Im Grundgesetz stehen schon viele Dinge, die nicht eingehalten werden. Nun will die FDP auch noch den "Inflationsschutz" ins Grundgesetz schreiben.
Danach stehen die Verlierer einer Inflation fest. „Es sind die Rentnerinnen und Rentner und die Bezieher von Lohneinkommen“, heißt es in dem Papier. Geldwertstabilität sei ein Freiheitsrecht für alle Bürger. Die Aufnahme ins Grundgesetz könnte in Artikel 109 geschehen, indem das Instrument der Schuldenbremse grundsätzlich verankert ist.
Das Thema Geldwertstabilität soll eines der Kernthemen von FDP-Fraktionschef Rainer Brüderle im Bundestagswahlkampf werden. Parteichef Philipp Rösler hatte das Thema „Geldwertstabilität ins Grundgesetz“ bereits im Koalitionsausschuss vergangene Woche auf die Tagesordnung gesetzt. Dies könnte nun bei der nächsten Sitzung am 29. Februar erneut der Fall sein.



