSE  |  WIRTSCHAFT  |  POLITIK  |  BÖRSE  |  GOLD  |  KRYPTO  |  ETC  |  WITZIGES

Immobilien: Tipps zum Kauf der eigenen Wohnung!

Frage: Ich habe eine noch im Bau befindliche Eigentumswohnung gekauft, die Ende des Jahres fertig gestellt war.Als ich meine Steuerunterlagen letzte Woche im Finanzamt abgegeben habe, hat sich der Sachbearbeiter geweigert, die degressive Abschreibung anzuerkennen, weil ich die Teilungserklärung noch nicht vorlegen kann.

Deshalb sei die Eigentumswohnung noch nicht fertig gestellt. Mit seinem Einspruch gegen den Steuerbescheid und mit der anschließenden Klage hatte der Käufer kein Glück. Er musste erst vor den Bundesfinanzhof ziehen, um sich durchzusetzen.

Immobilien-Berater: Eine Neubau- Eigentumswohnung gilt auch bereits dann als „fertig gestellt“, wenn die Teilungserklärung noch gar nicht vorliegt. Das hat der Bundesfinanzhof bereits 1999 entschieden. Das Aktenzeichen lautet: BFH, (BFH, IX R 53/96). Berufen Sie sich auf dieses Urteil.

Im entschiedenen Fall ließ Deutschlands höchstes Finanzgericht keinen Zweifel daran: Ein Gebäude ist dann fertig gestellt, wenn es bezugsfertig ist.

Das wiederum ist der Fall, wenn das Haus oder die Wohnung nach Abschluss der wesentlichen Arbeiten bewohnbar ist. Ob die Teilungserklärung bereits vorliegt, ist unerheblich.

Das ist der Fall, der seinerzeit entschieden wurde: Im Januar unterschrieb ein Investor einen notariellen Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung, die sich noch im Bau befand. Im Dezember war sie bezugsfertig.

Trotzdem erkannte das Finanzamt die degressive Abschreibung für die Gebäudekosten nicht an, weil die Teilungserklärung bis Ende des Jahres noch nicht vorlag.

Dabei ist steuerlich allein entscheidend, ob die Wohnung bautechnisch fertig gestellt ist. Sinn und Zweck der Steuerregelung sei es nämlich, den Wohnungsneubau zu fördern. Ob und wann die Aufteilung der Wohnanlage in die einzelnen Eigentumswohnungen genehmigt wird, spiele dagegen keine Rolle.

Wenn es mit dem Finanzamt Meinungsverschiedenheiten über den genauen Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit gibt, können Sie wie folgt reagieren: Reichen Sie Fotos ein, aus denen sich der tatsächliche Zustand des Gebäudes ergibt.

Steuervorteile gelten auch ohne Teilungsgenehmigung

Bieten Sie dem Finanzamt auch eine Ortsbesichtigung an, damit es sich von Ihren Erläuterungen überzeugen kann. Nutzt das Finanzamt Ihr Angebot nicht, wird es vor dem Finanzgericht einen schweren Stand haben.

Manche Grundstückseigentümer beziehen ein Gebäude bereits dann, wenn sie dabei ihre Sicherheit und Gesundheit gefährden und jedes Opfer bringen, um bereits im eigenen Haus wohnen zu können.

Es ist deshalb entscheidend, ob nach der Verkehrsauffassung und Verkehrssitte davon ausgegangen werden kann, dass die Wohnung bei einem neu erbauten Gebäude sofort vermietet werden kann.

Der 7-Punkte-Katalog, auf den es ankommt

Nach einem früheren Urteil des Bundesfinanzhofs ist die Fertigstellung eines Hauses von diesen Voraussetzungen abhängig:

  • Ihr Gebäude ist fertig gestellt, wenn die wesentlichen Bauarbeiten abgeschlossen sind und das Gebäude nutzbar ist.
  • Unter Fertigstellung eines Wohngebäudes im Sinne der degressiven Absetzung für Abnutzung ist die Bezugsfertigkeit zu verstehen.
  • Bezugsfertigkeit liegt vor, wenn das Haus nach Abschluss der wesentlichen Bauarbeiten bewohnbar ist.
  • Die Frage der Bewohnbarkeit hängt allein von objektiven Merkmalen ab.
  • Geringfügige Restarbeiten sind für die Fertigstellung unerheblich.
  • Die Schlussabnahme-Erklärung des Bauamts oder der Stadt ist zwar keine zwingende Voraussetzung für die Fertigstellung. Liegt die Schlussabnahme-Erklärung jedoch vor, und werden keine wesentlichen Mängel festgestellt, spricht einiges für die Fertigstellung.
  • Ihnen, beziehungsweise dem Mieter, muss nach objektiven Merkmalen zugemutet werden können, die Wohnung zu bewohnen.

EinBeitrag von Heiko Böhmer.

Herzliche Grüße

Ihr Robert Sasse

Wissen macht reich:  Vertrauliche Börsen-News im MM-Club

Neue Videos:

Marlene Dietrich in "Der blaue Engel" - 1. deutscher Tonfilm: YouTube

Börse 24h
Börsen News

Mein bestes Börsenbuch:

 

BITCOIN LIVE

Bitcoin + Ethereum sicher kaufen Bitcoin.de
Bitcoin News
Spenden an MMnews
BTC:
bc1qwfruyent833vud6vmyhdp2t2ejnftjveutawec

BCH:
qpusq6m24npccrghf9u9lcnyd0lefvzsr5mh8tkma7 Ethereum:
0x2aa493aAb162f59F03cc74f99cF82d3799eF4CCC

DEXWEB - We Pursue Visions

 

Aktuelle Presse

Jens Südekum, Berater von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD), spricht sich bei der anstehenden Rentenreform dafür aus, den Rentenbeginn nicht länger an eine feste Altersgrenze zu koppeln, [ ... ]

Die Bundesbeauftragte für die Opfer der SED-Diktatur, Evelyn Zupke, fordert eine Umbenennung von Straßen, die nach Lenin und ehemaligen SED-Funktionären benannt sind. "35 Jahre nach der [ ... ]

Bahnchefin will Bauverzögerung bei

Weil das Bauprojekt "Stuttgart 21" sich immer weiter verzögert, kündigt die neue Bahnchefin Evelyn Palla eine interne Untersuchung an. "Niemand ist glücklich über die aktuellen Entwicklungen [ ... ]

Die Grünen fordern die Einführung eines Pflege-Deckels von 1.000 Euro in der stationären Pflege. Das geht aus einem Papier der pflegepolitischen Sprecherin Simone Fischer hervor, aus dem [ ... ]

Am 15. Spieltag in der 2. Fußball-Bundesliga hat Darmstadt 98 gegen den Karlsruher SC mit 3:2 gewinnen und ist damit auf Tabellenplatz drei hochgerückt. Karlsruhe bleibt auf Rang acht. Vor 20.000 [ ... ]

An der Zugspitze ist am Samstag ein 19-jähriger Deutscher bei einem Lawingenabgang ums Leben gekommen. Der Vorfall ereignete sich am Vormittag auf der österreichischen Seite. Nach Angaben der [ ... ]

In der Samstagabendpartie des 13. Bundesliga-Spieltags hat RB Leipzig mit 6:0 gegen Eintracht Frankfurt gewonnen. Damit bleiben die Sachsen oberste Bayern-Verfolger auf Platz zwei der Tabelle, die Eintracht [ ... ]

Haftungsausschluss

Diese Internet-Präsenz wurde sorgfältig erarbeitet. Der Herausgeber übernimmt für eventuelle Nachteile oder Schäden, die aus den aufgeführten Informationen, Empfehlungen oder Hinweisen resultieren, keine Haftung. Der Inhalt dieser Homepage ist ausschließlich zu Informationszwecken bestimmt. Die Informationen sind keine Anlageempfehlungen und stellen in keiner Weise einen Ersatz für professionelle Beratung durch Fachleute dar. Bei Investitionsentscheidungen wenden Sie sich bitte an Ihre Bank, Ihren Vermögensberater oder sonstige zertifizierte Experten.


Für Schäden oder Unannehmlichkeiten, die durch den Gebrauch oder Missbrauch dieser Informationen entstehen, kann der Herausgeber nicht - weder direkt noch indirekt - zur Verantwortung gezogen werden. Der Herausgeber übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen auf seiner Internet-Präsenz.

 

Vorsorglicher Hinweis zu Aussagen über künftige Entwicklungen
Die auf dieser Website zum Ausdruck gebrachten Einschätzungen geben subjektive Meinungen zum Zeitpunkt der Publikation wider und stellen keine anlagebezogene, rechtliche, steuerliche oder betriebswirtschaftliche Empfehlung allgemeiner oder spezifischer Natur dar.

Aufgrund ihrer Art beinhalten Aussagen über künftige Entwicklungen allgemeine und spezifische Risiken und Ungewissheiten; und es besteht die Gefahr, dass Vorhersagen, Prognosen, Projektionen und Ergebnisse, die in zukunftsgerichteten Aussagen beschrieben oder impliziert sind, nicht eintreffen. Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass mehrere wichtige Faktoren dazu führen können, dass die Ergebnisse wesentlich von den Plänen, Zielen, Erwartungen, Einschätzungen und Absichten abweichen, die in solchen Aussagen erwähnt sind. Zu diesen Faktoren zählen

(1) Markt- und Zinssatzschwankungen,

(2) die globale Wirtschaftsentwicklung,

(3) die Auswirkungen und Änderungen der fiskalen, monetären, kommerziellen und steuerlichen Politik sowie Währungsschwankungen,

(4) politische und soziale Entwicklungen, einschliesslich Krieg, öffentliche Unruhen, terroristische Aktivitäten,

(5) die Möglichkeit von Devisenkontrollen, Enteignung, Verstaatlichung oder Beschlagnahmung von Vermögenswerten,

(6) die Fähigkeit, genügend Liquidität zu halten, und der Zugang zu den Kapitalmärkten,

(7) operative Faktoren wie Systemfehler, menschliches Versagen,

(8) die Auswirkungen der Änderungen von Gesetzen, Verordnungen oder Rechnungslegungsvorschriften oder -methoden,

Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass die oben stehende Liste der wesentlichen Faktoren nicht abschliessend ist.

Weiterverbreitung von Artikeln nur zitatweise mit Link und deutlicher Quellenangabe gestattet.

 

© 2023 MMnews.de

Please publish modules in offcanvas position.