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Luftverkehrsabgabe verteuert Flüge um bis zu 45 Euro

Neue Luftverkehrsabzocke verteuert Flüge um bis zu 45 Euro. Für Mittelstreckenflüge werden pro Flug 25 Euro fällig, darüber hinaus 45 Euro. Flüge nach Sylt und andere Ferieninseln bleiben von der Steuer verschont. Jede große Airline muss mit Einführungskosten von mehreren hunderttausend Euro rechnen.



Die neue Luftverkehrsabgabe wird den Preis für Flugtickets deutlich erhöhen. Das geht aus dem jüngsten Gesetzentwurf hervor, der Handelsblatt Online vorliegt. Die schwarz-gelbe Koalition wird vermutlich eine dreistufige Luftverkehrsabgabe einführen. Nach den aktuellen Plänen verlangt der Fiskus ab dem kommenden Jahr acht Euro für Flüge mit Zielflughäfen in Europa sowie in Libyen, Marokko und Tunesien. Für Mittelstreckenflüge werden pro Flug 25 Euro fällig, darüber hinaus 45 Euro. Flüge nach Sylt und andere Ferieninseln bleiben von der Steuer verschont. Jede große Airline muss mit Einführungskosten von mehreren hunderttausend Euro rechnen.

Die Bundesregierung rechnet damit, dass die Unternehmen die Steuer auf die Passagiere abwälzen. Dies werde „unmittelbar Auswirkungen auf die Einzelpreise für Flugreisen haben“, heißt es in dem Entwurf. „Insbesondere im Bereich der sogenannten Billigfluggesellschaften kann die Steuer so einen erheblichen Anteil des Gesamtflugpreises ausmachen“, heißt es im Entwurf.

Der Entwurf wurde Mitte der Woche zwischen den zuständigen Staatssekretären strittig beraten, so dass sich Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU), Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP), Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) und Umweltminister Norbert Röttgen (CDU) noch einmal mit letzten Details befassen werden. Am 1. September soll der Entwurf vom Kabinett beschlossen werden.

Die neue Abgabe ist Teil des Sparpakets der Bundesregierung. Bis zum Jahr 2014 will sie insgesamt 80 Mrd. Euro einsparen, was teilweise über neue Einnahmen gelingen soll. Die Luftverkehrsabgabe soll jährlich eine Mrd. Euro beitragen. Die Fluggesellschaften werden die Steuer erheben und an den Fiskus abführen.

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