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Wegen offenen Brief an Kahane: Amadeu Antonio feuert gegen MMnews

Anetta Kahane lässt bei MMnews Teile eines gegen sie gerichteten, offenen Briefes löschen. Es geht um eine Kita-Broschüre, in dem Erzieher "völkische Elternhäuser" denunzieren sollen.

 

Auf den offenen Brief von Erik Kothny (, den wie andere freie Medien auch MMNews teilte, gab es nun eine Antwort.

Diese kam jedoch nicht von Kahane selbst, sondern vom Anwalt der Amadeu Antonio Stiftung. Dieser forderte MMNews unter Fristsetzung zu heute (4.12.2018) zur Löschung des hier geteilten offenen Briefes auf. Der von Kothny erhobene Vorwurf der „Zensur“ sei eine „unwahre Tatsachenbehauptung“ und deshalb der gesamte oder zumindest Teile des Briefes offline zu nehmen.

Es ist schon bezeichnend, wenn die Amadeu Antonio Stiftung sich (zugegeben, juristisch zu Recht) gegen den Vorwurf eine „Zensur-Behörde“ zu sein wehrt, dann aber gleich den ganzen Brief entfernt sehen will statt nur die Passagen, die unwahre Tatsachenbehauptungen enthalten.

Mit Kanonen auf Spatzen! MMNews soll zumindest Teile des Briefes vom Netz nehmen.

Wir haben daher bewusst nur die angegriffenen Stellen geschwärzt, da eine Löschung des gesamten Briefes unserer Ansicht nach zu weit geht und genau das behindern würde wofür die AA Stiftung selbst stehen will: Demokratie und unveräußerliche Grundrechte, hierzu gehören selbstverständlich auch die Meinungs- und Pressefreiheit.

In dem als „Take Down Notice“ bezeichneten anwaltlichen Schreiben an MMNews wird nämlich auch eine Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Mitte vom 17.8.2018 – Az. 12 C 6/18 – zitiert, in welcher das Amtsgericht über die AA Stiftung festhält: „[Sie sei] eine Stiftung die sich für eine demokratische Zivilgesellschaft einsetzt. Durch den Vorwurf der Zensur [wie auch im offenen Brief von Kothny, Anm. d. Red.] wird das Bild vermittelt, dass sie sich aber gerade gegen die durch das Grundgesetz geschützten Güter der demokratischen Grundordnung richtet.“

Es ist gleichwohl zutreffend, dass die Behauptung, die AA Stiftung würde eine „Zensur“ durchführen, juristisch als „unwahre Tatsachenbehauptung“ zu werten ist, da es keinen Beweis für ihre Richtigkeit gibt – dennoch ist das energische Vorgehen gegen diese Behauptung bemerkenswert.

Statt solcherlei Vorwürfe zu ignorieren oder zumindest gezielt und nur beim Urheber zu bekämpfen, werden quasi per Serienbrief auch alle die, die den Zensur-Vorwurf im offenen Brief, geteilt haben, aufs Korn genommen und zur Löschung bestenfalls gleich aller missliebigen Aussagen, also des gesamten Briefes, aufgefordert.

Meinungsfreiheit: Aus Angst vor Rechten, die die Demokratie abschaffen wollen, schafft man sie besser gleich selbst ab?

Ein solches Verhalten, auch wenn es berechtigte Wahrnehmung bzw. Verteidigung eigener Rechte ist, wirft Fragen auf. Weiß die AA Stiftung nicht um den so genannten Streisand-Effekt (erst durch juristisches Vorgehen wird die eigentlich zu verhindernd gesuchte Aufmerksamkeit geschaffen). Oder gilt gar der hysterische Trugschluss: bevor die Demokratie von ihren Feinden ausgehöhlt und abgeschafft wird, schaffen wir sie besser selbst ab?

Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, sie ist elementar wichtig für eine funktionierende Demokratie. Zur Meinungsfreiheit gehört aber auch, dass Kritik – auch überspitzte – erlaubt bleibt, ja sogar der Meinung „gegen Demokratie“ sein ist in einer Demokratie durch die Grundfreiheiten abgedeckt. Grenzen finden diese Freiheiten nur dann und dort, wo die Rechte anderer verletzt werden, etwa durch Beleidigung oder unwahre Tatsachenbehauptungen etc., und wo die Freiheiten missbraucht werden, um dieselben bis zur Abschaffung zu beschneiden, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu (zer)stören.

Doch manchmal droht die Gefahr gar nicht vom „Verfassungsfeind“ von Rechts oder Links, sondern von denen, die sich dem Schutz der Verfassung verschrieben haben und dann übers Ziel hinausschießen.

Der offene Brief samt gelöschten Inhalten:

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