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BVerfG: Gaulweiler Eilantrag Ablehnung

Karlsruhe lehnt Gauweilers Eilantrag ab - ESM-Entscheidung am Mittwoch. Gauweiler hatte mit seinem Eilantrag versucht, die Karlsruher Richter wegen des jüngsten Beschlusses der EZB, künftig notfalls in unbegrenzter Höhe die Staatsanleihen klammer Euro-Länder aufzukaufen, davon zu überzeugen, eine neue mündliche Verhandlung anzuberaumen.

 

Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag des CSU-Politikers Peter Gauweiler zurückgewiesen, wodurch das Gericht wie geplant am morgigen Mittwoch sein Urteil zum dauerhaften Euro-Rettungsschirm ESM verkünden kann. Dies teilte das Gericht am Dienstag mit. Gauweiler hatte mit seinem Eilantrag versucht, die Karlsruher Richter wegen des jüngsten Beschlusses der Europäischen Zentralbank (EZB), künftig notfalls in unbegrenzter Höhe die Staatsanleihen klammer Euro-Länder aufzukaufen, davon zu überzeugen, eine neue mündliche Verhandlung anzuberaumen. Dadurch hätte das Bundesverfassungsgericht seine Urteilsverkündung in Sachen ESM verschieben müssen.

Durch die EZB-Ankündigung habe sich die Beurteilung der Rettungsmaßnahmen grundsätzlich geändert, hatte Gauweiler in seinem Antrag argumentiert. Am morgigen Mittwoch verkünden die Richter am Bundesverfassungsgericht ihr Urteil bezüglich mehrerer Eilanträge gegen den Beitritt Deutschlands zum permanenten Euro-Rettungsschirm ESM.

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