Kolster hält eine Vergütung, „die am Ende des Verfahrens auch unterhalb von 500 Millionen Euro liegen kann für sachlich gerechtfertigt und angemessen“. Nach deutschem Insolvenzrecht entscheidet darüber das zuständige Insolvenzgericht.
Zuvor hatten mehrere Hedgefonds, die Gläubiger im deutschen Verfahren sind, Gutachten in Auftrag gegeben, die die von der Kanzlei kalkulierte Vergütung in Zweifel ziehen. Diese Gutachten liegen dem Handelsblatt vor. Professor Wolfgang Lüke von der Technischen Universität Dresden kritisiert darin unter anderem, dass einige Positionen „schon ein das übliche Maß übersteigenden Aufwand“ nicht erkennen ließen. Und der ehemalige Vorsitzende des Bundesgerichtshofes, Gerhard Ganter, moniert, viele Zuschläge seien „nicht gerechtfertigt, weil ein größerer Umfang bei einem derart massenreichen Verfahren normal ist“.
Am heutigen Donnerstag ist Gläubigersammlung der deutschen Lehmann-Tochter in Frankfurt.



