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1 Mrd. Honorar für Lehman Insolvenz-Verwalter?

Update: Der Insolvenzverwalter von Lehman Brothers (Deutschland) will sich nun mit weniger als 500 Mio. Euro zufrieden geben. Das Rekord-Honorar des Insolvenzverwalters sowie die wundersame Massevermehrung in Sachen Lehman wirft viele unbeantwortete Fragen auf.


Update:

Lehmann-Pleite: Insolvenzverwalter gibt sich mit weniger als 500 Millionen Euro Vergütung zufrieden.


Im Streit um die Vergütung für das Insolvenzverfahren der Investmentbank Lehman verzichtet die Anwaltskanzlei CMS Hasche Sigle auf mögliche Maximalforderungen von 834 Millionen Euro für die Abwicklung des verfahrens. Hubertus Kolster, geschäftsführender Partner der Kanzlei CMS, verweist darauf, dass der Kanzlei im Zuge des seit November 2008 laufenden Insolvenzverfahrens bereits Kosten von „über 200 Millionen Euro“ entstanden seien. „70 Anwälte und 30 Insolvenzspezialisten sind in dieser Angelegenheit seit vier Jahren aktiv, sie mussten mehr als 10 000de Derivate entschlüsseln und verwerten – ein enormer Aufwand“, sagte er dem Handelsblatt (Donnerstagausgabe).

Kolster hält eine Vergütung, „die am Ende des Verfahrens auch unterhalb von 500 Millionen Euro liegen kann für sachlich gerechtfertigt und angemessen“. Nach deutschem Insolvenzrecht entscheidet darüber das zuständige Insolvenzgericht.

Zuvor hatten mehrere Hedgefonds, die Gläubiger im deutschen Verfahren sind, Gutachten in Auftrag gegeben, die die von der Kanzlei kalkulierte Vergütung in Zweifel ziehen. Diese Gutachten liegen dem Handelsblatt vor. Professor Wolfgang Lüke von der Technischen Universität Dresden kritisiert darin unter anderem, dass einige Positionen „schon ein das übliche Maß übersteigenden Aufwand“ nicht erkennen ließen. Und der ehemalige Vorsitzende des Bundesgerichtshofes, Gerhard Ganter, moniert, viele Zuschläge seien „nicht gerechtfertigt, weil ein größerer Umfang bei einem derart massenreichen Verfahren normal ist“.

Am heutigen Donnerstag ist Gläubigersammlung der deutschen Lehmann-Tochter in Frankfurt.
 
 
 

Im Insolvenzverfahren der deutschen Tochtergesellschaft des Bankhauses Lehmans Brothers hält der deutsche Insolvenzverwalter Michael Frege für sich ein Honorar in Höhe von bis zu 800 Millionen Euro (über 1 Milliarde Dollar) angemessen. Zu diesem Ergebnis komme ein von ihm in Auftrag gegebenes Gutachten zur Vergütungshöhe.

In dem behauptlich außergewöhnlich schwierigen Fall, bei dem vom Verwalter beauftragte Anwälte 720.000 (!)  Arbeitsstunden erbracht haben sollen, sei durch sein Verdienst die Verteilungsmasse von anfänglich nur Euro 100 Millionen  auf inzwischen 15 Milliarden angestiegen. Dieser „Erfolg“ müsse entsprechend honoriert werden. Dagegen wehren sich (u.a.) diverse Hedgefonds, die im Verfahren Forderungen von anderen Gläubiger aufgekauft haben und der Ansicht sind, es sei „nur“ ein Honorar von Euro 250 Millionen gerechtfertigt und die Differenz zu 800 Millionen (immerhin Euro 550 Millionen) stehe nicht dem Verwalter zu, sondern müsse an die Gläubiger ausgezahlt werden.

Das sieht der Verwalter natürlich anders und präsentiert seinen Standpunkt durch einen eigenen Artikel in der FAZ (22.11.2012, Seite 11), in dem er sich beklagt,  die Hedgefonds würden ihn bedrängen und wollten, gewissermaßen über die Skandalierung seines hohen Honorars, für sich eine überproportionale Quotenerhöhung herausschlagen. Auf einer ganzen Seite singt dann die FAZ das hohe Lied des tüchtigen Verwalters und seines großartigen Erfolges (FAZ 22.11.2012, Seite 14, im Internet nicht direkt von FAZ verfügbar) und legt am 24.11.2012 unter dem Titel „Gierige Hedgefonds“ nochmals laienhaft nach und behauptet selbst, die Hedgefonds wollten mehr als die gesetzliche Quote, die den „historischen“ Gläubigern zustehe. Auch die Bundesbank als Hauptgläubiger (Forderung Euro 5,6 Milliarden) und der Einlagensicherungsverein (Forderung saldiert wohl rund Euro 4,5 Milliarden), die den Gläubigerausschuss dominieren, zeigen sich befriedigt und springen dem Verwalter bei. Die Mainstreampresse folgt wie üblich.


Nüchtern betrachtet geht es darum, dass das Gericht (nicht der Verwalter oder irgendwelche zufriedenen Großgläubiger) das  angemessene Verwalterhonorar  (gegebenenfalls durch Gutachten) ermitteln und feststellen muss. Dass hier schon im Vorfeld reflexartig Partei für den Verwalter ergriffen wird, muss schon sehr erstaunen. Die  involvierten Hedgefonds sind nur ein Teil der (neben Bundesbank und Sicherungsfond) verbleibenden Gläubiger und es ist selbstverständlich ihr Recht, die Höhe der Vergütung des Verwalters kritisch zu hinterfragen, zumal dann, wenn tatsächlich ein um Euro 550 Millionen geringeres Honorar gerechtfertigt sein sollte. Denn diese Euro 550 Millionen – kein Pappenstiel - würden dann an die übrigen Gläubiger quotenmäßig verteilt.


Warum aber konnten sich die „Gierigen Hedgefonds“ überhaupt in das Verfahren „einkaufen“? Der Verwalter hat offensichtlich am Anfang des Verfahrens kommuniziert, es stünden den Gläubigerforderungen von annähernd 20 Milliarden nur sehr geringe Mittel  gegenüber, der Kassenbestand betrage nur Euro 100 Millionen. Vor diesem Hintergrund haben offensichtlich viele ahnungslose und verschreckte Gläubiger den Spatz in der Hand gewählt und ihre Forderungen für 20 % – 25 % an diverse (besser informierte) Hedgefonds verkauft. Und dann - Simsalabim – war da plötzlich nur 3 Jahre später eine Verteilungsmasse von (zumindest) Euro 15 Milliarden. Da stellt sich nun dem misstrauischen Leser die Frage, ob denn für den Verwalter nicht schon kurz nach Verfahrensbeginn erkennbar war oder wurde, dass  die von ihm verwaltete Schuldnerstruktur äußerst stabil war und mit einem Rückfluss von 80 % – 100 % der offenstehenden Forderungen gerechnet werden konnte. Oder anders ausgedrückt: Wurden solche Informationen vom Verwalter aus taktischen Gründen zurückgehalten? Bei richtiger Information hätten jedenfalls die „historischen“ Gläubiger niemals verkauft (wer schädigt sich denn schon gerne selbst) und Hedgefonds wären am Verfahren als Gläubiger überhaupt nicht beteiligt.


Eine gesunde Schuldnerstruktur würde auch den „Erfolg“ des Verfahrens eher erklären und sich stark gebührenmindernd auswirken, zumal in der Insolvenz einer Bank von weitgehend geordneten Schuldner- und Gläubigerkonten, einer entsprechend klaren Dokumentenlage und überwiegend identischen Kreditverträgen auszugehen ist. Die Auslagerung der Klärung von Rechtsfragen auf beauftragte Anwälte (hier behauptlich 720.000 Stunden zu je 300 Euro) ist natürlich auch gebührenmindernd, denn diese Tätigkeit erbringt der Verwalter gerade nicht selbst. Das sind Kosten, die nachzuweisen und abzurechnen sind. Da ließe sich noch manches ins Feld führen, das eher für ein Honorar im Umfeld von Euro 250 Millionen als einem solchen von Euro 800 Millionen spricht.


Letztlich wird insbesondere das dem Gericht bislang eingereichte Berichtswesen des Verwalters Ausgangspunkt für die Festsetzung der Vergütung sein. Dieses müßte eigentlich den Verfahrensverlauf regelmäßig, umfangreich und detailliert dokumentieren. Aus diesen Berichten ließe sich dann unmittelbar auf Schwierigkeit, Aufwand,  Erfolg  bzw. Misserfolg des Verfahrens schließen und darauf basiert im Idealfall die Festsetzung der angemessenen Vergütung. Die Aussagen eines vom Verwalter bestellten „Honorargutachters“ sind hingegen unbeachtlich. Allenfalls hat das Gericht den unabhängigen Gutachter zu bestellen.

Grundsätzlich gilt: Auch ein massereiches Großverfahren kann in der Abwicklung relativ einfach sein (Vergütungsabschläge!), wie auch ein kleines Verfahren mit geringer Masse sehr schwierig sein kann (große Vergütungszuschläge). Wichtig ist auch wie viele Mitarbeiter des insolventen Unternehmens der Verwalter im Verfahren eingesetzt hat und ob dies praktisch die Kosten massiv reduziert hat oder hätte reduzieren können. Das gilt hier insbesondere bei der Überwachung der Kreditrückführung durch die Kreditschuldner.


Offensichtlich ist der Fall Lehman Brothers (Deutschland) im Kern doch recht einfach gelagert: Lehmann hat mittelfristig Kredite vergeben und sich kurzfristig refinanziert. Dies hat zu temporärer Zahlungsunfähigkeit geführt, da die kurzfristige Refinanzierung nach dem Zusammenbruch des Mutterhauses nicht mehr möglich war. Daraus - auch in Verbindung mit den diversen Rettungsmaßnahmen der Bundesregierung -  lässt sich mit gewisser Wahrscheinlichkeit schlussfolgern, dass eine solvente Schuldnerstruktur mit von Anfang  an gesicherter Masse vorlag. Dem entspricht, dass aus Euro 100 Millionen - Simsalabim – in kürzester Zeit Euro 15 Milliarden wurden. Und so ist die Frage der Hedgefonds durchaus berechtigt: War diese schnelle und extreme „Massemehrung“ tatsächlich das „Verdienst“ des Verwalters oder lag das nur daran, dass solide Kreditverhältnisse vorlagen und diese schlichtweg vertragsgemäß abgewickelt wurden, was auch ohne Verwaltung in gleicher Weise geschehen wäre. Das wirft die ketzerische Frage auf, ob denn die Gesellschaft bei Verfahrenseröffnung überhaupt insolvent war?


Die Bundesbank ist zu rund 30 % Gläubiger des Verfahrens. Sie verwaltet gewissermaßen treuhänderisch Vermögen der Bundesbürger. Sie ist mit Sicherheit im Gläubigerausschuss vertreten. Aber auch die übrigen Gläubigerausschussmitglieder sind der Gesamtheit der Gläubiger verpflichtet deren finanzielle Interessen ordnungsgemäß zu vertreten. Dazu gehört auch darauf hinzuwirken, dass keine unangemessen hohe Vergütung festgesetzt wird. Falsch verstandene Großzügigkeit ist hier fehl am Platz: Bei einem unterstellten 30%igen Anspruch der Bundesbank auf die Gesamtverteilungsmasse macht dies bei der hier zur Debatte stehenden Honorardifferenz (Euro 550 Millionen) immerhin rund Euro 180 Millionen aus, eine Summe also, für die die ohnehin klamme Bundesbank den Bürgern verantwortlich ist.  Und wenn schon unangenehme Fragen gestellt werden, dann auch diese: Wie hoch wird wohl das Honorar der Gläubigerausschussmitglieder ausfallen?

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