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Polizeibericht: Artikel 3 und 4 Grundgesetz vs. Sure 4:34

Einen Fall von häuslicher Gewalt in einer syrischen Familie nahm die Leipziger Polizei zum Anlass, eine Pressemitteilung über den Islam und das Frauenbild zu verfassen. Als Titel wählte die Pressestelle „Artikel 3 und 4 Grundgesetz vs. Sure 4:34“.

 

Polizeibericht:

Artikel 3 und 4 Grundgesetz vs. Sure 4:34                                 

Ort:      Zuständigkeitsbereich der PD Leipzig und andernorts in Deutschland 
Zeit:     wohl tagtäglich          

Eine Anwohnerin (67) bemerkte gestern Nachmittag eine augenscheinlich dem arabischen Raum entstammende Frau, welche Angst zu haben schien und versuchte, sich hinter parkenden Autos zu verstecken. Daraufhin bot sie ihr Einlass auf das eigenen Grundstück.

 

Trotz der bestehenden Sprachbarriere konnte die Syrerin (30) durch Gesten vermitteln, von ihrem Mann geschlagen worden und vor ihm auf der Flucht zu sein. Wie sich bei der späteren Anzeigenerstattung im Beisein eines Dolmetschers herausstellte, ist das kinderlose Ehepaar seit November 2016 in Deutschland, war zunächst in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht und bewohnt nunmehr eine Wohnung. Seit etwa fünf Jahren, also schon in Syrien, würde ihr Ehemann (35) sie grundlos und im teilweise wöchentlichen Rhythmus schlagen.

 

Die Schläge führe er dabei mit der flachen Hand, der Faust und auch unter Benutzung von Gegenständen (Stöcke u. a.) gegen das Gesicht, den Bauch und den Rücken aus, wodurch er ihr auf der Flucht nach Deutschland sogar die Schulter gebrochen hätte. Ferner würde er in seiner Rage mitunter auch mit Gegenständen (z. B. Tassen) nach ihr werfen. Der Grund ihrer Flucht sei eine Ohrfeige vom Vortag und die Furcht um weitere Gewalt gewesen.

 

Aufgrund ihrer Aussagen wurden strafrechtliche Ermittlungen wegen Körperverletzung eingeleitet. Allerdings wird die größere Hilfestellung wohl darin bestehen, ihr beratende Personen vermittelt zu haben, die ihren kurzfristigen (sichere Bleibe fern ihres Mannes) und mittelfristigen Wunsch (Scheidung) begleiten.

 

Nein, dies ist keine Vorverurteilung des Ehemannes; die Ermittlungen werden objektiv, also auch in entlastender Hinsicht geführt. Und ja, auch nicht wenige im hiesigen Kulturkreis aufgewachsene Männer neigen dazu, ihre Partnerinnen zu schlagen und zu misshandeln.

 

Doch so vergleichbar die schlagenden Handlungen und körperlich-seelischen Folgen für die geschädigten Frauen sind oder so gleich der statistische Vermerk über häusliche Gewalt gesetzt wird, bleiben markante Unterschiede der Taten bestehen. Denn abgesehen vom allgemein rückständigen Frauenbild in weiten Gesellschaftsteilen des arabischen Sprachraums wendet ein Muslim die Gewalt gegen seine Ehefrau nicht zuletzt auf religiöser Basis an, auch wenn ihm der Koran hierbei kein schrankenloses Züchtigungsrecht einräumt. Sollten sich beispielsweise die Schilderungen der Syrerin bewahrheiten, hätte ihr Ehemann selbst diesen Bogen weit überspannt.

 

Insgesamt offenbart sich hier wohl eine der Herausforderungen nachhaltiger Integrationsarbeit, denn ein über Jahrhunderte geprägtes, gelebtes, erfahrenes und in der Religion verankertes Frauenbild geht auf der Suche nach einem sicheren und besseren Leben nicht irgendwo auf dem Balkan verloren und es wird auch nicht bei der Überfahrt ins Mittelmeer geworfen.

 

Es reist mit, wird fortgelebt und wird sich nicht binnen Monaten westlich-europäischen Standards anpassen. Angesichts einer Frauenrechtsbewegung, die trotz aller hochgelobten westlichen Aufklärung hierzulande bereits seit der Französischen Revolution für gleiche Rechte kämpfen muss, wäre eine solche Erwartung schlicht naiv.

 

Da Frauen aus fremden Kulturkreisen die Gewalt zudem womöglich als gerechtfertigte Normalität erleben und die Dunkelziffern mithin nochmals höher ausfallen dürfte, sind und bleiben ein offenes Ansprechen und Gegensteuern – inklusive einer gezielten Ermutigung und Hilfestellung für betroffene Frauen – zwingend notwendig. (Loe)

 

Dazu Uwe Wurlitzer, Sachsens AfD-Generalsekretär und parlamentarische Geschäftsführer der Landtagsfraktion:

„Ich darf der Leipziger Polizei, die traditionell eher links geprägt ist, ausdrücklich für ihren Mut zur Wahrheit gratulieren und wünsche dem Verfasser der Zeilen schon jetzt viel Erfolg bei der Stellensuche! Nein, im Ernst – dass ein staatliches Organ derartig frei über die machogetränkte Mittelalterreligion vom Leder zieht, hat echten Seltenheitswert. Für solche und ähnliche Aussagen wurden ich und meine Fraktionskollegen in der Vergangenheit schnell in irgendwelche unappetitlichen Ecken gestellt. Dass unser Einblick, unser Weitblick und die unvermeidbaren Fakten jetzt auch von offizieller Seite verbreitet und zugegeben werden, freut uns zwar, ändert aber leider nichts am ursprünglichen Problem.

 

Noch immer brechen Massen von triebgesteuerten, nymphomanen Asylbegehrer in unser Land, noch immer genügt nur ein kurzer Windstoß und ein hochgewehter Rock, um in ihnen Besitzansprüche zu wecken, noch immer behandeln sie ihre und unsere Frauen, als wären es Objekte, mit denen man machen könne, was man wolle. Da ist der Begriff ‚rückständig‘, den die Leipziger Beamten benutzt haben, fast noch zu beschönigend.

 

Wir waren die Ersten, die auf all das hingewiesen haben. Solange sich in der deutschen Politik und ihrer Behandlung dieser Religion nichts ändert, werden wir weiterhin den Finger in die ungeschönte Wunde legen. Und freuen uns über jede weitere Unterstützung von Staatsseite.“

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