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KTG Agrar: Können die Gläubiger hoffen?

Liebe Leser,

überraschende News gab es in der letzten Woche von der insolventen KTG Agrar. Denn es scheint sich herauszukristallisieren, dass die KTG Agrar bereits lange vor dem Insolvenzantrag zahlungsunfähig gewesen sei. Ist dies also ein Fall von Insolvenzverschleppung?

  • Neue Hoffnung für Gläubiger? Was die Gläubiger hoffen lässt, treibt den Verantwortlichen wohl die Schweißperlen auf die Stirn. Denn wie Mark de Groot in der letzten Woche berichtet hat, könnte die KTG Agrar bereits 17 Monate vor dem offiziellen Insolvenzantrag im Juni 2016 zahlungsunfähig gewesen sein. Das ist eine lange Zeit! Und wenn dies tatsächlich stimmt, dann könnte es sich um einen klassischen Fall von Insolvenzverschleppung handeln.
  • Was bedeutet Insolvenzverschleppung? Nun, wenn die Insolvenz wissentlich verschleppt wird, obwohl die Zahlungsunfähigkeit eindeutig festzustellen ist, dann wären der Vorstand und Aufsichtsrat mit ihrem gesamten Privatvermögen haftbar und müssten für den entstandenen Schaden aufkommen.
  • Das sagt das Insolvenzgutachten! Laut der „Wirtschaftswoche“ liegt ein Insolvenzgutachten des zuständigen Insolvenzverwalters Stefan Denkhaus vor, aus dem hervorgeht, dass die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens bereits im Februar 2015 eingetreten sei. Warum die federführende Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die jeden Quartalsbericht testieren musste, dies nicht vorher erkannt hat, bleibt unklar, auch wenn der Vorstandsvorsitzende scheinbar ein schwer durchschaubares Netz an Beteiligungsgesellschaften geschaffen haben soll.
  • Hoffnung für alle? Auch wenn das Gericht dem Gutachten des Insolvenzverwalters folgen würde, könnte die zu erwartende Summe sicherlich nicht alle Ansprüche befriedigen. Dennoch wäre mehr zu holen, als vorher angenommen. Vor allem, da es eine interessante Versicherung gibt, die hier hineinspielen könnte.
  • Interessante Versicherung! Die KTG Agrar hatte übrigens offenbar eine sogenannte D&O-Haftpflicht abgeschlossen, die für Managementfehler haftet und eine vereinbarte Deckungssumme 40 Mio. Euro abdeckt.

Können die Gläubiger von K+S nun aufatmen? Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.

Ein Gastbeitrag von Jennifer Diabatè.

Herzliche Grüße

Ihr Robert Sasse

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