Kläger sehen sich in ihren „grundrechtsgleichen Ansprüchen auf rechtliches Gehör“ verletzt und wehren sich nun gegen „den willkürlichen Ausschluss von der mündlichen Verhandlung". - „Falls das Bundesverfassungsgericht, das als Richter in eigener Sache entscheidet, nicht kurzfristig abhilft, wird der Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte unvermeidbar sein“.
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