Fall Hoeneß: Steuerstrafrechtler sieht Fragezeichen hinter Hoeneß Selbstanzeige: "Eine Durchsuchung ist nur dann möglich, wenn die Selbstanzeige widersprüchlich oder erkennbar unvollständig ist."
Der Steuerstrafrechtler Karsten Randt von der Kanzlei Flick Gocke Schaumburg hält es für möglich, dass die Selbstanzeige von Uli Hoeneß, dem Präsidenten des Fußball-Bundesligisten Bayern München, nicht anerkannt wird. Dafür sprächen die Berichte über eine Hausdurchsuchung des Hoeneß-Anwesens im Tegernseer Tal durch die Staatsanwaltschaft zwei Monate nach Abgabe der Selbstanzeige: "Derjenige, der sich selbst anzeigt, genießt Vertrauensschutz", sagte Randt der "Welt". "Die Abgabe einer Selbstanzeige kann per se nicht Grundlage eines Durchsuchungsbeschlusses sein. Eine Durchsuchung ist nur dann möglich, wenn die Selbstanzeige widersprüchlich oder erkennbar unvollständig ist. Dafür bedarf es konkrete Anhaltspunkte." Ansonsten wäre die Durchsuchung – sollte es sie denn tatsächlich gegeben haben - nicht rechtmäßig und Uli Hoeneß' Persönlichkeitsrechte verletzt worden.
Die Anerkennung der Selbstanzeige ist für den Präsidenten von strafrechtlicher Bedeutung. Denn nur dann würde er straffrei bleiben. Ansonsten könnte Hoeneß – je nach Höhe der hinterzogenen Summe - eine Verurteilung bis hin zu einer Haftstrafe drohen.
Eine unvollständige oder falsche Selbstanzeige würde den Steuerstrafrechtler Randt allerdings überraschen: "Bei Kapitaleinkünften lässt sich die Vollständigkeit nämlich sehr gut sicherstellen. Wenn es also nur um eine Nacherklärung von Kapitaleinkünften geht, dann sollte eine vollständige und widerspruchsfreie Selbstanzeige kein Problem sein."
Ungewöhnlich sei zudem, dass die Selbstanzeige öffentlich geworden sei: Finanzbehörden würden diese hüten "wie den Augapfel", sagte Randt. "Ein Grund für die Selbstanzeige liegt ja gerade darin, dass der Steuersünder damit straffrei und anonym bleibt. Das ist vom Gesetzgeber so gewollt. Insofern ist ein strafbarer Bruch des Steuergeheimnisses hier naheliegend, wenn nicht Herr Hoeneß selbst an die Öffentlichkeit gegangen sein sollte. Soweit die Selbstanzeige ordnungsgemäß war, sollte sie eigentlich nicht öffentlich werden."
Laut Randt könnte das nun abschreckende Wirkung haben: Der Eindruck entsteht, dass Selbstanzeigen von Prominenten oder Selbstanzeigen, bei denen es um ein größeres Volumen geht, anders behandelt werden und der Schutz des Steuergeheimnisses doch löchrig ist. Das wird abschreckende Wirkung haben und genau zum Gegenteil dessen führen, was der Gesetzgeber will.
Bei Steuerhinterziehungen von mehr als einer Millionen Euro droht mittlerweile Gefängnis. Hoeneß soll angeblich mehrere Millionen verschwiegen haben.
Wissen macht reich: Vertrauliche Börsen-News im MM-Club
Neue Videos:
Marlene Dietrich in "Der blaue Engel" - 1. deutscher Tonfilm: YouTube