Barbara E. hatte nach Erkenntnissen des Berliner Landesarbeitsgerichts zwei von Kunden verlorene Pfandbons zu ihren Gunsten eingelöst. Ihr war daraufhin ohne Abmahnung gekündigt worden. Sie selbst bestreitet die Tat bis heute.
Überraschend hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt Ende Juli eine Revision in dem Fall zugelassen. Wie Gerichtssprecherin Inken Gallner jetzt dem Tagesspiegel sagte, werde möglicherweise noch bis zum Sommer ein Termin zur mündlichen Verhandlung festgesetzt. Im Hinblick auf Bedeutung und Prominenz solle das Verfahren zügig stattfinden.



