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ESM verfassungswidrig

Staatsrechtler halten ESM für verfassungswidrig. "Der Gestaltungsspielraum künftiger Generationen darf nicht gänzlich eingeengt werden." Dabei kann die Politik nicht hoffen, die EU-Mitglieder mit nationalen Schuldenbremsen zu disziplinieren.

 

Staatsrechtler halten den geplanten dauerhaften Euro-Rettungsschirm (ESM) für verfassungswidrig. Das meldet das Nachrichtenmagazin "Focus". Der ESM soll mit Notkrediten und Bürgschaften im Volumen von 500 Milliarden Euro Pleite-Kandidaten wie Griechenland retten. "Der Abruf von Kapital wird möglich sein, ohne dass jedes Mal der Bundestag gefragt werden muss. Es kann die Situation kommen, dass Deutschland plötzlich zehn Milliarden Euro nachschießen muss, fast so viel wie der Etat von Bundesforschungsministerin Annette Schavan ausmacht", warnte Dietrich Murswiek in "Focus".
 
Murswieks Klagen hatten schon mehrfach in Karlsruhe Erfolg. Die Risiken der Euro-Rettung insgesamt drohten den Bundeshaushalt zu erdrücken, so Murswiek. "Die Summe von einer Billion Euro, also das Volumen von drei Bundeshaushalten, könnte bald erreicht werden und damit wäre für mich die Marke zum evident Verfassungswidrigen überschritten."

Ähnliche Bedenken hegt der Mainzer  Staatsrechtler Hanno Kube. Er sagte "Focus": "Der Gestaltungsspielraum künftiger Generationen darf nicht gänzlich eingeengt werden." Dabei kann die Politik nicht hoffen, die EU-Mitglieder mit nationalen Schuldenbremsen zu disziplinieren, kritisierte der CDU-Bundestagsabgeordnete und Rettungsschirm-Kritiker Klaus-Peter Willsch. Denn 23 der 27 EU-Staaten könnten laut Willsch Ausnahmeregeln für sich beanspruchen, weil sie die Maastricht-Kriterien noch nicht erfüllen: "Damit wäre die Einführung ein Etikettenschwindel."
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