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Bundeswehr: Einsatz gegen Aufstand?

Verfassungsgericht erlaubt Einsatz militärischer Mittel im Inneren. Laut dem am Freitag veröffentlichten Beschluss des gemeinsamen Plenums der Karlsruher Richter seien aber strenge Einschränkungen zu beachten. So sei die Gefahrenabwehr nur zulässig bei "Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes".

 

Das Bundesverfassungsgericht hat der Bundeswehr einen Einsatz mit "militärischen Kampfmitteln" im Inneren bei Terrorangriffen erlaubt. Laut dem am Freitag veröffentlichten Beschluss des gemeinsamen Plenums der Karlsruher Richter seien aber strenge Einschränkungen zu beachten. So sei die Gefahrenabwehr nur zulässig bei "Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes" und nur als letztes Mittel. Einsätze wegen einer demonstrierenden Menschenmenge seien nicht erlaubt.

Das Grundgesetz sieht den Einsatz der Bundeswehr zur Außenverteidigung der Bundesrepublik Deutschland vor. Für alle anderen Einsatzformen, also auch die Verwendung der Bundeswehr auf oder über deutschem Staatsgebiet, sind die Behörden an grundgesetzliche Regelungen gebunden. Sind die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, kann die Bundeswehr unterstützende Funktionen in Bezug auf bereits laufende polizeiliche Sicherheitsmaßnahmen erfüllen.
 

 
Bouffier lobt Verfassungsgerichtsurteil
Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr begrüßt. "Das Urteil bestätigt meine Haltung, dass es möglich sein muss, die Bundeswehr in Ausnahmefällen im Inland einzusetzen", sagte Bouffier der Tageszeitung "Die Welt" (Samstagausgabe). "Bei der Inneren Sicherheit ist es immer das Wichtigste, Opfer zu verhindern." Das Bundesverfassungsgericht hatte der Bundeswehr einen Einsatz mit "militärischen Kampfmitteln" im Inneren bei Terrorangriffen erlaubt. Laut dem am Freitag veröffentlichten Beschluss des gemeinsamen Plenums der Karlsruher Richter seien aber strenge Einschränkungen zu beachten.
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