
Seit einer Verschärfung der Gesetze im Jahr 2020 müssen die Waffenbehörden sowohl bei neuen Anträgen als auch bei regelmäßigen Folgeüberprüfungen von Waffenbesitzern beim Verfassungsschutz anfragen, ob es sich bei den Betroffenen um Extremisten handelt. Die Mitglieder verfassungsfeindlicher Vereinigungen besitzen laut der Paragrafen "in der Regel" nicht die erforderliche "Zuverlässigkeit" zum Schießen. Aus dieser Gesetzeslage, darauf verweist nun das Thüringer Innenministerium in seinem Schreiben, ergäbe sich für alle Mitglieder der AfD in Thüringen in der Regel eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit. "Wir halten uns nur an Recht und Gesetz und setzen das Waffengesetz durch", sagte Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD). Die Waffenbehörden sollten den Betroffenen daher die Einschätzung des Verfassungsschutzes zu dem rechtsextremen Landesverband der Partei vorlegen und sie zur Anhörung vorladen. Ziel und Zweck des Waffengesetzes seien unmissverständlich, so das Ministerium in dem Rundschreiben: "Keine Waffen in den Händen von Extremisten".
Foto: Sportwaffen, über dts Nachrichtenagentur