AKTUELLE PRESSE  |  WIRTSCHAFT  |  POLITIK  |  BÖRSE  |  GOLD  |  KRYPTO  |  ETC  |  WITZIGES

Unser Börsen-Club: +1033%, +484%, +366%: Schau dir die Gewinnerliste an.

Berlin: Polizei muss Klimaklebern Strafe zurückzahlen

Berlin: Polizei darf von Klimachaoten, die sich an der Straße festkleben, vorerst keine Gebühren mehr für das Ablösen verlangen. Das entschied ein Gericht. Bereis gezahlte Gebühren müssen zurückerstattet werden.

Pressemitteilung Gericht:

Die Berliner Polizei darf vorerst keine Gebühren von Demonstrierenden, die sich auf der Straße festkleben, dafür verlangen, dass sie die Klebeverbindung auflöst und die Personen vom Ort wegträgt. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.

Der Antragsteller hatte sich im Juni 2022 zusammen mit mehreren anderen Personen auf einer Straßenkreuzung in Berlin festgeklebt, um so gegen die Klimapolitik der Bundesregierung demonstrieren. Nachdem er durch die Polizei zum Verlassen der Fahrbahn aufgefordert worden, dem aber nicht nachgekommen war, lösten Einsatzkräfte die Klebeverbindung und trugen ihn von der Fahrbahn. Mit Bescheid vom 13. April 2023 erhob die Polizei Berlin hierfür vom Antragsteller – gestützt auf die Gebührenordnung für die Benutzung polizeilicher Einrichtungen (PolBenGebO)– eine Gebühr i.H.v. 241,00 Euro. Zur Begründung hieß es, der Straßenverkehr sei durch die Sitzblockade des Antragstellers erheblich behindert worden sei, was eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dargestellt habe. Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren hat der Antragsteller hiergegen Klage erhoben, über die noch nicht entschieden ist.

Sein Eilantrag gegen den kraft Gesetzes sofort vollziehbaren Gebührenbescheid hatte Erfolg. Nach Auffassung der 1. Kammer erfasst der von der Polizei herangezogene Gebührentatbestand die vorliegende Konstellation nicht. Zwar sieht Tarifstelle 8 des Gebührenverzeichnisses zur PolBenGebO vor, dass vom Gebührenschuldner für die unmittelbare Ausführung von Maßnahmen und für Ersatzvornahmen zur Gefahrenabwehr für Personen, Sachen oder Tiere gemäß den §§ 14, 15 und 36 des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) für Personen und Tiere in Notlagen je Einsatzfall 241,00 € zu fordern ist.

Diese Voraussetzungen hätten hier aber nicht vorgelegen. Denn bei der zugrundeliegenden Maßnahme habe es sich weder um eine Ersatzvornahme noch um eine unmittelbare Ausführung gehandelt. Eine Ersatzvornahme liege nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz nur bei einer vertretbaren Handlung vor, deren Vornahme durch einen anderen möglich sei. Das sei hier gerade nicht der Fall, weil nur der Antragsteller selbst sich habe entfernen können. Es sei aber auch nicht um eine unmittelbare Ausführung gegangen. Denn diese setze eine polizeiliche Maßnahme voraus, die ohne den Willen des Pflichtigen durchgeführt worden sei, nicht aber – wie hier – gegen diesen. Selbst wenn dies anders zu beurteilen sein sollte, habe die Maßnahme ausweislich der Begründung des Gebührenbescheides jedenfalls nicht der Gefahrenabwehr für Personen, Sachen oder Tiere gedient, sondern allein dem Zweck, den ungehinderten Straßenverkehr zu ermöglichen. In Folge der Entscheidung muss die Polizei dem Antragsteller die bereits gezahlte Gebühr vorerst zurückerstatten.

Gegen den Beschluss kann beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde eingelegt werden.

Bis Anfang September hatte die Berliner Polizei nach Angaben der Senatsinnenverwaltung knapp 1300 Gebührenbescheide an Klimaaktivisten verschickt, jeweils in Höhe von 241 Euro.

Wissen macht reich:  Vertrauliche Börsen-News im MM-Club

Neue Videos:

Marlene Dietrich in "Der blaue Engel" - 1. deutscher Tonfilm: YouTube

Börse 24h
Börsen News

Mein bestes Börsenbuch:

 

BITCOIN LIVE

Bitcoin + Ethereum sicher kaufen Bitcoin.de
Bitcoin News
Spenden an MMnews
BTC:
bc1qwfruyent833vud6vmyhdp2t2ejnftjveutawec

BCH:
qpusq6m24npccrghf9u9lcnyd0lefvzsr5mh8tkma7 Ethereum:
0x2aa493aAb162f59F03cc74f99cF82d3799eF4CCC
Aktuelle Presse

Rund fünf Monate nach dem Start der Fragebogenaktion für den neuen Wehrdienst hat das Bundesverteidigungsministerium eine seiner Ansicht nach "positive Bilanz" gezogen. Rund 298.200 Anschreiben [ ... ]

Die dts Nachrichtenagentur in Halle (Saale) verbreitet soeben folgende Blitzmeldung aus Berlin: Verteidigungsministerium: "Mehr als 530 Interessierte" für neuen Wehrdienst eingeplant. Die Redaktion [ ... ]

In der Mittwochs-Ausspielung von "6 aus 49" des Deutschen Lotto- und Totoblocks wurden am Abend die Lottozahlen gezogen. Sie lauten 25, 36, 40, 43, 44, 49, die Superzahl ist die 3.

Der Gewinnzahlenblock [ ... ]

Die Gewerkschaft Verdi hat in der Tarifrunde für den Handel am Donnerstag erneut tausende Beschäftigte zu Warnstreiks aufgerufen. Schwerpunkt sind unter anderem Filialen des Handelskonzerns Kaufland, [ ... ]

In der Diskussion über von "Künstlicher Intelligenz" erstellte Reden kündigt der thüringische Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) an, seine Arbeit anzupassen. "Wir werden die zeitgemäße [ ... ]

Die EU-Kommission plant bei der Reform des Emissionshandels (ETS) eine schnellere Erleichterung für die Industrie. Dazu soll ein entscheidender Teil der Reform aus dem regulären Gesetzgebungsprozess [ ... ]

Volkswagen steht laut eines Medienberichts kurz vor der Entscheidung über den Verkauf seines Schiffsmotorenherstellers Everllence. Wie die FAZ in ihrer Donnerstagausgabe schreibt, sollte der Vorstand [ ... ]

Haftungsausschluss

Diese Internet-Präsenz wurde sorgfältig erarbeitet. Der Herausgeber übernimmt für eventuelle Nachteile oder Schäden, die aus den aufgeführten Informationen, Empfehlungen oder Hinweisen resultieren, keine Haftung. Der Inhalt dieser Homepage ist ausschließlich zu Informationszwecken bestimmt. Die Informationen sind keine Anlageempfehlungen und stellen in keiner Weise einen Ersatz für professionelle Beratung durch Fachleute dar. Bei Investitionsentscheidungen wenden Sie sich bitte an Ihre Bank, Ihren Vermögensberater oder sonstige zertifizierte Experten.


Für Schäden oder Unannehmlichkeiten, die durch den Gebrauch oder Missbrauch dieser Informationen entstehen, kann der Herausgeber nicht - weder direkt noch indirekt - zur Verantwortung gezogen werden. Der Herausgeber übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen auf seiner Internet-Präsenz.

 

Vorsorglicher Hinweis zu Aussagen über künftige Entwicklungen
Die auf dieser Website zum Ausdruck gebrachten Einschätzungen geben subjektive Meinungen zum Zeitpunkt der Publikation wider und stellen keine anlagebezogene, rechtliche, steuerliche oder betriebswirtschaftliche Empfehlung allgemeiner oder spezifischer Natur dar.

Aufgrund ihrer Art beinhalten Aussagen über künftige Entwicklungen allgemeine und spezifische Risiken und Ungewissheiten; und es besteht die Gefahr, dass Vorhersagen, Prognosen, Projektionen und Ergebnisse, die in zukunftsgerichteten Aussagen beschrieben oder impliziert sind, nicht eintreffen. Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass mehrere wichtige Faktoren dazu führen können, dass die Ergebnisse wesentlich von den Plänen, Zielen, Erwartungen, Einschätzungen und Absichten abweichen, die in solchen Aussagen erwähnt sind. Zu diesen Faktoren zählen

(1) Markt- und Zinssatzschwankungen,

(2) die globale Wirtschaftsentwicklung,

(3) die Auswirkungen und Änderungen der fiskalen, monetären, kommerziellen und steuerlichen Politik sowie Währungsschwankungen,

(4) politische und soziale Entwicklungen, einschliesslich Krieg, öffentliche Unruhen, terroristische Aktivitäten,

(5) die Möglichkeit von Devisenkontrollen, Enteignung, Verstaatlichung oder Beschlagnahmung von Vermögenswerten,

(6) die Fähigkeit, genügend Liquidität zu halten, und der Zugang zu den Kapitalmärkten,

(7) operative Faktoren wie Systemfehler, menschliches Versagen,

(8) die Auswirkungen der Änderungen von Gesetzen, Verordnungen oder Rechnungslegungsvorschriften oder -methoden,

Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass die oben stehende Liste der wesentlichen Faktoren nicht abschliessend ist.

Weiterverbreitung von Artikeln nur zitatweise mit Link und deutlicher Quellenangabe gestattet.

 

© 2023 MMnews.de

Please publish modules in offcanvas position.