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Wulff: Falschaussage?

Schwerer Vorwurf gegen Christian Wulff: Der Alt-Bundespräsident soll bei der Staatsanwaltschaft Hannover falsch ausgesagt haben. Ex-Regierungssprecher Olaf Glaeseker belastet Wulff in einer mehr als 50-seitigen Stellungnahme für die Staatsanwaltschaft. - Fahnder des LKA Niedersachsen glauben, Partymacher Schmidt habe Glaeseker durch Gratis-Urlaube angefüttert und erpressbar gemacht

 

Berlin – Der zurückgetretene Bundespräsident Christian Wulff wird von seinem langjährigen Vertrauten und Pressesprecher Olaf Glaeseker in einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hannover schwer belastet. Das berichtet BILD am SONNTAG in ihrer morgigen Ausgabe. Laut einer mehr als 50-seitigen Stellungnahme des Glaeseker-Anwalts Guido Frings, die am heutigen Sonnabend bei der Staatsanwaltschaft einging, hat Wulff bei der Behörde falsch ausgesagt.


 

Gegen Wulff und Glaeseker wird in getrennten Verfahren wegen des Verdachts der Vorteilsannahme beziehungsweise der Bestechlichkeit ermittelt. Gegenüber der Staatsanwaltschaft hatte Wulff bestritten, von Glaesekers Gratis-Urlauben bei dem Partyveranstalter Schmidt gewusst zu haben. Wenn Glaeseker im Urlaub gewesen sei habe er keinerlei Kontakt zu ihm gehabt, sagte Wulff aus.

Laut Glaeseker können jedoch mehrere Personen bezeugen, dass Wulff zu Glaeseker in dessen Urlaub telefonisch Kontakt hielt und auch über dessen Aufenthalte bei dem Partyveranstalter Schmidt in Spanien und Frankreich informiert war. In diesem Zusammenhang benennt Glaeseker als Zeugen unter anderem Lothar Hagebölling, damals Chef der niedersächsischen Staatskanzlei, und die Medienmanagerin Edda Kraft.

Entlastung erhofft sich Glaeseker ebenfalls durch eine Aussage der TV-Journalistin Sabine Christiansen, die den Partyveranstalter Schmidt seit vielen Jahren gut kennt. Christiansen könne bestätigen, dass Schmidt und Glaeseker bereits seit Ende der 1990er Jahre eng befreundet waren.

Christiansen werde auch bestätigen, dass es eine Eigenschaft Schmidts sei, echte Freunde sofort und häufig in seine Privathäuser einzuladen. Von Bestechung könne deshalb zwischen Glaeseker und Schmidt keine Rede sein, heißt es in der Stellungnahme. Vielmehr habe es sich um Zuwendungen ohne Hintergedanken zwischen echten Freunden gehandelt.

In einem internen Dokument des Landeskriminalamts Niedersachsen heißt es hingegen, Schmidt habe Glaeseker durch Gratis-Urlaube angefüttert und erpressbar gemacht.

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