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EU: Totale Flugdatenspeicherung

Neuer Schlag der Brüsseler Junta: EU will heute die Vorratsdatenspeicherung aller Fluggastdaten beschließen. Die Verordnung stellt Bürger und Urlauber unter einen absurden Generalverdacht. Zu den Fluggastdaten gehören bis zu 60 Einzeldaten, welche heimlich an Behörden weitergegeben werden können.

 

Heute wird der Innenausschuss des EU-Parlaments die von der EU-Kommission eingebrachte Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten (EU-PNR) abstimmen. Danach wird das EU-Parlament über die Richtlinie entscheiden. Die Richtlinie soll eine verpflichtende Speicherung von Fluggastdaten in der EU einführen. Die Piratenpartei Deutschland kritisiert den mangelnden Zugang zu Verhandlungsdokumenten und einen Abbau von Grundrechten.
 
Katharina Nocun, Themenbeauftragte für Datenschutz der Piratenpartei Deutschland, erklärt hierzu:
 
»Der EU-Rat zensiert Dokumente zu Verhandlungen und weigert sich, die Verhandlungspositionen der einzelnen Länder preiszugeben.  Es kann nicht sein, dass der Öffentlichkeit und dem EU-Parlament ein fertiges Paket vorgelegt wird und sie die Verhandlungspositionen der Ländervertreter im Rat nicht erfahren dürfen. Die Vertreter der Bundesregierung im EU-Rat und die EU-Sozialdemokraten haben es verpasst, sich klar gegen die Richtlinie zu positionieren.
 
Die EU-Kommission hat bereits vor Monaten einen Auftrag im Umfang von 50 Millionen Euro für die technische Ausgestaltung der Fluggastdatenüberwachung ausgeschrieben, ohne die Entscheidung des EU-Parlaments abzuwarten. Dies deutet auf ein beschämendes Demokratieverständnis hin.
 
Diese Richtlinie stellt Bürger und Urlauber unter einen absurden Generalverdacht. Betroffen wären nicht nur Reisende, die in die EU einreisen, sondern auch Bürger, die einen Flug aus einem EU-Mitgliedsstaat in einen Drittstaat buchen, sowie viele innereuropäische Flüge von Bürgern und Urlaubern. Zu den Fluggastdaten gehören bis zu 60 Einzeldaten, die vom Sitzplatz im Flugzeug, Bonusmeilen und Gepäckinfos bis hin zum Geburtstag sowie Adresse und Sachbearbeiter im jeweiligen Reisebüro reichen. Die Daten sollen für bis zu fünf Jahre gespeichert und in einer polizeilichen Datenbank erfasst werden. Die Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten gefährdet die Persönlichkeitsrechte, denn mit den Daten können Bewegungsprofile erstellt werden. Wenn die Regierung Bürger beobachtet, die keines Verbrechens verdächtig sind, ist dies eine fundamental inakzeptable Verletzung des  Bürgerrechts auf Privatsphäre.
 
Einen Beweis dafür, dass das verdachtsunabhängige Erfassen von Reisedaten Terrorismus verhindern könne, gibt es auch bei dem Fluggastdatenabkommen mit den USA bis heute nicht. Dem stehen zahlreiche Beispiele für den Missbrauch der Daten gegenüber. In der EU soll derzeit nicht nur die Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten, sondern auch die verpflichtende Abgabe von Fingerabdrücken an EU-Grenzen eingeführt werden. Dabei brauchen wir als Demokratie gerade in Zeiten von Big Data und neuen technischen Möglichkeiten mehr Datenschutz und nicht weniger.«
 
Die Kosten für die Erfassung und Weiterleitung der Fluggastdaten müssen die Airlines tragen. Dies dürfte zu einer Erhöhung der Ticketpreise führen. So muss jeder Passagier in Zukunft die rechtswidrige Datenerfassung und Durchleuchtung auch noch selbst bezahlen.
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