
Scholz betont darin, dass die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung für Verkehr und Wärme nicht im Haushalt landen sollen. "Alle Einnahmen aus der CO2-Bepreisung kommen den oben genannten Klimaschutzfördermaßnahmen zu Gute oder werden als Entlastung den Bürgerinnen und Bürgern zurückgegeben." So betragen zum Beispiel die geplanten Entlastungen der Verbraucher durch einen höheren Steuerbonus bei der Pendlerpauschale, niedrigere Strompreise durch eine Absenkung der Ökostromumlage und höheren Wohngeldzuschüssen demnach bis 2023 rund 5,4 Milliarden Euro. Das restliche Geld wird in Förder- und Anreizprogramme fließen, damit Deutschland seinen Kohlendioxid-Ausstoß reduzieren und bis 2030 seine EU-Verpflichtungen einhalten kann. Scholz hebt hervor, dass das Klimapaket ohne neue Schulden umgesetzt werden soll. "Die im Grundgesetzt verankerte Schuldenregel wird weiterhin eingehalten." Durch die klimapolitischen Maßnahmen im Umfang von 54,4 Milliarden Euro bis zum Jahr 2023 setze "die Bundesregierung einen starken Impuls für die Konjunktur und unterstützt die deutsche Industrie beim notwendigen Strukturwandel." Für das Klimaschutzpaket legt Scholz einen sogenannten Ergänzungshaushalt für das kommende Jahr vor. Dies ist notwendig, weil der Energie- und Klimafonds für die künftigen Aufgaben massiv aufgestockt werden muss. So sieht der Ergänzungshaushalt im EKF Ausgaben von rund 38,9 Milliarden Euro zwischen 2020 und 2023 vor. Hinzu kommen neue klimafördernde Maßnahmen, steuerliche Fördermaßnahmen sowie Entlastungsmaßnahmen im Umfang von insgesamt rund 15,5 Milliarden Euro bis 2023.
Foto: Benzinpreis-Anzeigetafel, über dts Nachrichtenagentur