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CDU: Ein Fall für den Verfassungsschutz?

"Eine Partei,  die in Deutschland offen die Einführung von Menschenquoten fordert, erneut Gesinnungsjustiz im Strafrecht verankert hat, mit multikulturalistischen Extremisten zusammenarbeitet und Schritt für Schritt den Bundestag entmachtet, um EU-Apparatschiks ohne demokratische Legitimierung Einmischungsbefugnisse in innerdeutsche Angelegenheiten zu geben, hat den Boden der freiheitlichen, demokratischen Grundordnung verlassen”

 

“Eine Partei,  die in Deutschland offen die Einführung von Menschenquoten fordert, erneut Gesinnungsjustiz im Strafrecht verankert hat, mit multikulturalistischen Extremisten zusammenarbeitet und Schritt für Schritt den Bundestag entmachtet, um EU-Apparatschiks ohne demokratische Legitimierung Einmischungsbefugnisse in innerdeutsche Angelegenheiten zu geben, hat den Boden der freiheitlichen, demokratischen Grundordnung verlassen”, erklärte Ralf Lindner, Betreiber der Webseite CDU-COUNTDOWN.NET heute am Rande einer Arbeitstagung der Webseite in Koblenz.

“Es bestehen eindeutige Anhaltspunkte, dass insbesondere die Führungsspitze der CDU in den vergangenen Jahren von radikalen politischen Extremisten unterwandert wurde, die ein “anderes” Deutschland möchten, das mit dem Deutschland des Grundgesetzes, d.h. einem Staat, der nach den Erfahrungen des Totalitarismus der NSDAP dem Geist der Freiheitlichkeit, der Demokratie sowie dem Nutzen, nicht dem Schaden der Deutschen verpflichtet ist, nicht vereinbar ist”, führte Lindner weiter aus. “Die CDU ist daher durch den Verfassungsschutz zu beobachten.”

Im einzelnen nannte Ralf Lindner 4 Hauptpunkte, die eine Beobachtung der CDU durch den Verfassungsschutz dringend nahelegen:

1.    Die in Führungszirkeln der CDU kursierende Forderung nach Menschenquoten. Menschenquoten sind ein totalitäres Machtmittel. Kein Staat der Welt hat das Recht Menschen zu quotieren. Gerade wir Deutschen stehen nach der Erfahrung der Schreckensherrschaft der NSDAP in der Pflicht unsere Freiheitsrechte gegen jegliche Form staatlicher Willkür zu verteidigen.

2.    Die durch die CDU vorgenommene massive Einschraenkung der Meinungsfreiheit hinsichtlich der katastrophalen Folgen der staatlichen Einwanderungspolitik. Die nach Erscheinen des Sarrazin-Buches erfolgte Verschärfung des Volksverhetzungs-paragraphen 130 StGB stellt nun faktisch jede Kritik an der staatlichen Einwanderungspolitik unter Strafe und ist eine Wiedereinführung der Gesinnungsjustiz. Niemand hat das Recht, den Deutschen berechtigte Kritik an den unübersehbaren Schattenseiten eines von ideologischer Verblendung getragenen staatlichen Handelns zu verbieten. Niemand hat das Recht, aus der Bundesrepublik einen Maulkorbstaat zu machen.

3.    Die offenkundige Zusammenarbeit der CDU mit multikulturalistischen Extremisten, die eine “andere” Republik wollen und mit Hilfe einer radikalen Einwanderungspolitik den Machteinfluss ausländischer Staaten in unserem Land vorantreiben. Der Staat ist laut Verfassung dem “Nutzen” der Deutschen verpflichtet. Nach über 40 Jahren ist ein “Nutzen” dieser Politik für die Deutschen aber weniger denn je zu erkennen, im Gegenteil. Die Förderung des Machteinflusses ausländischer Staaten mit Hilfe der Einwanderungspolitik ist ggf.  auch unter strafrechtlichen Gesichtspunkten zu betrachten.

4.    Die durch totalitär gesonnene Führungskreise der CDU vorangetriebene Unterwerfung der Deutschen unter das Diktat demokratisch nicht legitimierter EU-Apparatschiks. Die CDU hat durch ihre Unterstützung für die ohne Volksabstimmung in Kraft getretene EU-Verfassung (sog. “Lissabon-Vertrag”) die Demokratie der Deutschen verraten. Keine Organisation auf der Welt hat das Recht, den Deutschen ihr Recht auf Freiheit und Selbstbestimmung zu nehmen.

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