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Rechts-EUnuchen des EuGH: ESM ist rechtens

Das gestrige Urteil des EuGH zur angeblichen Rechtmäßigkeit des ESM und des Transfer-Euros war zwar im Rahmen der vollpolitischen Justiz als Büttel der vollpolitisierten Bankenwirtschaft erwartbar - doch die Konsequenzen werden heute in der Presse kaum gewürdigt.

 

Peter Boehringer berichtet in seinem Blog "Rechts-EUnuchen des EuGH: ESM ist rechtens": Der Anlass ist das gestrige Urteil des EuGH zu einer ESM-Klage des Iren Trimble, über die der Mainstream trotz der Bedeutung des Urteils entweder gar nicht (!) oder nur in ganz kurzer Nachrichtenform auf den hinteren Seiten berichtet. Ein Versäumnis, das dringend „viral“ behoben werden sollte.

Wenn die käuflichen EuGH-Richter ernsthaft argumentieren, „Empfängerstaaten bleiben selbst [und alleine] haftbar“, dann ist das, als ob einem irreversibel an Schläuchen hängenden Intensivpatienten attestiert würde, seine freie Willensentscheidung zu gehen, bleibe ihm unbenommen. Er allein sei schließlich für sein Wohlergehen haftbar und verantwortlich. Das ist die uralte Sprache und Logik der sizilianischen Schutzgelderpresser: „Du weißt doch, was für dich gut ist – nicht wahr? Jeder ist selbst für sich und sein Lokal und seine Familie verantwortlich…“.

„Zum Grundsatzstreit über das gegenseitige Haftungsverbot lieferte der EuGH erstmals eine Auslegung des Artikel 125 des EU-Vertrags. … Damit sei der Union und den Mitgliedstaaten aber nicht jedwede finanzielle Unterstützung verboten. ‚Sie soll vielmehr sicherstellen, dass die Mitgliedstaaten bei ihrer Verschuldung der Marktlogik unterworfen bleiben‘. “

„Marktlogik“?! Die Marktlogik ist bekannt. Sie war sogar lange bis etwa 1995 sowie wieder seit 2010 ablesbar an den Zinssätzen des freien Kapitalmarkts für die PIFGS: Die „Marktlogik“ wäre für alle außerhalb des Luxemburger Blindenclubs namens EuGH und außerhalb des Berliner Raumschiffs namens Reichstag klar erkennbar.

Für´s Protokoll und für den Luxemburger Blindenclub: Gemäß ESM-V ist Manipulation der Märkte und insbesondere der Zinsmärkte der oberste Auftrag der ESM-Bank. Nachlesbar ist der ganz explizite und offizielle ESM-Auftrag zur Marktmanipulation u.a. in Artikel 3, 18 sowie sogar in der Präambel just jenes ESM-Vertrags, über den die Blinden von Luxemburg gestern geurteilt haben!

Der Erwerb der Schuldtitel durch den ESM (finanziert weitgehend durch die EZB ) ist glasklar eine rechtsmissbräuchliche Umgehung des oben zitierten Verbots für die EZB. Die ESM-Bank wurde geradezu zu dem Zweck geschaffen, das Verbot der direkten Staatsfinanzierung durch die EZB zu umgehen.

www.goldseitenblog.com/peter_boehringer

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