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AfD: Verfassungsklage gegen Hass-Maas Gesetz

AfD prüft Verfassungsklage gegen das beschlossene NetzDG. - Das Stasi2.0-Gesetz bzw. das Orwell-hoch-3-Gesetz ("NetzwerkDurchsetzungsGesetz") wurde im Bundestag nach 50-minütiger Debatte von 40 anwesenden MdBs beschlossen.

 

Die gesamte veröffentlichte Meinung fokussiert sich auf die sogenannte "Ehe für alle", während nahezu zeitgleich im Hintergrund das Netzwerkdurchsetzungsgesetz verabschiedet wurde.

 

Fürs Protokoll: Das Stasi2.0-Gesetz bzw. das Orwell-hoch-3-Gesetz ("NetzwerkDurchsetzungsGesetz") wurde heute im Bundestag nach 50-minütiger Debatte (!) von 40 anwesenden MdBs beschlossen. Bei der "Ehe für alle" und dessen zugeh. 38-minütiger Debatte waren eine Stunde zuvor im Plenum noch 623 MdBs anwesend - viele von ihnen wohl jetzt eben beschäftigt mit rosaroten Feierlichkeiten. Meinungsfreiheit ist ja nur ein GRUNDRECHT - bzw WAR eines. Nicht wichtig im Bundestag.

 

Dazu erklärt AfD-Spitzenkandidatin Alice Weidel:

"Obwohl der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages, der UN-Sonderbotschafter David Kayes und unzählige Sachverständige das Gesetz als Zensurvorhaben entlarvten und ablehnen, wurde heute das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ohne große Diskussion im Bundestag durchgewunken. Das ist ein schwarzer Tag für das freiheitliche Deutschland und die Meinungsfreiheit in diesem Land. Dem Überwachungsstaat sind nun keine Grenzen mehr gesetzt. 

 

Die AfD wird nun mit Hochdruck an der Prüfung einer Verfassungsklage gegen dieses Zensurgesetz arbeiten. Ein Staat, der sich noch demokratisch nennen will, muss die Meinungsfreiheit als höchstes Gut zu betrachten. Wir werden nicht tatenlos dabei zusehen, wie diese Regierung den Rechtsstaat und die Demokratie zu Grabe trägt." 

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