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ESM BVerfG: Befangenheitsantrag

Beim ESM-Prozess vor dem Bundesverfassungsgericht bahnt sich eine Sensation an: Eine Klägerin hat einen Befangenheitsantrag gegen die Karlsruher Verfassungsrichter eingereicht. - Update: Entscheidungstermin nicht gefährdet.

 

Wenige Tage vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über das Gesetz zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) wird das Verfahren durch einen Befangenheitsantrag belastet. Wie die "Welt" am Donnerstag berichtet, richtet sich der Eilantrag der Privatklägerin Sarah Luzia Hasse-Reusing aus Wuppertal ausgerechnet gegen den Berichterstatter im ESM-Verfahren, Professor Peter M. Huber. Begründet wird er mit Hubers früherer Tätigkeit für den Verein Mehr direkte Demokratie e.V. Just über dessen Klage soll am 12. September vom Zweiten Senat aber entschieden werden. Zudem soll die Klage des Vereins inhaltlich durch Äußerungen des Verfassungsrichters inspiriert worden sein.

Bereits im Juli war durch einen Beitrag der „Welt“ Hubers frühere Mitgliedschaft im Kuratorium des Vereins bekannt geworden. Brisant erschien die Verbindung zwischen dem Richter und dem Verein vor allem, weil der Verein dem Kuratorium eine herausgehobene Stellung zuschreibt. Die Mitglieder des Kuratoriums nähmen repräsentative Aufgaben wahr, heißt es in den Statuten. Das wiederum setzt eine hohe Identifikation mit den Zielen voraus. Erst am 12. Mai teilte Huber dem Verein schriftlich sein Ausscheiden aus dem Kuratorium mit. Zu diesem Zeitpunkt lief bereits die Vereinskampagne zur Klage beim Verfassungsgericht.

 

Update:

Das Bundesverfassungsgericht wird kommenden Mittwoch trotz Befangenheitsanträgen gegen einen der beteiligten Richter sein Urteil über den Euro-Rettungsschirm ESM fällen. Gegen den Berichterstatter im ESM-Verfahren, Verfassungsrichter Peter Huber, seien zwei Befangenheitsanträge eingegangen, sagte die Sprecherin des Gerichts in Karlsruhe am Donnerstag der Nachrichtenagentur Reuters. Einer der beiden sei für die bevorstehende Entscheidung nicht relevant, da die mit ihm verknüpfte Verfassungsbeschwerde gegen den ESM in diesem Verfahren nicht behandelt werde. Der andere Antrag stamme aus dem Kreis der rund 12.000 ursprünglichen Kläger. "Der Befangenheitsantrag gibt keinen Anlass, den Termin am 12. September zu verschieben", sagte die Sprecherin.

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