Weil sie sich öffentlich über die Tötung Osamas freute, muss Merkel wohl demnächst vors Gericht. Kläger: „Diese Äußerung - für die Tochter eines christlichen Geistlichen verwunderlich und abseits aller Werte wie Menschenwürde, Barmherzigkeit und Rechtsstaat - begründet den Anfangsverdacht einer Straftat nach Paragraf 140 des Strafgesetzbuches“.
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