
Das fördere den Verdacht der Willkür und sei für die Justiz in jedem Fall neu. Auch der Staatsrechtler Rupert Scholz (CDU) kritisiert die Corona-Gesetze. Teile davon seien verfassungswidrig. "Die Situation, in der wir leben, hat einen notstandsähnlichen Charakter angenommen", so Scholz. Eine Notstandsgesetzgebung gebe es jedoch nur für den Verteidigungsfall, nicht aber ein Virus wie CoVid-19. Zudem müsse bei allen Gesetzen der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Für Scholz ist das vor allem mit Blick auf die Schließung von Hotels und Restaurants nicht der Fall. Wer sein Restaurant ohne nachgewiesene Infektion schließen musste, hat Anspruch auf Entschädigung, sagte der Staatsrechtler dem Focus.
Foto: Bundesverfassungsgericht, über dts Nachrichtenagentur