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Geheim-Entwurf: Euro-Rettung für Deutschland noch teurer

Deutschland soll 200 Milliarden zur Euro-Rettung beisteuern - doch damit nicht genug: laut Geheim-Entwurf des ESM-Vertrage kann das Volumen ab 2013 bei Bedarf erhöht werden. Das bedeutet: unbegrenzte Nachschusspflicht - besonders dann, wenn andere Länder nicht zahlen können.

 


Der neue Euro-Rettungsschirm (ESM) kann für Deutschland noch teurer werden als bisher erwartet. Wie bild.de unter Berufung auf den bisher geheimen Entwurf des ESM-Vertrages berichtet, soll das Volumen des ab 2013 geplanten Fonds von 700 Milliarden Euro bei Bedarf erhöht werden können. Alle Euro-Länder müssten dann Geld nachschießen.

Dem Bericht zufolge soll Deutschland laut dem Vertragstext genau 190.024.800.000 - also mehr als 190 Milliarden - Euro zu dem Rettungsfonds beisteuern. 21,717 Milliarden Euro davon muss Berlin bar einzahlen. Der deutsche Beitrag könnte aber noch steigen. Eine Nachschusspflicht besteht dem Vertrag zufolge, wenn ein anderer Euro-Staat seine Beiträge nicht leistet oder der Fonds Verlust macht.

Außerdem soll das Gesamtvolumen spätestens alle fünf Jahre überprüft werden. Bei einer Erhöhung müsste Deutschland von jedem zusätzlichen Fonds-Euro 27,1464 Cent übernehmen. Dem 28-seitigen Vertragsentwurf zufolge sollen die  Euro-Länder von dem Gesamtvolumen des Fonds von 700 Milliarden Euro ab 2013 insgesamt 80 Milliarden Euro als Bareinlagen einzahlen.

Die Einlagen sollen in fünf gleichen Jahresschritten erfolgen. Deutschland muss dafür jährlich 4,3434 Milliarden Euro abliefern. Hilfen aus dem Fonds sollen Schulden-Länder nur erhalten, wenn es "unabdingbar ist, um die Finanz-Stabilität des Euro-Raumes als Ganzes zu sichern". Die Schuldenländer müssen sich verpflichten, Auflagen des ESM zu erfüllen und "Anpassungsprogramme" durchzuführen.

Für die von Deutschland verlangte Beteiligung privater Gläubiger an einer Umschuldung eines in Finanz-Not geratenen Landes sind mehrere Schritte geplant. "Eine angemessene und verhältnismäßige Form der Beteiligung des Privatsektors" soll "von Fall zu Fall" gesucht werden, heißt es in dem Vertragstext. Art und Umfang der Beteiligung der Privaten sollen aber von einer Schuldentragfähigkeitsanalyse abhängig gemacht werden.

Wenn dabei herauskommt, dass das Schuldenland  wieder auf die Beine kommen kann, sollen die Privat-Gläubiger"ermutigt" werden, sich an der Hilfe zu beteiligen. Ist das Land dagegen pleite, sollen die ESM-Kredite auch davon abhängig sein, ob es genügend Engagement zeigt, Privat-Gläubiger an einer Umschuldung zu beteiligen. Der ESM soll zudem auch Staatsanleihen von Schulden-Staaten aufkaufen dürfen. Das soll aber nur in Ausnahme-Fällen möglich sein.

Der Rettungsfonds wird zudem eine Reserve anlegen. Sie speist sich aus den Zinseinnahmen. Schuldenländer müssen für die vom ESMN erhaltenen Kredite einen Zins-Aufschlag von 200 Basispunkten zahlen. Nach einer Laufzeit von drei Jahren erhöht sich der Zinsaufschlag um weitere 100 Basispunkte.
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