
Oberstes Gebot sei dabei der Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung. "Das fordert auch das Bundesverfassungsgericht. Vor dieser Prämisse müssen sehr schwere Entscheidungen getroffen werden. Dabei sind verhältnismäßige Einschränkungen einiger Grundrechte nicht vermeidbar." Diese Einschränkungen seien aber "angemessen", und "niemand in der Bundesregierung" sei "daran interessiert, die Maßnahmen auch nur einen Tag länger aufrecht zu erhalten als unbedingt notwendig", so Lambrecht. Das Bundesverfassungsgericht habe ja auch "mehrere Eilanträge gegen die ergriffenen Maßnahmen abgelehnt". Die SPD-Politikerin sagte mit Blick auf Kritiker weiter: "Ich kann nur davon abraten, hier ein Schreckgespenst an die Wand zu malen. Es geht hier um die Bekämpfung einer Pandemie, an der in Deutschland bereits mehr als 2.000 Menschen gestorben sind und die sich weiter mit rasender Geschwindigkeit auszubreiten droht. Ich weiß nicht, wie man angesichts dieser Tatsache zu der Einschätzung gelangen kann, dass hier Panikmache betrieben werde und dabei unnötig Freiheitsrechte eingeschränkt würden."
Foto: Polizist überwacht Warteschlange vor Supermarkt, über dts Nachrichtenagentur