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EU will freies Saatgut verbieten

Neues von der Lobby-gesteuerten Brüsseler Polit-Junta: Die EU will Saatgut "uniformieren" und nur noch behördlich genehmigte Pflanzen erlauben. Selbst für den privaten Kleingarten soll in Zukunft der Gebrauch von nicht EU-zertifizierten Samen unter Strafe gestellt werden.

 

Was wie ein düsteres Kapitel aus George Orwells "1984" klingt, wird nun Wirklichkeit: Seit etwa fünf Jahren wird in Brüssel an einer Überarbeitung des "EU-Saatgutverkehrsrechts" gearbeitet. Dies mündete nun in einen Vorschlag zu strengeren Auflagen und Normierung von Saatgut. In Zukunft soll nur noch das ausgesäht werden dürfen, was die EU erlaubt. Und das ist - welch ein Zufall - nur jenes Saatgut, welches von Monsanto & Co. angeboten wird.

Samen, der öffentlich ausgesäht wird, muss laut EU in Zukunft behördlich "getestet" und genehmigt werden. Das ist nicht nur aufwendig, sondern auch teuer. Folge: Seltene Sorten können diese Tests nicht bestehen. Nutznießer sind die globalen Agrarkonzerne. Sie versprechen sich durch das Samenverbot der selteneren Arten ein kräftiges Umsatzplus der eigenen Produktpalette.

In Zahlen sieht das so aus: „Wir haben etwa 6.500 Sorten in der Genbank, davon sind wohl 5.000 bis 6.000 nicht zugelassen“, sagte Iga Niznik, bei Arche Noah für Saatgutpolitik zuständig, im Gespräch mit ORF.at. Die Pflanzenvielfalt sieht man durch die EU-Saatgutauflagen bedroht. Vor allem Gemüse-, aber auch Getreidesorten würden aus Gärten und von Äckern verschwinden.

Laut einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Juli 2012 wurde Europas Bauern untersagt, amtlich nicht zugelassenes Saatgut zu verkaufen. Aufgehoben wurde das Verbot für alte und seltene Saatgutsorten, die bisher unter Bauern getauscht und an Freizeitgärtner geschickt werden durften. Doch diesem Saatgutverkehr stünde durch die von der EU diskutierte Verordnung auch ein Ende bevor.

Laut dem Entwurf sollen sich künftig seltene und bäuerliche Saatgutsorten dem gleichen Zulassungsverfahren unterziehen wie Industriesorten, um weitergegeben werden zu dürfen. Bis dato wurde nur kommerzielles Saatgut von den Regelungen erfasst. Bauern und Gärtner, die selbst vermehrtes Saatgut ohne Sortenzulassung weitergeben, würde dann mit der neuen Verordnung ein Strafverfahren drohen.

Bisher ist der Verkauf von Saatgut-Kleinmengen an Endnutzer nicht reguliert und kann frei erfolgen. Durch die neue Verordnung wird das in Zukunft illegal und sogar strafbar - wenn nicht vorher das EU-Ok gegeben wurde. Und dies ist bei seltenen Arten eher unwahrscheinlich.

Ein wesentliches Entscheidungskriterium beim Zulassungsverfahren ist nämlich, dass die Pflanzen möglichst uniform sein sollten - was bei alten, nicht industrialisieren Sorten kaum möglich ist. "Seltene Sorten können diese Tests aus biologischen Gründen nicht bestehen und wären damit von der Weitergabe ausgeschlossen. Es handelt sich hier klar um eine unzulässige Diskriminierung", sagte Iga Niznik, Referentin bei Arche Noah.

Mehr Infos: Kampagne für Saatgut-Souveränität

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