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Bundestrojaner: Angriff auf Grundgesetz

"Bundestrojaner": Gezielter Angriff auf das Grundgesetz. Innenminister Friedrich und BKA-Chef Ziercke untragbar. "Statt den Kernbereich privater Lebensgestaltung zu schützen, wurden offensichtlich durch den Trojaner zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, mit denen weitere, auch unbefugte Personen, Zugriff auf diese Bereiche bekommen können."

 

Der Chaos Computer Club (CCC) hat eine Analyse des "Bundestrojaners" veröffentlicht. In dieser Analyse wird deutlich, dass der Bundestrojaner unter anderem zusätzliche Schadprogramme nachladen und installieren kann sowie massive Sicherheitslücken enthält. Für die Überwachung werden auch Server in den USA genutzt. Außerdem geht seine Funktionalität weit über die Grenzen hinaus, die das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) seinerzeit  vorgegeben hat.

»Das Bundeskriminalamt (BKA) bewegt sich damit klar außerhalb verfassungsrechtlicher  Grenzen«, macht Sebastian Nerz, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschlands, deutlich. »Statt den Kernbereich privater Lebensgestaltung zu schützen, wurden offensichtlich durch den Trojaner zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, mit denen weitere, auch unbefugte Personen, Zugriff auf diese Bereiche bekommen können. Der Staat sollte seine Bürger schützen und sie nicht durch Inkompetenz oder gar vorsätzlich weiteren Sicherheitsrisiken aussetzen.«

»Fest steht, dass es Kriminellen mit einfachen Mitteln möglich ist, neue Inhalte einzufügen. Computer können damit von Dritten übernommen und für illegale Zwecke genutzt werden. Wir stellen die Verwertbarkeit der gewonnen Daten in Frage«, fügt Bernd Schlömer, Stellvertretender Vorsitzender der Piratenpartei Deutschlands, hinzu. »Die Piratenpartei erwartet, dass alle Verantwortlichen beim BKA sowie beim Bundesministerium des Inneren öffentlich Stellung nehmen. Im Falle eines nachweislich fahrlässigen Verhaltens sollten personelle Konsequenzen folgen. Dieses schließt explizit auch die Amtsleitung des BKA, Herrn Präsidenten Jörg Ziercke, sowie den verantwortlichen Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich mit ein.«

»Auch der Kontrollausschuss des Bundestages sollte nunmehr der Öffentlichkeit erklären können, inwieweit er über diese Vorgänge informiert war«, ergänzt Schlömer. »Nur ein öffentlich tagender parlamentarischer Untersuchungsausschuss ist aus unserer Sicht in der Lage, diesen Vorfall restlos aufzuklären. Da der Bundestag bisher in seiner präventiven Funktion wenig Wirkung gezeigt hat, raten wir zudem dazu, externe Experten aktiv in die Arbeit eines Untersuchungsausschusses einzubinden.«

»Der Einsatz des Bundestrojaners muss sofort gestoppt werden. Das BKA-Gesetz und die fachbezogene Arbeits- und Organisationstruktur des BKA in diesem Aufgabenfeld sind genau zu überprüfen«, fordert Nerz weiter. »In jedem Fall ist eine dauerhafte und unabhängige Überwachung des BKAs notwendig.«

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