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VS-Gutachten Grundlage für AfD-Verbotsverfahren?

Rechtsexperte sieht im Verfassungsschutz-Gutachten gute Grundlage für AfD-Verbotsverfahren

Dem Gutachten, mit dem das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD zur »gesichert rechtsextremistischen Bestrebung« hochgestuft hat, käme bei einem Antrag für ein Parteiverbotsverfahren »eine wesentliche Bedeutung« zu. Zu diesem Schluss kommt eine rechtswissenschaftliche Untersuchung des Direktors des Instituts für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre der Universität zu Köln, Prof. Markus Ogorek. Sie liegt dem SPIEGEL vorab vor. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte Anfang Mai gesagt, das Gutachten sei »nicht ausreichend«, wer behaupte, es könne eine Grundlage sein, übersehe entscheidende Punkte.

Nach Prüfung aller Rechtsprechung und Literatur hält Ogorek dagegen: Die rechtlichen Maßstäbe für die Einstufung und für ein Verbotsverfahren seien weitgehend vergleichbar. Außerdem würden sich zahlreiche der im Gutachten zusammengetragenen Belege gegen die AfD grundsätzlich »auch für den Nachweis der Verfassungswidrigkeit in einem etwaigen Parteiverbotsverfahren fruchtbar machen lassen«. Ogorek prüfte dafür alle Äußerungen von AfD-Funktionären, die laut BfV einen Verstoß gegen die Menschenwürdegarantie darstellen, auf die etwas höheren Maßstäbe für ein Verbotsverfahren. Insgesamt erwiesen sich 574 von 829 untersuchten Belegen als »tendenziell oder möglicherweise einschlägig«.

Der Staatsrechtler drängt die demokratischen Parteien, einen Antrag auf ein Verbotsverfahren vorzubereiten. Zwar sollten die demokratischen Parteien abwarten, ob die AfD mit ihrer Klage gegen die Hochstufung durch das BfV scheitert, so Ogorek. Wenn das Oberverwaltungsgericht Münster die Einstufung für rechtens erklärt, »dürfte dies dafür sprechen, dass zumindest ein wesentlicher Anteil der durch das BfV gesammelten und ausgewerteten Belege auch im Rahmen eines Parteiverbotsverfahrens als Anhaltspunkt für die verfassungsfeindliche Zielrichtung erfolgreich herangezogen werden kann«.

Zu warten, bis das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden habe, würde der Verantwortung »nur schwer gerecht«, die das Grundgesetz dem Bundestag, dem Bundesrat und der Bundesregierung mit dem Instrument eines Verbotsverfahrens aufträgt, um die freiheitlich demokratische Grundordnung zu schützen, betont der Rechtswissenschaftler.

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