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Euro-Rettungsschirm: Verfassungsrechtliche Bedenken

Verfassungsrechtliche Bedenken gegen Euro-Rettungsschirm. Danach müssten die Abgeordneten in Berlin der Einführung des sogenannten Europäischen Stabilitätsmechanismus mit einer Zweidrittelmehrheit zustimmen – wegen weitreichender Eingriffe in die Hoheit des Bundestags.

 


Der geplante dauerhafte Euro-Rettungsschirm stößt in Deutschland auf unerwartete Probleme. Dies geht aus einem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags hervor. Danach müssten die Abgeordneten in Berlin der Einführung des sogenannten Europäischen Stabilitätsmechanismus mit einer Zweidrittelmehrheit zustimmen – wegen weitreichender Eingriffe in die Hoheit des Bundestags.

Damit wäre die schwarz-gelbe Regierung auf die Unterstützung der Opposition angewiesen. Verfassungsrechtlich machen die Bundestags-Juristen eine ganze Reihe von Bedenken geltend, wie der FDP- Finanzexperte Frank Schäffler in einem Brief an seine Fraktion schreibt. So berühre ein dauerhafter Euro-Rettungsschirm das Budgetrecht des Parlaments und damit einen "Kernbereich demokratischen Lebens". Durch den Rettungsschirm "könnte die Entscheidungsfreiheit zukünftiger Gesetzgeber beschränkt werden".

Mitte Dezember hatten sich die Staats- und Regierungschefs der EU darauf verständigt, die europäischen Verträge zu ergänzen, um einen dauerhaften Euro-Rettungsschirm spannen zu können. Berlin machte sich dabei für eine ein fache Vertragsänderung stark, um jenen Ländern die Zustimmung zu erleichtern, in denen andernfalls Volksabstimmungen anstünden. Nun könnte ausgerechnet Deutschland zum Stolperstein werden: Eine Zweidrittelmehrheit im Parlament ist keinesfalls gesichert.
DER SPIEGEL 7/2011

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