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WestLB: 500 Millionen-Klage

490 Millionen-Dollar-plus-Zinsen-Schadensersatzklage gegen WestLB. Banken und Investoren werfen WestLB Betrug bei Zweckgesellschaften Harrier und Kestrel vor. Kläger: Bank habe sich „ungeniert selbst bedient".



Die 2009 verstaatlichte Irish Anglo Bank, die israelischen Banken Hapoalim und Mizrahi Tefaot, die Arab Banking Corporation aus Bahrain und der Offshorefonds Justinian haben vor dem Obersten Gericht von New York Klage gegen die WestLB eingereicht. Das berichtet die WirtschaftsWoche.

Die Bank, so die Kläger, habe die von ihr gemanagten Investmentvehikel Harrier und Kestrel durch „Betrug und andere Verbrechen zugrunde gerichtet“. Sie fordern 490 Millionen Dollar plus Zinsen Schadensersatz. Ein WestLB-Sprecher sagte dem Düsseldorfer Magazin, die Bank halte die Vorwürfe für unbegründet und werde sich in dem nun anhängigen Verfahren wehren.


Die Investoren hatten laut Klageschrift rund 500 Millionen Dollar in Schuldpapiere von Harrier und Kestrel gesteckt. Die zwei außerhalb der WestLB-Bilanz geführten Zweckgesellschaften waren rund 14 Milliarden Dollar schwer. Sie verschuldeten sich kurzfristig zu günstigen Zinsen und kauften höher verzinsliche Papiere – zum Beispiel US-Hypothekenanleihen.

Ende 2007 stützte die WestLB Kestrel und Harrier mit Kreditlinien über 14 Milliarden Dollar. Die Kläger werfen der Bank vor, sie habe sich „ungeniert selbst bedient". Der Wert der von den Klägern gezeichneten Schuldpapiere sei an den Substanzwert (Net Asset Value) der von Harrier und Kestrel gekauften Papiere gekoppelt gewesen. Bei einem Wertverlust von mehr als 50 Prozent wären die Vehikel in Zwangsverwaltung eines Treuhänders gekommen, zitiert die Wirtschaftswoche aus der Klageschrift. Der hätte sie liquidieren und die Papiere verkaufen müssen.

Die Bank, die um ihre Kreditwürdigkeit gefürchtet habe, habe dies um jeden Preis verhindern wollen und den Net Asset Value deshalb manipuliert. Später habe sie eine Finanzierung nur zu völlig überteuerten Zinsen bereitgestellt und Umstrukturierungen ohne die notwendige Zustimmung der Investoren vorgenommen.

Werthaltige Anlagen habe die Bank nicht verkauft, als noch Zeit dafür gewesen sei, so die Kläger weiter. Verkäufe hätten das verwaltete Vermögen und damit den potenziellen Verkaufswert der WestLB-Tochter Brightwater reduziert, an der die beiden Zweckgesellschaften angedockt waren. Am Ende habe die WestLB noch vorhandene Anlagen von Harrier und Kestrel in ein weiteres WestLB-Vehikel verschoben, für eine viel zu geringe Gegenleistung.

Dadurch habe sie die Investoren für immer des Rechts beraubt, aus den Papieren entschädigt zu werden. Nur die WestLB könne nun noch von möglichen Wertsteigerungen profitieren. In einem am 23. Juni eingereichten WestLB-Antrag zur Abweisung der Klage heißt es, diese entbehre jeder rechtlichen Grundlage. Die Kläger seien erfahrene Investoren, die in nachrangige Papiere investiert hätten und nun versuchten, Verluste wieder hereinzuholen.

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