Der Verfassungsschutz hat seine Bewertung der AfD als "gesichert rechtsextremistisch" wieder zurückgenommen. Jetzt muss das Gericht entscheiden. Eine peinliche Posse. Es bleibt jedoch fraglich, ob das Gericht sich gegen den Verfassungsschutz stellt.
Nur sechs Tage nach der völlig haltlosen Hochstufung der Partei als „gesichert rechtsextremistisch“ musste das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) einen beschämenden Rückzieher machen. Die Einstufung wird vorerst ausgesetzt, bis das Verwaltungsgericht Köln über den Eilantrag der AfD entscheidet – ein Hinweis, dass die Vorwürfe auf tönernen Füßen standen. Die entsprechende Pressemitteilung des BfV verschwand klammheimlich von der Website. Ob ein Gericht jedoch zu einem anderen Schluss kommt und sich dem Verfassungsschutz widersetzt, ist mehr als fraglich.