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D-Anwälte: Anzeige gegen Facebook-Chef Zuckerberg wegen Volksverhetzung

Deutsche Anwälte erstatten gegen Facebook-Chef Mark Zuckerberg Anzeige wegen Volksverhetzung. "Für Straftaten von Konzernen sind deren Vorgesetzte verantwortlich.“

 

IT-Anwalt Chan-jo Jun hat gemeinsam mit dem Kölner Kollegen Christian Solmecke Strafanzeige gegen Facebook-Chef Mark Zuckerberg gestellt. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft Hamburg die Ermittlungen gegen drei Facebook-Manager wegen Beihilfe zur Volksverhetzung eingestellt.

 

Rechtsanwalt Chan-jo Jun sagt: „Facebook hat vor einigen Wochen gegenüber dem Justizminister versprochen, deutsches Recht zu akzeptieren. Facebook Manager weigern sich aber trotzdem noch heute, es anzuwenden. Wenn wir linke oder rechte Gewaltaufrufe, Volksverhetzung, Verleumdungen, anonyme Hetzseiten oder Gewaltdarstellungen melden, bekommen wir von Facebook noch immer wieder die gleiche Antwort: Es verstößt nicht gegen unsere Gemeinschaftsrichtlinien. Das ist nicht Unvermögen, das ist eine angeordnete Linie.“

 

„Facebook verbreitet weiterhin Inhalte, die gegen deutsches Recht verstoßen.“

Medienanwalt Christian Solmecke fügt hinzu: „Facebook verbreitet weiterhin Inhalte, die gegen deutsches Recht verstoßen. Insgesamt haben Chan-jo Jun und ich über 300 Fälle gesammelt, die jeweils gegen deutsches Recht verstoßen, aber angeblich nicht gegen die Facebook-Gemeinschaftsrichtlinien. Facebook behauptet zwar, deutsches Recht anzuwenden, verbreitet aber dennoch Gewaltdarstellungen, Gewaltaufrufe, Hetze und Propaganda von Terrororganisationen.

 

Das Problem dabei ist: Facebook weigert sich leider zumeist weiterhin in diesen Fällen, gegen beanstandete Äußerungen nach Kenntnis vorzugehen und die jeweiligen Inhalte zu löschen. Der bislang erzeugte Druck auf den Social-Media-Giganten hat Facebook zwar zu Bekenntnissen bewegt, die Resultate allerdings sind mangelhaft.

 

Zunächst richteten sich die Anzeigen nur gegen in Deutschland tätige Manager, den Europachef Martin Ott und die drei Geschäftsführer der Facebook Germany GmbH. Bei den GmbH-Geschäftsführer sieht die Staatsanwaltschaft bislang keine Verantwortung und stellte das Verfahren ein. Begründung: Das Finanzieren des Portals sei keine Beihilfe für die Verbreitung der Inhalte. Mit neuen Erkenntnissen ist jetzt die Ausweitung des Verfahrens auf die ausländischen Gesellschaften und deren Manager nötig.“

 

„Ermittlungen gegen einige der angezeigten Facebook-Manager wurden eingestellt – Damit ist die Ermittlung aber natürlich nicht beendet.“

IT-Anwalt Chan-jo Jun ergänzt: „Der persönliche Vorsatz ist immer ein Problem bei der Wirtschaftskriminalität. Daher haben wir die Links und Screenshots persönlich an die Manager geschickt, erst per Einschreiben und schließlich über deren Anwälte. Adressaten waren dabei auch Mark Zuckerberg und die Manager für Public Policy. Selbst dann wurden die Inhalte noch weiter im Netz verbreitet. Das zeigt einerseits, dass die Mechanismen im Portal noch immer nicht funktionieren, aber andererseits, dass das Management auch nicht bereit ist, deutsches Recht über die eigenen Regeln zu stellen. Ein deutscher Anwalt des Facebook Konzerns sagte über seine Mandanten: „Die hören auch nicht immer auf uns“. Facebook sei von einem amerikanischen Verständnis zur Meinungsfreiheit geprägt. Im deutschen Grundgesetz steht aber die Menschenwürde an erster Stelle.“

 

Zuckerberg hat die Regeln vorgegeben. Er hat seinen Usern letztes Jahr versprochen, gegen ausländische Regierungen und deren unnötige und übertriebene Einflussnahmen zu kämpfen und seine Community Standards gegen ausländisches Recht zu verteidigen.

 

„Strafanzeige gegen Facebook-Chef Mark Zuckerberg – Für Straftaten von Konzernen sind deren Vorgesetzte verantwortlich.“

„Da die Staatsanwaltschaft ganz offensichtlich gegen die Facebook-Verantwortlichen der deutschen GmbH nicht ermitteln will, haben wir nun Strafanzeige gegen Facebook-Chef Mark Zuckerberg persönlich erstattet“, macht Rechtsanwalt Solmecke deutlich. „Für Straftaten, die in einem Unternehmen begangen werden, sind die Handelnden und deren Vorgesetzte verantwortlich. Mark Zuckerberg ist als Vorstandsvorsitzender der Facebook Inc. der höchste Manager. Für die Inhalte sind daneben weitere Manager zuständig und verantwortlich, wie etwa der Nordeuropa-Chef Martin Ott, gegen den ebenfalls noch ermittelt wird. Darüber hinaus werden wir Rechtsmittel gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen die deutschen Facebook Manager einlegen.“

 

Beide Rechtsexperten sind daher der Meinung, dass selbstverständlich jemand bei Facebook für die nicht gelöschten Beiträge verantwortlich gemacht werden muss. Denn wo Straftaten begangen worden sind, müssen auch die Täter ermittelt werden, so Solmecke und Jun.

 

Christian Solmecke: „Dass Zuckerberg in den USA wohnhaft ist, ist zwar ein Nachteil, dennoch sehe ich Chancen. Die Durchsetzung deutschen Rechts ist auf deutschem Boden natürlich erfahrungsgemäß leichter. Das Argument der Behörden, dass Mark Zuckerberg in Deutschland nicht greifbar ist, kann aktuell nicht gelten, da Zuckerberg am kommenden Freitag in Berlin erwartet wird. Wir sind sehr zuversichtlich, mit unserer Strafanzeige auch erfolgreich zu sein, denn dieses Thema muss nicht nur angegangen werden – es muss endgültig geklärt werden!“

 

Neben der Einleitung des Verfahrens gegen Mark Zuckerberg persönlich, haben die Anwälte aus Würzburg und Köln auch ein Bußgeld gegen Facebook direkt beantragt.


„Neu ist jetzt die Beantragung eines Bußgeldes von 150 Millionen Euro gegen die beiden Portalbetreiber in Dublin und Menlo Park nach § 30 OWiG. Vorlage ist das Bußgeldverfahren gegen Siemens: Das Unternehmen hatte in der Complianceabteilung nur 6 Personen, die die Schmiergeldzahlungen nicht verhinderten und dafür 1 Mrd EUR bezahlt. Die Geldbuße muss – so das Landgericht München I – mindestens so hoch sein, wie der Nutzen. Für Facebook ist das der in Deutschland seit August erzielte Umsatz. Facebook hätte das Geschäft einstellen müssen, wenn sie es nicht schaffen, das Gesetz einzuhalten. Kein Unternehmer in Deutschland kann sich damit herausreden, überfordert zu sein und weiter Geld verdienen.“

 

„Es geht uns nicht darum, dass Herr Zuckerberg gleich verhaftet wird. Facebook hat sich unter dem deutschen Druck schon etwas bewegt. Wir müssen jetzt zeigen, dass es nicht ausreicht, das Recht bloß ab und zu einzuhalten“, so Solmecke. „Das lohnt sich auch finanziell, um Geldbußen zu vermeiden“.

 

„Gelohnt haben sich die Ermittlungen schon jetzt“, sagt Jun, „Facebook stellt deutsches Recht immerhin nicht weiter in Frage und hat viele Inhalte gelöscht, manchmal aber auch die Falschen.“

 

Meedia kommentiert:

Der Verdacht liegt nahe, dass man in Würzburg und Köln (Sitz der Anwälte) ein bisschen vom Hype um den Deutschland-Besuch des Facebook-Chefs profitieren möchte. Großzügig räumt Solmecke ein: „Es geht uns nicht darum, dass Herr Zuckerberg gleich verhaftet wird.“

Da hat er aber ja mal richtig Glück gehabt, der Mark Zuckerberg.

www.wbs-law.de

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