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Stoppt das BVerfG den EFSF Wahn?

Gerade noch schien die Finanzwelt "gerettet". Am Bundestag vorbei sollten Milliarden und Billionen per Geheimzirkel verteilt werden. Doch mit dieser Geheinmiskrämerei ist jetzt schluss. Das Bundesverfassungsgericht stoppt das EFSF-”Vertrauensgremium” und setzt das EFSF-Gesetz teilweise außer Kraft. Die Entscheidung des BVgerG kommt einer Sensation gleich.  Was bedeutet dies  für die Zukunft?

 

von Daniel Neun

Am 29.September erteilte der Bundestag der Regierung die direkte Ermächtigung das Parlament zu entmachten. Alle 620 Abgeordneten wussten das. Nur zwei handelten: Swen Schulz und Peter Danckert, beide SPD.

Am 29.September segnete der Bundestag mit dem “Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus” (1) nicht nur die Erhöhung der Finanzermächtigung für das Finanzministerium und damit den luxemburgischen EFSF-Fonds auf eine Höhe von 211 Milliarden Euro deutscher Staatsgelder plus Zinsen ab. Er beschloss auf Empfehlung des Haushaltsausschusses (2) in einem anschließenden Änderungsgesetz auch, wer wann wie über die Ausgabe dieser Gelder bestimmen sollte. § 3 Absatz 3 des so ergänzten Stabilisierungsmechanismusgesetzes (3) löste den “Parlamentsvorbehalt” de facto in Luft auf und ersetzte ihn durch den Vorbehalt von ganzen neun Abgeordneten, die in Fragen der “besonderen Eilbedürftigkeit und Vertraulichkeit” anstelle des Haushaltsausschusses und des gesamten Bundestags über die Operationen der Aktiengesellschaft entscheidungsbefugt gewesen wären. Und das im Geheimen, unter Ausschluss der Öffentlichkeit und selbst der 611 anderen Abgeordneten des Parlamentes von Deutschland.

Das Gesetz definierte dann in einem Querverweis auf § 1, wann “besondere Eilbedürftigkeit und Vertraulichkeit” regelmäßig vorlägen: nämlich auf “Antrag eines Mitgliedstaates des Euro-Währungsgebietes”. Jede Regierung eines Staates innerhalb des Euro-Währungsgebietes, natürlich auch die Regierung von Deutschland, konnte also durch eigenen Beschluss diese “besondere Eilbedürftigkeit und Vertraulichkeit” verfügen und somit im Geheimen Bundestag und Haushaltsausschuss bei Beschlüssen umgehen, die im Zweifel Billionen von Euro an Kapital in Bewegung gesetzt und über 211 Milliarden Euro deutscher Staatsgelder plus Zinsen verfügt hätten.

Zusätzlich vermerkte das Gesetz in § 3, daß auch “in allen übrigen Fällen” die Regierung und damit das Finanzministerium von Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schäuble “die besondere Eilbedürftigkeit oder Vertraulichkeit einer Angelegenheit geltend machen” könne.

Einen Widerspruch gegen diese Entmachtung hätte dem Wortlaut des EFSF-Gesetzes entsprechend nicht etwa der Bundestag selbst stellen können, sondern nur “die oben genannten Mitglieder des Haushaltsausschusses”, also die neun privilegierten und eingeweihten Abgeordneten des Sonderparlamentes selbst.

Zur Kenntnisnahme: genau diese Selbstentmachtung unseres Parlamentes, zugunsten der Regierung und den Machenschaften einer luxemburgischen Aktiengesellschaft, war mit Zustimmung und Wissen aller Fraktionen und aller restlichen 618 Abgeordneten des Bundestages auf den Weg gebracht und bewusst so formuliert und vorbereitet worden.

Alle wussten davon. Keiner kann sich drücken. (20.September, Das neue Parlament des Kapitals, 20.September)

Daß der Bundestag dabei war ein verfassungswidriges Sonderparlament einzusetzen, muss allen Abgeordneten spätestens nach einem entsprechenden Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages klar gewesen sein, welches am 16.Oktober bekannt geworden war (4). Wer hatte das Gutachten in Auftrag gegeben? MdB Swen Schulz.

Vorgestern am Mittwoch, dem 26.Oktober, weigerte sich nun zwar der Bundestag, nach fortgesetztem Betrugsversuch durch Finanzminister Wolfgang Schäuble und Kanzlerin Angela Merkel über die Dauer der Vorbereitung und Durchführung von zwei Gipfeln der “Europäischen Union”, der Regierung eine “Carte Blanche” für den EFSF zu erteilen. (Bundestag entscheidet noch einmal nach EU-Gipfel über EFSF-Leitlinien, 25.Oktober)

Stattdessen jedoch wurde am Mittwoch seitens der Fraktionen CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP ein rechtlich unverbindlicher Entschließungsantrag verabschiedet, um der Regierung eine Blamage zu ersparen, die ihr nicht erspart werden kann, genauso wenig wie allen Fraktionen des Bundestages. Denn diese wählten am Mittwoch ebenfalls, in aller Stille, eben jenes neunköpfige Sonderparlament, das Vertrauensgremium, was das Bundesverfassungsgericht nun mit seiner Eilentscheidung auf Eis legte, kurz bevor es sich heute am Freitag konstituieren wollte. Die Namen der am Mittwoch in das EFSF-”Vertrauensgremium” gewählten Abgeordneten (5):

- Norbert Barthle (CDU/CSU)
- Bartholomäus Kalb (CDU/CSU)
- Michael Stübgen (CDU/CSU)
- Lothar Binding (SPD)
- Carsten Schneider (SPD)
- Otto Fricke (FDP)
- Michael Link (FDP)
- Priska Hinz (Bündnis 90/Die Grünen)
- Dietmar Bartsch (Die Linke)

Am Donnerstag reichte Abgeordneter Swen Schulz gemeinsam mit Abgeordnetem Peter Danckert beim Bundesverfassungsgericht Organklage gegen das EFSF-Sondergremium des Bundestages ein (4). Entsprechend dem Bundestagsgutachten argumentierten sie, daß die Haushaltshoheit des Parlamentes insgesamt durch das Sondergremium verfassungswidrig eingeschränkt werde. Auch die geplante selektive Informierung der Bundestagsabgeordneten sahen die Abgeordneten als Verstoß gegen das Grundgesetz. Die Abgeordneten Schulz und Danckert reichten in Karlsruhe neben der Organklage auch einen Antrag auf einstweilige Anordnung ein. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte den Eingang der Klage und kündigte an, zur einstweiligen Anordnung schon am gestrige Tage eine Entscheidung zu fällen. (6)

Diese erging nun (7). Bis zum Entscheid im Hauptverfahren ist das EFSF-Sonderparlament außer Kraft gesetzt, ebenso die entsprechenden Passagen im EFSF-Stabilisierungsmechanismusgesetz.

Anzunehmen, daß durch diese Entscheidung des im Zweifel höchsten deutschen Staatsorgans irgendwelche Gesetze, Maßnahmen oder Entscheidungen für “Rettungsmaßnahmen” des deutschen Staates zugunsten notleidender Finanzgläubiger europäischer Demokratien auch nur eine Sekunde verzögert werden könnten, ist irrational. Der Haushaltsausschuss, der im Grundgesetz nicht einmal erwähnt wird, muss mit seinen 41 Mitgliedern und 41 Stellvertretern schlicht arbeiten und kann nicht mehr weglaufen oder/und bei der Zersetzung unserer Demokratie mitwirken.

Diesbezüglich gilt: Wer nichts macht, macht keinen Unterschied. Ergo kann sich die Republik bei ihren genau zwei verfassungstreuen Abgeordneten des Volkes im Bundestag bedanken: Swen Schulz und Peter Danckert.

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