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Vorsorge für Paare: Nicht einfach aber zwingend notwendig

Lieber Investor,

wenn Paare ihre eigene Vorsorge in die Hand nehmen, stehen sie regelmäßig vor einer Reihe schwieriger Fragen. Sie alle müssen gestellt und intensiv bedacht werden, soll am Ende eine Lösung stehen, die erstens beiden Partnern gerecht wird und zweitens den Wechselfällen des Lebens standhält.

Regelmäßig im Vordergrund steht die Frage, ob man als Paar besser gemeinsam oder getrennt vorsorgen soll. Der Vorteil einer getrennten Vorsorge ist die Unabhängigkeit. Beide habe ihre eigene Absicherung und führen ggf. Verträge fort, die bereits vor dem Beginn der Beziehung abgeschlossen wurden. Im Fall einer Trennung lässt sich so die Gefahr vermeiden, dass einer der Partner ohne Absicherung oder mit unzureichender Altersvorsorge dasteht.

Getrennte Sparverträge sind deshalb nicht nur für Doppelverdiener empfehlenswert, sondern auch für jene Paare, bei denen ein Partner seine Arbeitszeit vorübergehend reduziert, weil er für die Kindererziehung eine Zeit lang zuhause bleibt. Ist dieser Fall gegeben, bietet es sich an, dass der Partner, der deutlich mehr verdient, dafür sorgt, dass auch die Vorsorge des anderen in diesem Zeitraum nicht zu kurz kommt.

Natürlich kann man auch in einem gemeinsamen Vertrag vorsorgen. Dieser sollte dann aber so gestaltet sein, dass er sich bei einer eventuellen Trennung leicht auflösen und das angesparte Guthaben gerecht aufteilen lässt. Die Aufteilung sollte bereits beim Vertragsabschluss fix vereinbart werden. Man vermeidet damit zusätzlichen Streit in der Phase der Trennung, die oftmals emotional besonders schwierig und belastend ist.

Eine nüchterne Bestandsaufnahme ist unerlässlich

Der erste Schritt zu einer gemeinsamen Vorsorge ist für jedes Paar eine nüchterne Bestandsaufnahme. Alles muss auf den Tisch, denn nicht immer weiß der eine Partner, was der andere vor ihrer Beziehung an Verträgen abgeschlossen hat. Ein offenes und klärendes Gespräch über die eigene finanzielle Vergangenheit ist vielleicht nicht gerade eine romantische Angelegenheit, aber notwendig ist sie dennoch.

Manche Versicherungen, wie beispielsweise die Haftpflichtversicherung, sind eventuell doppelt vorhanden, sodass eine gekündigt werden und die andere vom Single-Tarif auf eine Familienhaftpflichtversicherung umgestellt werden kann. Andere Versicherungen sind vielleicht nur für einen Partner oder gar nicht vorhanden und müssen ergänzt werden.

Weil das Sicherheitsbedürfnis eines jeden Menschen höchst unterschiedlich ist, sollten sich beide Partner die Zeit nehmen, in Ruhe über ihre bestehenden Versicherungen und Anlagen sowie über ihre Sparziele und Absicherungswünsche zu sprechen. Man sollte auch davon ausgehen, dass die Risikobereitschaft bei Kapitalanlagen nicht die gleiche ist.

Auch das unangenehme Thema Verbindlichkeiten darf nicht ausgeklammert werden, denn bevor eine neue Vorsorgestrategie entworfen und mit einzelnen Anlagen konkret umgesetzt wird, muss klar sein, wie viel Geld pro Monat neben den normalen Lebenshaltungskosten für Sparanstrengungen überhaupt zur Verfügung steht. Hier dürfen aus falscher Scham Zahlungsverpflichtungen nicht ungenannt bleiben.

Vorsorge breit diversifizieren

Im zweiten Schritt werden die einzelnen Maßnahmen zum Aufbau einer gemeinsamen Vorsorge konkret geplant. Dabei sollten sich beide Partner vom Grundsatz leiten lassen, die eigenen Ersparnisse möglichst breit diversifiziert anzulegen.

Ausschließlich auf Sparguthaben bei der Bank, möglicherweise gar nur einer einzigen Bank, oder allein auf Immobilien zu setzen, ist nicht der Königsweg. Sinnvoll ist eine breite Streuung, die auch Aktien, Anleihen und die Edelmetalle Gold und Silber mit in die Strategie einbezieht.

Die gewählte Strategie muss über lange Zeiträume von über 20 oder 30 Jahren funktionieren. Die zu erwartende Wertentwicklung einer Anlageform lässt sich aber kaum seriös über einen derart langen Zeitraum verlässlich prognostizieren. Auch aus diesem Grund führt an einem gesunden Vorsorge-Mix kein Weg vorbei.

Bei staatlich geförderten Vorsorgeprodukten wie der Riester-Rente müssen die Partner prüfen, wie die ihnen zustehenden Zulagen auf die bereits vorhandenen oder neu abzuschließenden Verträge verteilt werden sollen.

An alle Eventualitäten denken – an alle!

Es gibt Themen, die klammern wir Menschen in unseren Gesprächen gerne aus. Das gilt auch für Paare und gute Freunde. Der eigene Tod gehört zu diesen Themen. Sich mit ihm auseinanderzusetzen fällt vielen schwer, ist aber gerade in der persönlichen Finanzplanung eine unvermeidliche Pflichtübung.

Wer sie aus Bequemlichkeit umgeht, läuft Gefahr, dass der überlebende Partner und die Kinder im Fall der Fälle nicht oder nur unzureichend abgesichert zurückbleiben. Das Todesfallrisiko muss daher in jedem Fall beachtet werden und es ist zwingend die Frage zu klären, was beim Tod eines Partners geschieht.

Stirbt ein Ehepartner, hat der Hinterbliebene in der Regel Anspruch auf die sogenannte Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dafür muss der Verstorbene zuvor mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Hat der Hinterbliebene ein eigenes Einkommen oder eine eigene Rente, wird die Witwenrente damit verrechnet.

Bestehende Rentenansprüche dürfen deshalb nicht einfach aufaddiert werden. Das gilt insbesondere für Paare, die nur verlobt aber noch nicht verheiratet sind. Kommt es hier zum Todesfall, wird die Witwenrente nicht gezahlt.

Bei privaten Rentenversicherungen sollten nach der Hochzeit oder nach der Geburt der Kinder der Partner bzw. die Kinder als neue Begünstigte eingetragen werden. Sie erhalten dann im Todesfall die monatliche Rente unabhängig von der Frage, ob aus der gesetzlichen Rentenversicherung eine Witwenrente gezahlt wird oder nicht.

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