
Die Verabschiedung des Gesetzes setze ein wichtiges Zeichen für den Erhalt und Schutz grundlegender medizinethischer und grundrechtlicher Prinzipien, teilte die EKD mit. Laut Kardinal Marx gewährt die Neuregelung eine "möglichst große Entscheidungsfreiheit". Es gebe dennoch Maßnahmen, die dazu führten, dass die Menschen sich verstärkt mit der Frage der Organspende befassten. Man begrüße auch die Einführung eines Organspenderegisters, welches die Abläufe und Strukturen bei der Organspende weiter verbessern könnte, so EKD und Bischofskonferenz. In der Bundestagsabstimmung am Donnerstag hatte sich die sogenannte erweiterte Entscheidungslösung gegen die doppelte Widerspruchslösung durchgesetzt. Laut Gesetzestext sollen die Bürger künftig regelmäßig aktiv zu ihrer Spendenbereitschaft befragt werden. Dies soll zum Beispiel bei Behördengängen geschehen. Die Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende soll dadurch gestärkt werden.
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