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TTIP: Zwei konstruktive Vorschläge für einen guten Freihandel

Wie kann man Befürworter und Gegner von TTIP zusammenführen? Wie kann ein Kompromiss aussehen, der die Gegner ernsthaft (!) zufriedenstellt und für die Befürworter dennoch ein nü...

Von Claudio Kummerfeld

Wie kann man Befürworter und Gegner von TTIP zusammenführen? Wie kann ein Kompromiss aussehen, der die Gegner ernsthaft (!) zufriedenstellt und für die Befürworter dennoch ein nützliches Abkommen übrig lässt? Außer warmen Worten war bisher wenig von der Politik zu hören. Wir machen hier zwei konstruktive Vorschläge für einen guten Freihandel.

TTIP Positivliste

Detlef Raphael vom Deutscher Städtetag wurde am 16.03.2015 in einer öffentlichen Sitzung eines Bundestagsausschusses in Zusammenhang mit TTIP befragt zu dem Thema “Öffentliche Daseinsvorsorge” (Dienstleistungen von nichtwirtschaftlichem Interesse), womit in erster Linie die Wasserversorgung gemeint ist. Ob Wasserversorgung und deren Privatisierung etc Teil von TTIP sein soll oder nicht, beantwortete Hr. Raphael mit einem bemerkenswerten Vorschlag, nämlich man solle ganz einfach eine “Positivliste” verwenden, also die Inhalte benennen, die Gegenstand eines Freihandelsabkommens sein sollen, und alle anderen Bereiche wären ausgeschlossen, z.B. die Wasserversorgung, die dann auf der Liste einfach nicht auftaucht.

Auch könnte man auf der Liste z.B. erwähnen, dass nur Lebensmittel in TTIP erlaubt werden, die genetisch unverändert sind. Ebenso könnte man auf die Positivliste die viel besprochenen Zertifizierungsverfahren für Autoblinker aufnehmen etc, um der Industrie dort Vereinfachungen zu geben, wo ein Freihandelsabkommen wirklich Sinn macht. Durch eine Positivliste wird für alle Parteien und Kritiker Klarheit geschaffen. Was nicht drin steht, wird auch nicht Teil des Freihandels!

Schiedsgerichte komplett streichen

Das Existieren der Paralleljustiz, der sogenannten privaten Schiedsgerichtsbarkeit, ist grundsätzlich mehr als nur kritisch zu betrachten – für TTIP aber ist sie komplett überflüssig. Warum? Sie ist überhaupt erst eingeführt worden, weil “entwickelte” Industrienationen wie Deutschland berechtigte Sorgen haben, dass ihre Unternehmen, die in einem Dritteweltland investieren, z.B. bei Enteignung durch den Staat vor Ort keine unabhängige Justiz vorfinden, die ihnen bei einer Klage gegen den Staat ein faires Verfahren für eine Entschädigungsklage garantiert. Es ging und geht also um Rechtssicherheit. Die entscheidende Frage ist für den Unternehmer also: wenn ich im Ausland eine Investition tätige, und der dortige Staat enteignet mich oder benachteiligt mich auf sonst irgendeine Art und Weise, finde ich dann in diesem Land eine Justiz vor, die unabhängig ist und mir garantiert, dass ich in diesem Land einen Prozess gegen diesen Staat führen kann, ohne dass er das Gericht beeinflusst? Und diese Frage wird in der EU und in den USA mit JA beantwortet. Folglich brauchen weder EU noch USA diese Schiedsgerichte, denn auf beiden Seiten des Abkommens findet der Unternehmen Rechtssicherheit mit einer unabhängigen Justiz vor!

Warum werden dann die Schiedsgerichte vielfach gerade von Lobbyverbänden beidseits des Atlantiks gefordert? Auch hierauf gibt es eine klare Antwort: Wenn es bei TTIP private außerstaatliche Schiedsgerichte gibt so wie jetzt den ICSID bei der Weltbank in Washington D.C., so hat jedes Unternehmen, dass z. B. mit seiner Klage vor einem “normalen ordentlichen” Gericht scheitert, immer noch eine zweite Klagemöglichkeit in Reserve, wo man halt noch einen zweiten Anlauf nehmen kann. Aus Sicht des Unternehmers eine tolle Sache – so als wenn man am “Einarmigen Banditen” verliert, die Info “GAME OVER” erscheint und man erhält jedes Mal seine Münzen zurück, und kann nochmal von vorne anfangen zu spielen. Nur dieses Abkommen wird zwischen zwei Staatengebilden geschlossen von Menschen, die vom Volk gewählt wurden, und nicht von Unternehmen. Von daher sollten sich die Verhandlungsteams und Abgeordneten fragen, für wen sie da was abstimmen.

Streicht man die Schiedsgerichte, haben die Unternehmen wie heute auch schon völlige Rechtssicherheit und die Steuerzahler beidseits des Atlantiks sparen wohl langfristig Milliardensummen für staatliche Entschädigungszahlungen an klagewütige Unternehmen.
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