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Ungarn: Sondersteuer für Auslandsunternehmen

Auswärtiges Amt schaltet sich in Steuerstreit mit Ungarn ein. EU prüft Rechtmäßigkeit der Sonderabgabe für ausländische Unternehmen. Europarechtsexperte empfiehlt Unternehmen Klage.

 

In Deutschland und Europa wächst die Empörung über die zusätzlichen Steuern für ausländische Unternehmen in Ungarn. „Es sollte aus Sicht des Auswärtigen Amtes sicher gestellt sein, dass die zusätzliche Belastung nicht einseitig zu Lasten ausländischer Investoren geht“, hieß es im Haus von Außenminister Guido Westerwelle (FDP) gegenüber der Tageszeitung DIE WELT (Samstagausgabe). „Das Auswärtige Amt hat seine diesbezüglichen Sorgen und die Bitte, die betroffenen Unternehmen besser über Änderungen der Besteuerung zu informieren, an die ungarische Regierung herangetragen.“

Die Regierung des vom Staatsbankrott gefährdeten osteuropäischen Landes hatte zum Wochenbeginn im Eilverfahren ein Gesetz erlassen, nach dem große Betriebe des Einzelhandels, der Telekommunikation und der Energiebranche ab einer bestimmten Umsatzhöhe bis zu 6,5 Prozent ihres Jahresumsatzes zusätzlich als Steuern entrichten müssen.

Auch Brüssel reagierte mit Befremden auf die Sondersteuer. Die EU-Kommission in Brüssel prüft die Steuer auf ihre Zulässigkeit. Zum konkreten Fall wollte sich der zuständige EU-Kommissar Algirdas Semeta zwar nicht äußern. Immerhin ließ er erklären: „Grundsätzlich gilt, dass das Steuersystem eines Mitgliedstaats das EU-Recht auf Freizügigkeit für Arbeitnehmer, Dienstleistungen und Kapital als auch die Niederlassungsfreiheit respektieren muss.“ Die Steuergesetzgebung eines Landes dürfe keinen Unterschied zwischen nationalen und ausländischen Investoren oder Bürgern machen. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Liberalen im EU-Parlament, Alexander Graf Lambsdorff, erklärte: „Steuern, die sich gegen ausländische Unternehmen richten, sind mit den Grundsätzen der EU nicht zu vereinbaren“.

Auch Juristen haben Zweifel an der Rechtmäßigkeit der ungarischen Sondersteuer. „Auf den ersten Blick entspricht dieses Gesetz nicht den harmonisierten europäischen Umsatzsteuerrichtlinien“, glaubt Hans-Joachim Flocke, Europarechtsexperte von der Hochschule für Ökonomie und Management (FOM) in Essen. Die Steuersätze dürfen nach Aussage des Professors zwar in den EU-Ländern unterschiedliche Höhen haben, die Struktur der Besteuerung muss aber einheitlich sein. „Hier aber wird eine neue Umsatzsteuer eingeführt, die zudem nicht für alle Branchen gilt. Beide Punkte bilden umsatzsteuerliche Sondertatbestände, die nicht mit dem EU-Recht zu vereinbaren sind“, so Flocke. In diesem Fall könnte jedes betroffene Unternehmen direkt gegen die Regelung klagen, soweit sich für die Firma eine Diskriminierung ergibt.

Hans-Peter Friedrich, CSU-Landesgruppenchef im Bundestag, hat das Thema bei politischen Gesprächen mit ungarischen Regierungsvertretern am Donnerstag und Freitag in Budapest angesprochen. „Ich habe darauf gedrängt, den deutschen Unternehmen langfristige Perspektiven zu geben und sie nicht vor vollendete Tatsachen zu stellen“, sagte Friedrich nach seiner Rückkehr der WELT. „Die ungarische Regierung hat signalisiert, dass sie sich der Problematik bewusst ist. Sie will aber an den Plänen festhalten. Ihrer Ansicht nach dient die Krisensteuer dem Umbau des gesamten Steuersystems, der letztlich auch ausländischen Investoren zugute kommen kann.“

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