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EU will Deutschland zur Vorratsdatenspeicherung zwingen

Brüssel will Deutschland offenbar zur Vorratsdatenspeicherung zwingen. Die EU-Kommission droht der Bundesrepublik mit Sanktionen, weil sie die einschlägige EU-Richtlinie noch nicht umgesetzt habe.

 

Der Streit über die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland wird aus Brüssel neu befeuert: Die EU-Kommission droht der Bundesrepublik mit Sanktionen, weil sie die einschlägige EU-Richtlinie noch nicht umgesetzt habe. Nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" will die Kommission am Mittwoch der deutschen Politik eine knappe Frist von vier Wochen setzen "um einen vertragsgemäßen Zustand" herzustellen.

Wenn diese Frist nicht eingehalten wird, droht die Kommission mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg. Die Europarichter sollen dann ein Zwangsgeld gegen Deutschland verhängen - wie es vor zwei Jahren gegen Schweden bereits verhängt worden ist; dort weigerte sich die Regierung, ein Gesetz zu erlassen, das die Vorratsdatenspeicherung in nationales Recht umsetzt. Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung stammt aus dem Jahr 2006.

Das auf dieser Basis erlassende deutsche Gesetz zur Telekommunikationsüberwachung wurde vom Bundesverfassungsgericht im März 2010 als verfassungswidrig verworfen. Seit diesem Urteil darf in Deutschland nicht mehr ohne Anlass auf Vorrat gespeichert werden. Die Koalitionsparteien FDP einerseits und CDU/CSU haben sich bislang über die Inhalte eines neuen Gesetzes nicht einigen können.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (`FDP) hat zwar im Juni 2011 einen neuen Gesetzentwurf auf der Basis des Karlsruher Urteils vorgelegt; dieser ging Datenschützern und der Netzgemeinde zu weit, der CDU/CSU aber nicht weit genug. So warf die bayerische Justizministerin Beate Merk, CSU, der Bundesjustizministerin vor, mit der Sicherheit der Bevölkerung "Russisches Roulette" zu spielen.

Während die EU-Kommission Deutschland mit Sanktionen bedroht, hat sie ihre eigenen Aufgaben noch nicht erfüllt: Sie hat schon im April 2011 erhebliche Änderungen an der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung angekündigt. Diese wurden bisher nicht vorgelegt. Die Überarbeitung der EU-Richtlinie wird nun bis Juni 2012 erwartet. Deutschland soll alsonoch die nicht überarbeitete Richtlinie in Gesetzesform gießen.

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